23.09.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 191 / Tagesordnungspunkt 38

Volker BeckDIE GRÜNEN - Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Religionsfreiheit ist immer die Freiheit der Andersgläubigen, der religiösen Minderheiten, der Religionsfreien und der Minderheiten in großen Religionsgemeinschaften und religiösen Gruppierungen. Die Religionsfreiheit ist in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, im UN-Zivilpakt und in Artikel 4 unseres Grundgesetzes verankert.

Oft wird vergessen, dass die Religionsfreiheit drei Dimensionen hat, die alle gleichermaßen für die Gewährleistung der Freiheit von Gesellschaften und der Freiheit der Individuen von großer Bedeutung sind. Das ist zum einen die positive Religionsfreiheit des Einzelnen. Das ist die Religionsfreiheit von Gemeinschaften der Gläubigen, und es ist die negative Religionsfreiheit, von den Vorstellungen im religiösen Bereich anderer unbelästigt seine freiheitliche Lebensgestaltung verwirklichen zu können. Nur alle drei Dimensionen zusammen konstituieren eine freiheitliche Politik für eine freiheitliche Gesellschaft.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dies ist weltweit in Gefahr. Da, wo die Menschenrechtslage schwierig ist, ist es meistens auch um die Religionsfreiheit nicht besonders gut bestellt. Deshalb glaube ich, dass die Diskussion um diesen Bericht und das Thema „Religions- und Weltanschauungsfreiheit“ auch eine Chance für die Menschenrechtspolitik international und vor allen Dingen in Genf ist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Jede Religion weltweit ist irgendwo in der Minderheit. Manche sind auch irgendwo in der Mehrheit. Aber da, wo man in der Minderheit ist, ist man immer darauf angewiesen, dass die religiösen Mehrheiten einem diese Freiheit gewähren und die Entfaltung der Persönlichkeitsrechte respektieren.

Ich denke, dieser Bericht, der ein guter Ansatz ist, weil er die verschiedenen Dimensionen und Konfliktfelder von Religions- und Weltanschauungsfreiheit aufzeichnet, bleibt hier ein bisschen hinter seinen Möglichkeiten zurück. Der Kollege Kauder hat es schon angesprochen, und ich teile diese Auffassung. Ich denke, wenn wir die Chance nutzen wollen, auf dem internationalen Parkett Entwicklungen bei der Beschränkung der Religionsfreiheit rechtzeitig zu erkennen und darauf außenpolitisch und entwicklungspolitisch zu reagieren, dann brauchen wir länder- und regionenscharf einen Hinweis darauf, wo etwas besser ist, was wir unterstützen können, und wo sich etwas zum Unguten entwickelt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU)

Der Bericht zeigt zu Recht auf, dass mancher Konflikt, der unter der Flagge „Kampf zwischen Religionen“ daherkommt, oftmals andere Ursachen hat: regionale, lokale Verteilungskonflikte, Konflikte zwischen Regionen und Ethnien. Es ist oftmals ein Alarmsignal für das Fortschreiten eines Konfliktes und das Umschlagen von Auseinandersetzungen in heiße kriegerische Auseinandersetzungen, wenn die Konfliktlage religiös-ideologisch überwölbt wird. Ungleiche Machtverhältnisse ökonomischer und sozialer Art werden in dem Bericht benannt. Die Religion dient hier nur als Begründungszusammenhang, um bestehende Verhältnisse aufrechtzuerhalten oder Verteilungskonflikte zu legitimieren. Ich glaube, ein anders aufgestellter Religionsbericht der Bundesregierung könnte in Zukunft, wenn wir einen solchen Bericht regelmäßig erstellen, auch ein Seismograf für Fehlentwicklungen auf dieser Welt sein und uns frühzeitig alarmieren, um konfliktpräventiv auch politisch zu intervenieren, und er könnte damit vielleicht den Menschen auf dieser Welt manches Elend ersparen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich rate auch dazu, das Thema nicht für falsche Polarisierungen zu nutzen. Der Wettbewerb um die Frage, welche Minderheit auf dieser Welt am stärksten religiös verfolgt ist, bringt uns nicht weiter. Er ist zum Teil auch banal.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Die Christen sind die größte religiöse Gruppe auf dieser Welt. Deshalb ist es nicht besonders verwunderlich, dass sie auch unter den Religionsverfolgten die größte Gruppe darstellen. Eine Gruppe wie die Bahai, die weltweit nur wenige Millionen Mitglieder hat, aber eine eigenständige Weltreligion ist, kann mit den Zahlen der Christen selbstverständlich nicht mithalten. Aber schauen wir uns an, wo die meisten Bahai leben, im Iran und in Ägypten, dann sehen wir, dass diese Gruppe von den staatlichen Stellen am intensivsten verfolgt wird, weil sie unter das Apostasieverbot des Islam fällt und oftmals sozial-bürgerrechtlich überhaupt nicht zur Kenntnis genommen wird.

Herr Kauder, Sie selber waren wegen der Kopten in Ägypten. Sie haben sicher auch Bahai-Vertreter getroffen. Die haben oftmals keine Geburtsurkunden, sie können am wirtschaftlichen Leben nicht teilnehmen, weil sie formalrechtlich nicht existent sind und keine Unterlagen über ihre Existenz bekommen. Obwohl sie gut ausgebildete Leute sind, sind sie völlig ausgeschlossen und müssen immer fürchten, Opfer von Gewalttätigkeiten randalierender Banden zu werden.

Es bringt nichts, dahin zu schauen und zu sagen: Das ist aber eine kleine Gruppe, die Christen sind eine große Gruppe. – Wir müssen uns um jeden und jede Einzelne kümmern, deren Religionsfreiheit in Gefahr ist,

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)

ob das die Rohingya in Myanmar oder ob das christliche Gruppierungen im Iran sind. Es gibt nämlich das Problem, dass in manchen Ländern, gerade im Iran, wo die Rechte von althergebrachten orthodoxen kirchlichen Gruppierungen durchaus respektiert werden, neue religiöse Erscheinungsformen im Christentum, insbesondere aus dem evangelikalen Bereich – das gilt auch für die zentralasiatischen Staaten – oftmals brutalster Verfolgung ausgesetzt sind. Deshalb ist da Präzision und genaues Hinschauen erforderlich. Ich glaube, auch im weltweiten Dialog hört man uns nur zu, wenn wir für das Prinzip der Religionsfreiheit streiten und es verteidigen, nicht wenn wir uns nur um unsere Glaubensbrüder und Glaubensschwestern in anderen Teilen der Welt bemühen, zumal das auch nicht besonders christlich wäre.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Es gibt auch die negative Religionsfreiheit; das habe ich vorhin angesprochen. Ich finde es sehr gut und mutig – da ist der Bericht vergleichbaren internationalen Berichten deutlich voraus –, dass man erkannt hat, dass es bei der negativen Religionsfreiheit auch um Dinge geht, die nicht in erster Linie im Blick sind, wenn wir über Religionsfreiheit reden. Wenn religiöse Vorstellungen das Familienrecht und das Strafrecht eines Landes prägen, wenn es um die Rechte von Frauen geht, das Recht auf Scheidung, das Recht auf Wiederverheiratung, das Recht auf Schutz vor sexueller Gewalt, oder wenn es um die Rechte von Homosexuellen und Transsexuellen geht, geht es auch um die Frage der negativen Religionsfreiheit bzw. darum, die Möglichkeit zu haben, nicht so sein bzw. leben zu müssen, wie die Mehrheit glaubt, dass es ihnen ihr Gott vorgeschrieben hat.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Darauf zu achten und darüber zu reden, ermöglicht es uns vielleicht auch, in Genf mit Ländern ins Gespräch zu kommen, bei denen wir sonst beim Thema Frauen- und LGBT-Rechte gleich abblitzen, wenn wir das auch nur erwähnen.

Wir sollten einen umfassenden Religionsdialog starten und sagen, dass es um die Freiheit der verschiedenen Haltungen und Gemeinschaften geht. Wir sollten sagen: So, wie wir eure mehrheitliche Haltung respektieren wollen, so erwarten wir, dass ihr in euren Ländern unsere und andere Haltungen in gleicher Weise rechtlich schützt. Ich würde unsere Diskussion gerne in diese Richtung vorantreiben und hoffe, dass wir uns in den Fachausschüssen zumindest unter den Fraktionen, die diesen Bericht mitgetragen haben, darauf verständigen können, zu sagen: Wir wollen einen Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit als regelmäßige Institution. Damit wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier aber besser damit arbeiten können, sollte er länder- und entwicklungsspezifisch aufgeschlüsselt sein; denn nur dann macht ein regelmäßiger Bericht Sinn.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Johannes Paul II. hat gesagt:

Das Recht auf Religionsfreiheit … stellt so etwas wie die Existenzgrundlage für die anderen fundamentalen Freiheiten des Menschen dar.

Ich weiß nicht, ob er das im Sinne des eben von mir Gesagten im Hinblick auf die drei Dimensionen meinte. Wenn man es aber so versteht, wird ein Schuh daraus, und es wird uns als Bundesrepublik Deutschland vielleicht gelingen, in Genf eine neue Initiative für eine bessere und fundamentalere Auseinandersetzung über die Grundlagen der Menschenrechte zu starten.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD)

Für die Bundesregierung erhält nun die Staatsministerin Maria Böhmer das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Karamba Diaby [SPD])


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7006758
Wahlperiode 18
Sitzung 191
Tagesordnungspunkt Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit
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