Ingrid Fischbach - Drittes Pflegestärkungsgesetz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich verkünde nichts Neues, wenn ich sage: Die Pflege steht in dieser Legislaturperiode prioritär ganz oben auf unserer Tagesordnung. Wir haben mit unseren Pflegestärkungsgesetzen schon einiges Gutes auf den Weg gebracht. Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz haben wir die Pflegeleistungen erheblich ausgeweitet, die Leistungen – das war ein besonderer Punkt; das war uns ganz wichtig – flexibler nutzbar gemacht und natürlich die Hilfen für die pflegenden Angehörigen deutlich verbessert.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz haben wir dann den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und das dazugehörige Begutachtungsverfahren eingeführt. Ab dem 1. Januar werden fünf Pflegegrade die überholten drei Pflegestufen ablösen. Niemand wird dabei benachteiligt. Im Gegenteil: Für sehr viele Menschen werden sich die Leistungen ab Januar nächsten Jahres erhöhen.
Das PSG III, das Dritte Pflegestärkungsgesetz, das wir heute einbringen, ist sozusagen der letzte Baustein, um das Ganze abzurunden. Das heißt, wir müssen jetzt die Maßnahmen ergreifen, die vor Ort benötigt werden. Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz stärken wir die Rolle der Kommunen in der Pflege. Die zu pflegenden Personen und ihre Angehörigen benötigen eine gute Unterstützung und vor allen Dingen eine, die maßgeschneidert ist. Die Strukturen und Rahmenbedingungen der Pflege müssen stimmen, damit sie für die Pflegenden und Angehörigen ein Leben gewährleisten, das in Selbstbestimmtheit und auch in Würde geführt werden kann.
Dazu müssen die Länder und die Kommunen Handlungsspielräume haben. Diese geben wir ihnen mit dem PSG III. Wir sorgen dafür, dass wir ein gutes Miteinander von Pflegekassen und kommunalen Strukturen vor Ort haben. Das war auch die Empfehlung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die dazu getagt hat. Kommunen können künftig Beratungsleistungen in der Pflege selbst anbieten. Sie können die Einrichtung weiterer Pflegestützpunkte auf den Weg bringen, damit die Menschen, die Beratung brauchen, entsprechende Anlaufstellen haben. Die Kommunen haben die Möglichkeit, in 60 Modellvorhaben neue Formen der Beratung zu erproben, und sie erhalten die Möglichkeit, die Beratung der Pflegekassen selber zu erbringen.
Das verlangt aber auch, dass die Zusammenarbeit aller Beteiligten vor Ort verbessert wird. Oft gibt es in den Kreisen und Kommunen bereits regionale Pflegeausschüsse. Wir werden mit dem PSG III dafür sorgen, dass die Kassen in diesen Pflegeausschüssen verpflichtend mitarbeiten, weil wir zum einen wollen, dass sie ihr Wissen und ihre Erfahrung einbringen, und weil wir zum anderen wollen, dass sie die Empfehlungen, die die Ausschüsse auf den Weg bringen, mittragen und umsetzen.
Vor der Sommerpause, meine Damen und Herren, war der Abrechnungsbetrug in der Pflege ein wirklich ausschlaggebendes und bestimmendes Thema. Wenige schwarze Schafe – das möchte auch ich deutlich sagen – haben eine ganze Branche in Misskredit gebracht. Betrug in der Pflege ist wirklich besonders verachtungswürdig, weil er nicht nur zulasten der Pflegebedürftigen, sondern auch zulasten der Beitragszahler und vor allen Dingen zulasten der vielen ehrlichen Anbieter, die wir haben, geht. Das, glaube ich, sollten wir deutlich sagen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bereits im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes haben wir wichtige Maßnahmen zur Verhinderung und Entdeckung von Abrechnungsbetrug in der Pflege auf den Weg gebracht, insbesondere die Verpflichtung des Medizinischen Dienstes, neben der Qualität regelmäßig auch die Abrechnungen zu prüfen. Die Vorkommnisse im Frühjahr dieses Jahres haben aber gezeigt, dass dies nicht ausreicht. Deswegen wird es nun auch im SGB V ein systematisches Prüfrecht geben. Künftig werden alle Pflegedienste regelmäßig geprüft, auch jene, die nur Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen. Alle Patienten werden in die Stichproben mit einbezogen, also auch Menschen, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Pflege beziehen.
Darüber hinaus können Abrechnungsprüfungen in Zukunft auch unabhängig von Qualitätsprüfungen durchgeführt werden. Wir geben der Pflegeselbstverwaltung auf Landesebene vor, Regelungen zur Verhinderung von Abrechnungsbetrug in die Rahmenverträge aufzunehmen. Damit kann zum Beispiel vermieden werden, dass sich betrügerische Pflegedienste unter einem anderen Namen wieder neu auf den Markt begeben. Das sind die Dinge, die wir tun können. Aber es müssen weitere Schritte im Bereich des Strafrechts und der Kriminalitätsbekämpfung von den Ländern unternommen werden; auch da bitten wir um große Unterstützung.
Das PSG III setzt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auch im Recht der Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe um. Denn Pflegebedürftige, die finanziell bedürftig sind, müssen auch nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes die Leistungen und Hilfen bekommen, die notwendig sind. Deshalb regeln wir im PSG III auch das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung. Dies ist notwendig, weil mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff die ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung erweitert werden und wie die Eingliederungshilfe Aspekte der Betreuung beinhalten. Deshalb brauchen wir gute Regelungen zur Abgrenzung der beiden Systeme. Das hat der Expertenbeirat bereits in der letzten Wahlperiode deutlich gemacht.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Weitere Regelungen sind notwendig, weil durch die geplante Personenzentrierung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes ein Anknüpfungspunkt für die Zahlung der Pauschalleistungen der Pflegeversicherung für Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe entfällt. Hier brauchen wir Anpassungen. Denn sonst würden wir die Pflegeversicherung mit Mehrausgaben in Milliardenhöhe belasten, ohne dass sich – das ist der ausschlaggebende Punkt – auch nur etwas mehr an den Leistungen für die Menschen mit Behinderungen verbessern würde.
Die zu Pflegenden und ihre Angehörigen, liebe Kolleginnen und Kollegen, brauchen passgenaue Angebote, die gut abgestimmt sind und vor Ort von allen Beteiligten gemeinsam verantwortet werden. Sie müssen sicher sein können, dass sie bei der Suche nach der richtigen und wirksamen Unterstützung und Pflege nicht allein gelassen werden. Insofern bildet das PSG III den Abschluss einer, wie ich finde, wirklich guten Verbesserung für die Menschen, die Pflege benötigen. Lassen Sie uns jetzt gemeinsam in die parlamentarischen Beratungen gehen und sie zu einem vernünftigen Ergebnis bringen!
Ich danke den Berichterstattern und den Sprechern der Fraktionen sehr herzlich – wie ich sehe, sind Mechthild Rawert, Erwin Rüddel und Erich Irlstorfer da –, ich danke dem Haus für die gute Zuarbeit, und ich wünsche uns allen, die wir an den Beratungen teilnehmen, dass wir zu einem guten Ergebnis kommen.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Pia Zimmermann von der Fraktion Die Linke das Wort.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7006826 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 191 |
Tagesordnungspunkt | Drittes Pflegestärkungsgesetz |