23.09.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 191 / Tagesordnungspunkt 40

Pia-Beate ZimmermannDIE LINKE - Drittes Pflegestärkungsgesetz

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Frau Fischbach, das, was Sie uns hier gerade vorgetragen haben, ist kein Paradigmenwechsel in der Pflege – auf jeden Fall nicht im positiven Sinne –;

(Mechthild Rawert [SPD]: Na, na, na!)

denn mit dem Pflegestärkungsgesetz III manifestieren Sie einen weiteren Meilenstein in der Zweiklassenpflege, und das ist ein weiterer Schritt zur Aushöhlung des Sozialstaates.

(Maria Michalk [CDU/CSU]: Sie wissen, dass das nicht stimmt!)

Ihr Pflegegesetz verdient auch nicht den Zusatz „Stärkung“, weil es niemanden in der Pflege wirklich stärkt –

(Zuruf von der CDU/CSU: Natürlich! Das ist doch Quatsch!)

nicht die Menschen mit einem Pflegebedarf, nicht die Pflegekräfte und nicht die pflegenden Angehörigen.

Die Pflege wird noch immer nicht am tatsächlichen Bedarf und an den individuellen Wünschen, sondern ausschließlich an den zur Verfügung gestellten Mitteln orientiert. Die Pflege bleibt markt- und profitorientiert. Alle Betroffenen gemeinsam sollen das Geld einsparen, das Sie den Betreibern und Investoren von Pflegeheimen und den Pflegeversicherungen versprochen haben.

Dieses Gesetz wird auch niemandem nützen, der auf professionelle Unterstützung angewiesen ist und dessen Rente nicht ausreicht, um die Eigenbeteiligung in der Pflegeversicherung, die steigenden Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen, die Miete, die Lebenshaltungskosten oder was auch immer zu bezahlen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Falsche Pauschalsätze!)

Wer auf Hilfe zur Pflege angewiesen ist – das ist die schöne Umschreibung für Menschen, die eigentlich Sozialhilfe benötigen –, wird zukünftig noch stärker auf das Wohlwollen seiner Mitmenschen angewiesen sein, als es bisher der Fall gewesen ist. Durch dieses Gesetz werden Menschen, die Hilfe zur Pflege brauchen, gesetzlich gezwungen, ehrenamtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, weil ihnen sonst gar keine Unterstützung zusteht. Damit kommen die Angehörigen nicht nur finanziell für die Menschen mit Pflegebedarf auf, indem sie ihr Einkommen und ihr Vermögen zur Verfügung stellen müssen, sondern sie sollen auch die Pflegearbeit übernehmen, und zwar unentgeltlich, in ihrer Freizeit und ohne Anspruch auf irgendeine Sozialversicherung.

Meine Damen und Herren, Sie können einwenden, dass es doch mehr Pflegegeld und mehr Sachleistungen gibt; Frau Fischbach, Sie haben es gesagt. Ich entgegne Ihnen aber, dass all das nicht gegen die Ohnmacht helfen wird, wenn der 90-jährige Vater 200 Kilometer entfernt allein in seiner Wohnung ist und dann vielleicht doch einmal vergisst, den Gasherd abzustellen. Hier würde es helfen, wenn sich die Angehörigen darauf verlassen könnten, dass es Strukturen gibt, innerhalb derer man sich um ihren Vater kümmert. Es würde helfen, wenn sie wüssten, dass die Menschen, die sich um ihren Vater kümmern, gut ausgebildet und anständig bezahlt werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Es würde helfen, zu wissen, dass ihr Vater selbst entscheiden kann, ob er zu Hause oder in einer Einrichtung versorgt wird, und dass seine Wünsche und Würde respektiert werden.

(Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der CDU/CSU: Das machen wir! Wir fragen!)

Dieses Gesetz verspricht solche Strukturen, aber diese Versprechen werden nicht gehalten. Die Kommunen sollen gestärkt werden. Sie sagen, dafür bekommen sie die Möglichkeit, mehr Beratungsangebote einzurichten. Aber gerade einmal 60 Modellkommunen von über 11 000 Kommunen kommen in den Genuss. Was für ein Hohn! Außerdem: Eine echte Entscheidung über die Versorgungsangebote dürfen die Kommunen gar nicht treffen, und Pflegesatzverhandlungen finden weiterhin hinter verschlossenen Türen statt.

Der neue Pflegebegriff soll für alle Menschen gelten – sagen Sie. Aber: Alle Menschen, die auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind, werden durch dieses Gesetz strukturell benachteiligt, weil ihnen nicht die gleichen Leistungen zustehen. Das ist das, was ich am Anfang schon einmal gesagt habe: Mit diesem Gesetz verabschiedet sich die Bundesregierung vom Bedarfsdeckungsprinzip in der Sozialhilfe.

Meine Damen und Herren, mit unserem Antrag „Pflege teilhabeorientiert und wohnortnah gestalten“ legen wir realistische Handlungsoptionen vor, die für Gerechtigkeit in der Pflege sorgen können. Wir fordern gleichwertige Lebensbedingungen in der Pflege für alle Menschen mit Pflege-, Unterstützungs- und Assistenzbedarf und gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in allen Regionen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir wollen die Kommunen tatsächlich in die Lage versetzen, für Menschen, die Pflege und Unterstützung brauchen, wohnortnah und individuell passende Angebote bereitzustellen und auch zu finanzieren. Lassen Sie die Kommunen bitte nicht wieder auf den Kosten sitzen, wie es so gerne gemacht wird!

Wir wollen vor allen Dingen die Mitbestimmung der Menschen mit Pflegebedarf und ihrer Angehörigen stärken. Denn diese Menschen wissen doch am besten, was gewünscht wird und was nötig ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir wollen den Pflegemindestlohn erhöhen und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte verbessern, weil nur so dem Fachkräftemangel entgegengetreten werden kann. Das ist absolut notwendig.

Unser Ziel ist es auch, meine Damen und Herren, dass Menschen sich vor Pflege nicht fürchten müssen, weil sie wissen, dass sie gut versorgt werden. Sie dürfen nicht davor Angst haben, dass sie einmal auf die Unterstützung von anderen Menschen angewiesen sind, sondern es muss eine gute Versorgung geben. Es ist auch unser Ziel, dass sich Freunde, Nachbarn und Familien gerne um ihre Angehörigen kümmern und füreinander da sind, weil sie es wollen, und nicht, weil sie es müssen.

(Beifall bei der LINKEN)

Unser Ziel ist es, dass Menschen so leben können, wie sie es sich wünschen, und nicht, wie es ihr Geldbeutel erlaubt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Mechthild Rawert von der SPD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7006830
Wahlperiode 18
Sitzung 191
Tagesordnungspunkt Drittes Pflegestärkungsgesetz
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