Elisabeth ScharfenbergDIE GRÜNEN - Drittes Pflegestärkungsgesetz
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Fischbach! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz wird alles geregelt, was bisher noch nicht geregelt ist. Was zur Umsetzung des neuen Pflegebegriffs noch geändert werden muss, steht im PSG III. Was zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes parallel im Bereich der Pflege geändert werden muss, steht im PSG III. Es gibt zudem diverse Regelungen zur Bekämpfung des Abrechnungsbetrugs in der Pflege. Das sind viele Baustellen. Da kann man schon einmal das Wesentliche aus dem Blick verlieren.
Das Wesentliche, also der Kern des Gesetzes, ist nämlich die Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege. Das liegt natürlich nahe; denn die Kommunen sind näher am Menschen als die Pflegeversicherungen. In den Kommunen weiß man, welche Angebote es vor Ort gibt, welche Angebote für ambulante und stationäre Pflege, welche Angebote für Betreuung und für ehrenamtliche Begleitung vorhanden sind, in welchen Quartieren es Nachbarschaftstreffs gibt, welche Kirchengemeinde Kaffeenachmittage für Ältere anbietet. Man weiß aber auch, welche Angebote fehlen. Diese Kompetenzen der Kommunen werden noch viel zu wenig genutzt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das PSG III will das ändern. Leider wurden bei diesem Gesetz mehrere Dinge nicht bedacht.
Die Kommunen erhalten ein befristetes Initiativrecht bei der Einrichtung von Pflegestützpunkten. 60 Modellkommunen können neben der Beratung zur Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege und Altenpflege auch Pflegeberatung und Pflegekurse anbieten. Beratung rund um Alter und Pflege aus einer Hand, das sollte eigentlich selbstverständlich sein.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Angesichts der zahlreichen Angebote für pflegebedürftige und ältere Menschen, die zunehmend unübersichtlicher werden, gehört zur Beratung aus einer Hand eine individuelle Beraterin oder ein individueller Berater. Wir schlagen übrigens schon seit vielen Jahren vor, die rechtlichen Grundlagen für einen Anspruch auf ein individuelles Case Management zu schaffen, das Pflegebedürftige und Angehörige berät und gemeinsam mit ihnen die Angebote aussucht, die am besten zur jeweiligen Situation passen; denn jede Pflegesituation ist ganz individuell. Ein individueller Beratungsanspruch ist gesetzlich geregelt. Aber es fehlt an Verbindlichkeit. Die Länder legen das dementsprechend sehr unterschiedlich aus. Das muss anders werden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Jeder muss die Möglichkeit haben, sich von einem unabhängigen Case Manager oder einer Case Managerin, die sich sehr gut mit den Angeboten vor Ort auskennen, umfassend beraten und begleiten zu lassen.
Mehr Kompetenzen allein bei der Beratung aber reichen nicht aus. Die Kommunen brauchen auch mehr Kompetenzen bei der Pflegeplanung. Sie wissen, welche Angebote es vor Ort braucht und ob ein neues Pflegeheim in der Gemeinde wirklich gewünscht ist. Vielleicht sind barrierefreie Wohnungen in der jeweiligen Region sehr viel wichtiger.
Kommunen sollen bestehende Angebote vernetzen und da, wo sie Lücken erkennen, Angebote anstoßen können. Das sind zusätzliche Aufgaben für die Kommunen, genau wie die im PSG III vorgesehene Übernahme der Beratung. Dafür ist aber kein zusätzliches Geld vorgesehen. So wird das nicht funktionieren. Kommunen brauchen eine Förderung, um etwas Neues aufzubauen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kommunen brauchen verlässliche Finanzhilfen für Beratung und Pflege sowie Leben und Wohnen im Alter.
Es gibt viele Kommunen, die sich sehr gerne mehr in diesem Bereich engagieren würden, aber genau dafür Unterstützung und Beratung bräuchten, weil sie dem ganzen Pflegesetting noch relativ hilflos gegenüberstehen. In einigen Ländern gibt es bereits Beratungsangebote, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz. So kann man Kommunen gewinnen, die sich bisher noch nicht engagiert haben oder sich bisher noch nicht an dieses umfassende Thema herangetraut haben.
Bei den Modellvorhaben im PSG III ist zwar vorgesehen, dass die Hälfte der 60 Modellkommunen keine mehrjährige Erfahrung in der Beratung haben sollen, aber ohne Unterstützung für diese Kommunen könnte es dazu kommen, dass diese Kommunen die statistische Performance verschlechtern und damit auch das Evaluationsergebnis verzerren werden. Dieses Ergebnis der Evaluation ist doch die Grundlage für die Überführung der Modellprojekte in die Regelversorgung.
Besonders absurd bei diesen Modellprojekten finde ich übrigens die Tatsache, dass der Spitzenverband Bund der Pflegekassen über die konkreten Voraussetzungen, Ziele, Inhalte und Durchführung der Modellvorhaben beschließt. Keine Unterstützung der Kommunen, weder finanziell noch ideell, keine Definitionen der Ziele der Modellprojekte und keine Planungskompetenz: So stärkt man weder die Kommunen noch die Pflegebedürftigen.
Mein Fazit ist: Es ist in den letzten Jahren sehr, sehr viel im Bereich Pflege gemacht worden – das stimmt –, aber Veränderungen bedeuten nicht gleichzeitig Verbesserungen. Ich denke, wir werden am Ende des Tages die Koalition nicht an den Veränderungen, sondern an den Verbesserungen messen.
Danke schön.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Mechthild Rawert [SPD]: Sehr gut! Gutes Kriterium!)
Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Erwin Rüddel von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Mechthild Rawert [SPD])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7006840 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 191 |
Tagesordnungspunkt | Drittes Pflegestärkungsgesetz |