Anja HajdukDIE GRÜNEN - Aktuelle Stunde zu den Ergebnissen zur Reform der Erbschaftsteuer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema Erbschaftsteuer hat ja in der Tat schon eine erhebliche Vorgeschichte, denn das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt – zuletzt im Dezember 2014 – entschieden, dass die Erbschaftsteuer in dieser Form gegen das Grundgesetz verstößt. Herr Michelbach, da ging es genau um die Privilegierung von Betriebsvermögen. Das ist genau das Thema. Sie müssen gar nicht denken, dass hier jemand etwas ausgeblendet hat.
Es ist schon bemerkenswert, wie sich die Unionsseite dieser Fragestellung nur äußerst widerwillig stellt, ganz im Unterschied zum Finanzminister. Der hat sich nämlich in seinem Vorschlag mit dem Verfassungsgerichtsurteil sehr ernsthaft auseinandergesetzt.
(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Wir auch!)
Ich will jetzt noch einen Punkt benennen. Die Ablehnung im Bundesrat war sehr breit. Wir glauben, dass der Kompromiss, den Sie nunmehr vorgelegt haben, wiederum große Zweifel lässt, ob er mit den Verfassungsgerichtsurteilen, die wir haben, in Einklang steht.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Ich will eines vorausschicken: Ziel der Begünstigung von Unternehmen ist es, eine Weiterführung des Betriebs durch die Erbschaftsteuer nicht zu gefährden und Arbeitsplätze vollständig zu erhalten. Das ist unstrittig. Das sehen auch wir so. Das ist nicht der Punkt.
Aber das, was Sie uns vorgelegt haben, besagt, dass generell die Unternehmensbewertung pauschal um 23 Prozent abgesenkt wird. Das steht im Widerspruch zu dem Verfassungsgerichtsurteil von 2014, wonach es dazu einer Bedürfnisprüfung bedarf und eine generelle Regelung nicht zulässig ist. Schauen wir uns das Urteil von 2006 an. Ich zitiere aus der Urteilsbegründung des Verfassungsgerichts:
Zur Verfolgung außerfiskalischer Förderungs- und Lenkungsziele im Erbschaftsteuerrecht ist die Bewertungsebene daher aus verfassungsrechtlichen Gründen bereits vom Ansatz her ungeeignet.
Das heißt schlicht, Begünstigungen müssen transparent sein und dürfen eben nicht im Wege der Unternehmensbewertung gewährt werden. Das ist der Hauptpunkt, der diese Lösung äußerst kritisch macht.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Des Weiteren bleibt es auch nach dem Kompromiss dabei, dass bis zu einem Betriebsvermögen von sage und schreibe 90 Millionen Euro eine Verschonung auch dann gewährt werden soll, wenn es gar keinen Nachweis dafür gibt, dass die Erben das wirklich brauchen, um Arbeitsplätze zu schützen oder die Zukunft des Betriebes zu sichern. Auch da gibt es wiederum keine Bedürfnisprüfung.
Da kann ich Ihnen nur sagen: Bei diesem Punkt gab es null Bewegung im Vermittlungsausschuss. Dass sich die SPD-Seite damit zufriedengegeben hat, bedaure ich zutiefst. Aber auch dieser Punkt macht wieder deutlich: Das ist ein sehr verfassungskritisches Gesetz. Eine Überprüfung, die wir wahrscheinlich haben werden, könnte dazu führen, dass wir wiederum keine Rechtssicherheit haben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Vor diesem Hintergrund werden wir im Bundestag dieses Gesetz ablehnen.
(Zuruf von der CDU/CSU: Habt ihr schon!)
Wie gesagt: Wir bedauern, dass von den vier wesentlichen Punkten, die jenseits der anderen sieben Punkte verhandelt wurden, mit der Stundung nur einer befriedigend gelöst wurde.
(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Was sagt denn Herr Kretschmann dazu? – Zuruf von der CDU/CSU: Guter Mann!)
Es ist jetzt für die Grünen in den Bundesländern – um darauf einzugehen, Herr Bartsch, Sie haben uns da angesprochen – ein schwieriges Problem, abzuwägen, weil ein Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss vorliegt, dem alle anwesenden Ministerpräsidenten zugestimmt haben. Herr Kretschmann hat zu dieser Frage eine andere Auffassung als ich.
(Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Die einzig vernünftige Auffassung!)
Daraus machen wir auch kein Geheimnis. Aber die anderen Länder, an deren Regierung die Grünen beteiligt sind, haben mit der SPD-Seite einen sehr klaren Katalog vorgelegt, über den verhandelt wurde. Aus unserer Sicht und auch aus Sicht der Länder, in denen die Grünen mitregieren, ist das kein besonders befriedigendes Ergebnis. Deswegen wird es noch eine sehr schwierige Abwägung in den Bundesländern sein, wie man sich tatsächlich im Bundesrat verhalten soll.
(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Ihr seid nicht regierungsfähig!)
Das hält die Bundestagsfraktion nicht davon ab, hier sehr deutlich zu benennen, wo faktisch die gravierenden Schwächen Ihres Vorschlags liegen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Michelbach, Sie sind gar nicht imstande, die Argumente, die ich hier vorgetragen habe, zu widerlegen, weil Sie sich mit dem Verfassungsgerichtsurteil nicht ernsthaft auseinandersetzen.
Am Ende möchte ich sagen: Es ist in der Tat davon auszugehen, dass Erben von Geld- oder Immobilienvermögen, die diese Steuer voll zahlen werden müssen, wegen der Ungleichbehandlung verschiedener Vermögensarten klagen werden. Es wäre dann wieder eine Blamage für die Politik, wenn das Verfassungsgericht sagt: Das können wir so nicht durchlaufen lassen.
(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Malen Sie nicht den Teufel an die Wand!)
Dann gibt es keine Rechtssicherheit für die Unternehmen. Aber vielleicht gibt es dann die Chance für eine richtige Erbschaftsteuerreform, mit einem niedrigen, moderaten Steuersatz für alle Vermögensarten, mit einer breiten Bemessungsgrundlage. Das wäre eine ernsthafte Reform. Das wäre die positive Aussicht bei einem Scheitern vor dem Verfassungsgericht, das wir leider erwarten müssen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Wo war denn Ihr Vorschlag?)
Vielen Dank. – Carsten Schneider spricht jetzt für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7009866 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 193 |
Tagesordnungspunkt | Aktuelle Stunde zu den Ergebnissen zur Reform der Erbschaftsteuer |