Tim OstermannCDU/CSU - Digitale Verwaltung
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Bereiche des Lebens laufen mittlerweile digital ab: Kommunikation, Information, Einkaufen, Lernen, um einige wenige Beispiele zu nennen. Wenn es dann aber um den Kontakt mit Behörden geht, wird man vielfach noch auf den analogen Weg gezwungen.
Ein Report der Europäischen Kommission zum Thema „Digitale Verwaltung“ sagt, dass Deutschland unter den 28 EU-Staaten auf Platz 18 liegt, hinter Italien und knapp vor Zypern. Auch die Nutzerzahlen sind besorgniserregend. Im vergangenen Jahr haben gerade einmal 45 Prozent der befragten Deutschen E-Government-Angebote in Anspruch genommen. Damit hinken wir den Schweizern um 20 und den Österreichern um fast 30 Prozentpunkte hinterher. Diese Umstände haben den Nationalen Normenkontrollrat zu dem harschen Urteil veranlasst, E-Government gebe es de facto in Deutschland nicht. All dies macht deutlich: Deutschland muss, um den Anschluss nicht zu verlieren, schnell aufholen. Diesen Rückstand können wir uns nicht dauerhaft erlauben.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Dann tun Sie etwas!)
Was sind die Vorteile einer digitalen Verwaltung für den Nutzer, Bürger, Unternehmer? Zum einen ist es die Zeiteinsparung – weniger Behördengänge, kein Porto mehr, schnellere Bearbeitung –, zum anderen der Komfort: Man kann von zu Hause aus oder von unterwegs auf die digitalen Angebote zugreifen.
Wesentliche Akteure sind die Verwaltungen. Machen wir uns nichts vor: Für die öffentliche Verwaltung ist die Digitalisierung die größte Herausforderung der nächsten Jahre. Viele Verwaltungen tun sich noch schwer. So sieht weniger als ein Viertel der Behördenleiter einen Nutzen darin, Bürger in die Gestaltung digitaler Verwaltungsleistungen einzubeziehen. Da ist noch deutlich Luft nach oben. Wir brauchen einen Anschub für die digitale Verwaltung. Wir brauchen Rahmenbedingungen für die Verwaltung der Zukunft. Diesen Anschub, diese Rahmenbedingungen bietet das Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“, das wir heute ebenfalls beraten.
Die Bundesregierung möchte und muss Vorreiter für die übrigen Ebenen sein. Dies gilt übrigens auch für den Grundsatz, dass es bei der Organisation der eigenen IT eine einheitliche Zuständigkeit und übergreifende Planung geben muss. Das Bundesinnenministerium geht hier mit gutem Beispiel voran; denn es bündelt seine IT in einem Rechenzentrum, das dem Bundesfinanzministerium unterstellt ist. Wer sich nur ein bisschen in der Bundesverwaltung auskennt, der mag erahnen, was für Brocken hierfür aus dem Weg geräumt werden mussten.
Johannes Ludewig, der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrats, kennt sich in der Bundesverwaltung aus. Darum ist sein Lob nachvollziehbar und belegbar – er hat die entsprechenden Erfahrungen gesammelt –, wenn er sagt: „In unserem von Zuständigkeitsdenken geprägten System hat dies Mut erfordert.“ Wir geben ihm recht und danken Ihnen, sehr geehrter Herr Staatssekretär Krings, stellvertretend für Ihr gesamtes Haus für diesen Mut.
(Beifall bei der CDU/CSU – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die machen doch nur ihre Aufgabe!)
Ich zitiere nochmals Johannes Ludewig, wenn ich sage: Diesen Mut wünschen wir uns auch von anderen.
(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Von der Regierung! – Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mit unserem Antrag, den wir heute beraten, machen wir deutlich, dass wir das Regierungsprogramm unterstützen. Wir setzen aber auch eigene Akzente,
(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! Und wo?)
zum Beispiel beim Thema eID, bei der Onlineausweisfunktion für den neuen Personalausweis. Wir müssen den Verbreitungsgrad der eID deutlich erhöhen. Derzeit beißt sich dort die Katze in den Schwanz. Es gibt kaum Nachfrage und daher auch kaum Angebot; umgekehrt ist es natürlich ebenso. Darum sagen wir: Wir müssen hier deutlich besser werden. Wir schlagen vor, dass die eID-Funktion grundsätzlich eingeschaltet sein und lediglich auf ausdrücklichen Wunsch hiervon abgesehen werden sollte.
Über die eID hat man auch Zugang zu den geplanten Bürgerkonten. Jeder Bürger soll Zugang zu einem digitalen Konto erhalten, und zwar ebenenübergreifend. Das heißt, es soll nicht nur für Dienstleistungen des Bundes gelten, sondern auch für Dienstleistungen der Länder und der Kommunen. Das muss medienbruchfrei erfolgen. Ich will hier ausdrücklich sagen: Es macht keinen Sinn, wenn digital erstellte Dokumente ausgedruckt, unterschrieben und im Original übersendet werden müssen.
Wir haben auch erkannt, dass der größte Hemmschuh bei der Digitalisierung der Verwaltung der oftmals fehlende Wille zur Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist. Wir brauchen eine bessere und verbindlichere Koordinierung. Darum ist unser Vorschlag, den IT-Planungsrat zu stärken. Hier mangelt es noch an politischer Durchschlagskraft.
Wir brauchen eine föderale E-Government-Infrastruktur, wie auch vom Nationalen Normenkontrollrat gefordert. Wir brauchen eine gemeinsame Plattform für gemeinsame Entwicklungen über die föderalen Ebenen hinweg.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die deutsche Verwaltung gilt in vielen Ländern als Vorbild. Das muss aber auch für die digitale Verwaltung gelten. Im Zuge der Migrationskrise ist es uns gelungen, den Datenaustausch zwischen den verschiedenen Ebenen deutlich zu verbessern. Daran sieht man: Manchmal braucht es etwas Druck, dann ist der Aufbau einer digital vernetzten Verwaltung möglich. Vor allem aber ist es ermutigend, zu sehen, dass der Föderalismus kein unüberwindbares Hindernis darstellen muss.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Als nächster Redner hat Frank Tempel von der Fraktion Die Linke das Wort.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7010058 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 193 |
Tagesordnungspunkt | Digitale Verwaltung |