29.09.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 193 / Tagesordnungspunkt 7

Dieter JanecekDIE GRÜNEN - Digitale Verwaltung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Dr. Ostermann, ich war ein bisschen verwundert, dass Sie Herrn Dr. Ludewig in Bezug auf das Lob an Ihre Regierung erwähnt haben. Ich kann mich noch gut an die Kernaussage seiner zwei Gutachten zum E-Government erinnern, die da lautet: Es gibt in Deutschland gar kein E-Government. – Man muss Ihnen aber zugutehalten: In der im Antrag Ihrer Fraktion enthaltenen Analyse sind Sie schonungslos und ehrlich. Die Daten, die uns vorliegen, können uns nicht glücklich stimmen. So ist die Nutzerquote beim E-Government im letzten Jahr von 45 auf 39 Prozent gesunken. Wie manche wissen, war ich einmal österreichischer Staatsbürger. In Österreich liegt die Nutzerquote bei 73 Prozent, in Schweden bei 75 Prozent und in Estland bei rund 70 Prozent. Zugegeben, es handelt sich hier um kleinere Länder. Aber diese Länder sind beispielgebend und sind vorangegangen. Schließlich hat Österreich ebenfalls einen dreistufigen Aufbau. Wir müssen uns schon fragen – deshalb führen wir heute diese Debatte –: Warum gelingt es uns in Deutschland nicht, hier besser zu werden, und wie können wir endlich besser werden?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Kommen wir nun zu den Antworten. Einiges, was Sie in Ihrem Antrag schreiben, ist durchaus richtig. Aber Sie bekennen sich nicht klar zu zwei Prinzipien. Das eine Prinzip lautet: Digital by default. Auf Deutsch bedeutet das den Vorrang des Digitalen in der Verwaltung. Wenn dieses Prinzip erst einmal gültig ist und die analogen Vorgänge ergänzend erfolgen, weil Menschen nicht abgehängt werden dürfen, dann hätten wir eine ganz andere Verwaltungskultur. Das zweite Prinzip lautet: Once only. Das bedeutet: Wenn Sie einmal Daten abgegeben und freigegeben haben, dann muss die Verwaltung darauf zugreifen. Sie selber müssen die Daten nicht erneut liefern.

Diese zwei Prinzipien muss man glasklar formulieren, in ein Gesetz hineinschreiben und umsetzen. Solange das nicht auf allen Ebenen passiert, werden wir weiter so abgehängt bleiben, wie wir es heute sind. Das haben Sie nicht getan. Dies ist, was Ihren Antrag anbelangt, ein Versagen. Das steht aber in unserem Antrag. Deswegen würden wir uns freuen, wenn Sie unserem Antrag heute zustimmen würden; denn dann würde es wirklich mit dem E‑Government, mit der digitalen Verwaltung, in Deutschland vorangehen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Bis jetzt hätten wir applaudieren können!)

– Manche würden – das weiß ich – schon gerne applaudieren. Im Ausschuss Digitale Agenda, lieber Thomas Jarzombek, sind wir uns ja bei vielen Themen parteiübergreifend nahe. Ich will aber heute sozusagen etwas Schub in die Diskussion hineinbringen; denn ich glaube, dass wir wirklich Potenziale auszuschöpfen haben – auch Herr Tempel hat das angesprochen –, die gewaltig sind.

Es ist ja nicht so, dass schon alles gut läuft. In München zum Beispiel werden noch tausendfach Textprotokolle abgetippt. Das geschieht durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die das dann in Aktenordnern abheften. Ist das heute noch zeitgemäß? Ist das eine schöne Beschäftigung? Ich glaube, die Verwaltung könnte stattdessen viele andere schöne Dinge – beispielsweise im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung – tun. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung übrigens gemerkt, dass all die betreffenden Datensätze überhaupt nicht übertragbar waren. Das BAMF hat dann letztlich dafür gesorgt, dass diese Datensätze vereinheitlicht werden konnten und dass so eine Übertragung möglich wurde. Es wurde also auf diese Weise aus einer Schwäche eine Stärke gemacht. Wir sollten versuchen, diesen Ansatz auch auf vielen anderen Ebenen zu verwirklichen.

Man kann das auch einmal in Zahlen fassen: Wirtschaft und Verwaltung könnten allein 3 Milliarden Euro dadurch sparen, wenn nur die Gewerbeanmeldungen, die Baugenehmigungen und die Melderegistereinträge nicht mehr länger papiergebunden erstellt würden. Das wäre also eine ganze Menge Geld. Es ist auch gar nicht so schwer, das zu machen. Die Frage ist: Woran liegt das? Das liegt zum Teil – das haben Sie angesprochen – an den Steuerungsprozessen. Wir leben in einem föderalistischen Staat, wodurch das Ganze nicht so leicht ist. Deswegen muss der Bund, glaube ich, diese 1,7 Milliarden Euro als Anschubfinanzierung investieren. Bei 13 Milliarden Euro Gesamtbudget für IT-Kosten ist das keine sehr hohe Summe. Das sollte aber nicht mehr im IT-Planungsrat gemacht werden; denn der allein schafft das, glaube ich, nicht.

Der österreichische Bundeskanzler hat die Zuständigkeit für E‑Government damals ins Kanzleramt geholt. In Österreich gab es einen Beauftragten, der das koordiniert hat. Wir würden Ihnen vorschlagen, das an eine Koordinierungsstelle zu geben, die Durchschlagskraft hat. Das haben wir momentan nicht. Wenn das aber nicht passiert, kommen wir auch nicht wesentlich voran.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE])

Ich komme – das wurde ja auch von Herrn Tempel richtigerweise angesprochen – zum Thema Open Data. Ich glaube, wenn wir Vereinheitlichungen vornehmen und Synergien schaffen wollen, dann muss das auf der Basis geschehen, dass die Daten offen und die Schnittstellen kompatibel sind. Es hilft uns nicht weiter, wenn wir tausend Insellösungen haben, von denen manche ja sehr beispielshaft und gut sind, wo wir es aber nicht schaffen, das Ganze zusammenzuführen. Solange das nicht auf der Basis von Open Data geschieht, werden wir auch keinen Fortschritt erzielen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE])

Ich glaube, wir müssen uns bei dem Thema ein bisschen was trauen. Deswegen bitte ich Sie heute, sich ernsthaft mit dem zu befassen, was wir an Vorschlägen vorgelegt haben: Wir müssen bei den Investitionen vorangehen und eine Koordinierung schaffen. Es muss aber auch das Prinzip des Vorrangs des Digitalen in der Verwaltung gelten. Weiter muss klar sein und verankert werden, dass der Bürger, wenn er Daten abgegeben hat, diese nicht noch ein drittes, viertes oder fünftes Mal abgeben muss. Wenn wir da einmal hingelangen, werden wir bei der Nutzerquote von den 39 Prozent – da sind wir heute – auf 50 Prozent oder 60 Prozent kommen. Es ist gut für die Demokratie, die Wirtschaft und den Bürger, wenn wir endlich eine gute digitale Verwaltung in unserem Land bekommen. Das hilft allen, es hilft uns insgesamt. Ich freue mich auf die Debatte.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE])

Vielen Dank. – Als nächster Redner hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Günter Krings für die Bundesregierung das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Frank Tempel [DIE LINKE]: Der kündigt jetzt Open Data an!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7010064
Wahlperiode 18
Sitzung 193
Tagesordnungspunkt Digitale Verwaltung
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