29.09.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 193 / Tagesordnungspunkt 7

Saskia EskenSPD - Digitale Verwaltung

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Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit, die Handlungsfähigkeit und die Durchsetzungsfähigkeit von Regierung und öffentlicher Verwaltung ist eine wichtige Grundlage für Rechtsstaat und Demokratie. Das ergibt sich nicht nur aus der Entwicklung und Umsetzung großer politischer Vorhaben; viel entscheidender ist dafür der alltägliche Umgang des Staates mit seinen Bürgerinnen und Bürgern.

Eine moderne und effiziente öffentliche Verwaltung begreift sich als Dienstleister. Als Nutzer erwarten wir heute, dass wir unsere Behördengänge online und am liebsten auch mobil erledigen können. Wir wollen uns darauf verlassen können, dass es dabei sicher zugeht. Die Daten, die ich mit der Behörde austausche, gehen sonst niemanden etwas an.

Die Arbeit in einer solchen modernen Verwaltung ist auch für Stauballergiker geeignet, weil sie auf Papierakten so weit wie möglich verzichtet. Auch sonst entspricht moderne Verwaltungsarbeit den Anforderungen an einen Arbeitsplatz von heute. Auch Verwaltungsmitarbeiter wollen zeitflexibel und auch einmal von zu Hause aus oder mobil arbeiten, und zwar in Teams, die ohne große Umstände über Abteilungsgrenzen hinweg gemeinsam einen Auftrag erledigen, ein Problem lösen. Warum sollte Verwaltung das nicht können?

Leider hängt Deutschland im internationalen Vergleich beim E-Government deutlich hinterher. Egal welche Studie wir zurate ziehen, sie alle kommen zu einem fast schon vernichtenden Urteil. Die Angebote der digitalen Verwaltung in Deutschland sind dürftig: in Anzahl und Qualität, aber auch in ihrer Nutzung, also in der Akzeptanz.

Mit dem 2013 in Kraft getretenen E-Government-Gesetz, das jetzt nach und nach in den Bundesländern umgesetzt wird, ebenso wie mit dem Programm Digitale Verwaltung 2020 geht es quälend langsam voran. Diese ersten Schritte waren leider wenig konsequent und deshalb wenig wirksam. Ich bin deshalb dankbar, dass wir uns mit den Kollegen und Kolleginnen der Unionsfraktion jetzt auf den nun vorliegenden Antrag zum E-Government einigen konnten.

Ein zentrales Vorhaben ist dabei das Bürgerkonto, über das wir als Nutzer sicher mit der Verwaltung kommunizieren können. Als eindeutige Identifikation beim Zugriff auf das Bürgerkonto dient die elektronische ID des neuen Personalausweises. Bei allen neu ausgestellten Personalausweisen soll die eID deshalb voreingestellt sein und nur auf Wunsch abgeschaltet werden können.

Damit dieses Bürgerkonto dann auch für weitere attraktive Onlineangebote genutzt werden kann, müssen die wichtigsten Lebens- und Unternehmenslagen identifiziert werden. Solche häufig genutzten Dienstleistungen sollen dann vollständig digitalisiert werden mit einer durchgängigen elektronischen Aktenführung und mit einer nutzerfreundlichen Bedienung und bitte ohne Schriftform und ohne persönliches Erscheinen zu verlangen, wenn das gar nicht notwendig ist.

Weil der digitale Staat in seiner Funktions- und Handlungsfähigkeit – Herr Krings hat es gesagt – durch cyberkriminelle Angriffe hoch gefährdet ist, muss er sich besonders schützen. Die öffentliche Verwaltung muss deshalb Vorreiter sein beim Umgang mit solchen Angriffen, beim Einsatz von IT-Sicherheitstechnik und bei der Anwendung von IT-Sicherheitsverfahren. Zudem muss die Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern sichere Ende-zu-Ende verschlüsselte Kommunikationswege zur Verfügung stellen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wollen wir in seiner Dienstleistungs- und Beratungsfunktion auch für die öffentliche Verwaltung stärken.

Wichtige Anliegen unseres Antrags sind zudem die Transparenz staatlichen Handelns ebenso wie der Zugang zu und die Nutzung von Daten der Verwaltung. Wir verdeutlichen deshalb nochmals das Ziel der Offenlegung von Verwaltungsdaten, und zwar nicht auf Antrag, sondern proaktiv in einheitlichen, maschinenlesbaren Formaten und unter freien Lizenzen. Herr Krings, Sie haben es zwar nicht angemerkt, es ist dennoch zu begrüßen: Die Regierung wird bis Anfang 2017, wenn ich es richtig sehe, ein solches Open-Data-Gesetz vorlegen.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Wir freuen uns darauf.

Auch in der öffentlichen Verwaltung ist der digitale Wandel ein Kulturwandel – auch das wurde schon gesagt –, sowohl im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern als auch in der Art, wie Behörden und Verwaltungsmitarbeiter zusammenarbeiten. Es ist dabei unerlässlich, das Fachwissen und die Erfahrungen, aber auch die Bedürfnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von vornherein in die Entwicklung von Organisationen, aber auch von Verfahren einzubeziehen. Zudem müssen digitale Kompetenzen, die technische und rechtliche Grundlagen ebenso wie Medienkompetenz, aber auch offene digitale Arbeitsformen umfassen, endlich Einzug halten in die Aus- und Weiterbildung von Verwaltungsfachleuten.

Vom digitalen Staat, meine Damen und Herren, sind wir noch meilenweit entfernt. Mit dem vorliegenden Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, sich konsequent und gemeinsam mit den Ländern und Kommunen auf den Weg zu machen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Als letzter Redner in dieser Aussprache hat Marian Wendt für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7010068
Wahlperiode 18
Sitzung 193
Tagesordnungspunkt Digitale Verwaltung
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