29.09.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 193 / Tagesordnungspunkt 9

Hans-Christian StröbeleDIE GRÜNEN - Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Es handelt sich hier um eine etwas komplizierte Materie. Über 100 Paragrafen sollen im Strafgesetzbuch, in der Strafprozessordnung sowie in vielen anderen Gesetzen geändert werden. Es ist also nicht ganz so einfach, wie es – auch vom Bundesjustizministerium – dargestellt wird.

Der Minister selber hat in einem kürzlich der NJW  – das ist die Neue Juristische Wochenschrift  – gegebenen Interview erklärt, es gehe hier darum, Gerichte und Staatsanwaltschaften spürbar zu entlasten. Genau das ist, glaube ich, ein Ziel, das mit diesem Gesetzentwurf nicht erreicht werden kann. Vielmehr werden vor allen Dingen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Rechtspfleger erheblich zusätzlich belastet. Das ist nicht nur meine Idee, nicht nur ich lese das hier heraus. Dies kommt auch aus den Ländern, zum Beispiel aus Niedersachsen.

Man muss sich doch einmal vorstellen: Es soll in der Regel nach Straftaten etwas eingezogen werden, was aus diesen erlangt wurde. Dabei geht es aber auch um Nutzungen, um Ersatz für aus der Tat Erlangtes, um Gegenstände aus der Tat, sogar um Wertersatz und – ich komme gleich noch darauf – um selbstständige Einziehung dann, wenn es einem Angeklagten überhaupt nicht zuzurechnen ist. Auch das kann dann eingezogen werden. Aber wo bleibt das Ganze? Es geht – so steht es ausdrücklich im Gesetz – erst einmal in das Eigentum des Staates über. Dagegen kann man nichts haben. Ich kenne niemanden, der der Meinung ist – auch wir sind nicht dieser Meinung –, dass aus Straftaten erlangtes Vermögen, wenn das ganz klar und konkret ist, bei den Straftätern verbleiben soll. Natürlich nicht. Wir sind auch dafür, dass die Opfer, die Geschädigten, wenn irgendwie möglich, einfach an ihre Entschädigung kommen. Doch kommen sie mit diesem Gesetz einfacher an die Entschädigung?

Heute kann man, wenn beispielsweise ein Einbruch erfolgt und etwas weggekommen ist – wenn es vermögende Leute sind –, sofort versuchen, zu klagen. Das läuft dann parallel zum Strafverfahren. Möglicherweise setzt die Zivilkammer das Verfahren aus; das kann sein. Aber es gibt wenigstens diese Möglichkeit. Nach diesem Gesetz ist es immer so, dass die Opfer, die Geschädigten, abwarten müssen, bis das Urteil rechtskräftig geworden ist. Wir wissen, dass gerade Wirtschaftsstrafverfahren, aber auch Verfahren wegen Serieneinbrüchen jahrelang dauern können, wenn die Beteiligten durch die Instanzen gehen. Erst danach können die Leute versuchen, an ihr Geld zu kommen.

Auch dann muss sich das Gericht damit beschäftigen, wer wie viel verloren hat, wer um wie viel Geld geschädigt worden ist. Diese Arbeit bleibt bei den Gerichten. Das heißt, sie müssen sich in jedem Verfahren, wenn sie eine Einziehung anordnen, genau überlegen, was denn nun konkret eingezogen wird. Das ist gerade dann der Fall, wenn es nicht um einzelne Gegenstände wie ein geklautes Auto geht, sondern um Vermögenswerte, die später überhaupt erst entstanden sind, etwa aus dem Verkauf oder aus Vererbung. Dann müssen die Gerichte prüfen, ob dem tatsächlich so ist.

Die Staatsanwaltschaften verwalten dann diese 6 Milliarden Euro. Herr Staatssekretär, wer verwaltet das Vermögen denn, bis Geschädigte Anspruch anmelden oder der Staat es verwertet? So liegen Milliardenwerte in der Verfügungsgewalt des Staates. Damit muss umgegangen werden, die Gelder müssen verwaltet werden. Deshalb gehen die Länder davon aus, dass es einen erheblichen Zusatz an Verwaltungsaufgaben geben wird. Sie machen jetzt schon die Gegenrechnung auf und fragen, wie viel bei ihnen aus der Verwertung der eingezogenen Gegenstände verbleibt. Da ist also noch vieles zu klären.

(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Sind Sie jetzt dafür oder dagegen?)

Sie haben das Beispiel genannt, dass eine selbstständige Einziehung erfolgen kann, wenn zum Beispiel ein grobes Missverhältnis zwischen Wert und regelmäßigem Einkommen besteht. So steht es im Gesetz. Das ist auch dann der Fall, wenn es gar keinen Angeklagten, keinen strafrechtlich Verantwortlichen gibt. Sie nennen als Beispiel dafür – Sie haben das auf eine ganze Reihe von Straftaten beschränkt – den Terrorismus, verschweigen aber, dass es noch 30, 40 weitere Straftatbestände aus anderen Gesetzen gibt, zum Beispiel aus dem Asylverfahrensgesetz oder dem Betäubungsmittelgesetz. Auch bei diesen wollen Sie das anwenden. Deshalb kann ich hier nur zum Abschluss sagen: Wir müssen uns ganz genau überlegen und evaluieren – wir müssen uns möglicherweise von den Ländern Zahlen geben lassen –, in welchem Umfang welche Arbeit auf die Strafverfolgungsbehörden zukommt. Ist es wirklich eine Erleichterung für die Opfer, oder muss man nicht mindestens noch andere Wege freihalten?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Hans-Christian Ströbele. – Der nächste Redner: Dr. Johannes Fechner für die SPD.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7010125
Wahlperiode 18
Sitzung 193
Tagesordnungspunkt Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
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