Friedrich OstendorffDIE GRÜNEN - Antibiotikaminimierung in der Medizin
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst seit 2011 muss erfasst werden, wie viel Antibiotika an Tierärzte abgegeben wird. Minister Schmidt, es war nicht das ureigene Interesse und Bestreben Ihres Hauses, dass die Mengen erfasst und reduziert werden. Die Novelle zum AMG war keine freiwillige Verbesserung der Bundesregierung, ganz und gar nicht. Die Bedrohung durch multiresistente Keime aus den Viehställen war der Grund. Es war ein harter und zäher Kampf, dieses Monitoring gegen Ihre ewige Schönfärberei durchzusetzen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Rückgang der Abgabemenge zeigt doch, dass unser grünes Drängen richtig war, wobei die Verlässlichkeit der Zahlen infrage steht; zu groß erscheinen die Unterschiede zwischen den einzelnen Daten, also den QS-Daten und den BVL-Daten. Hier gibt es noch viele Fragen zu klären.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, so viel Lob muss aber sein: Der nun vorliegende Antrag beinhaltet durchaus Positives. Es ist nämlich unbedingt erforderlich, dass der Antibiotikaeinsatz nicht nur in der Mast, sondern auch in der Aufzucht der Tiere und der Elterntierhaltung dokumentiert wird. Von der Geburt bis zum Tod muss dokumentiert werden, und die Dokumentation darf nicht irgendwann einsetzen. Bis Ferkel und Kälber abgesetzt sind, ist beim Antibiotikaeinsatz nämlich eine Menge passiert.
Endlich wollen auch Sie gegen die ökonomischen Fehlanreize beim Verkauf von Antibiotika vorgehen und die Rabattgewährung – immerhin – überprüfen. Da hätten Sie doch aber auch einfach unserem grünen Antrag von 2014 folgen können. Diese Problematik ist doch schon seit langem bekannt. Da ist es aber wieder, das Abwarten des Ministers Schmidt: Abwarten, Verzögern, Aufschieben; macht ihr erst einmal; ich schaue es mir dann vielleicht einmal an. – Heute sagte der Minister in seiner unnachahmlichen Weise: Ich habe das Ziel, dass wir auf dem Weg sind.
(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Apropos Aufschieben: Wo bleibt eigentlich die Liste der Reserveantibiotika, die so lange angemahnte, die Gegenstand von Anwendungsbeschränkungen sein soll? Es wurden 2015 immer noch 14,2 Tonnen Reserveantibiotika abgegeben, 2,4 Tonnen Reserveantibiotika mehr als in 2011. Also: Immer schön die Kirche im Dorf lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU, bevor Sie zu viel Lobhudelei betreiben.
Herr Minister, nicht das, was Sie heute sagten – das Problem sollte auf eine höhere Stufe der Wahrnehmung gehoben werden –, ist entscheidend, sondern: Reserveantibiotika müssen aus den Tierställen heraus. Das hat meine Kollegin Ihnen doch eindeutig klargemacht.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Hören Sie doch auf den Fachverstand derjenigen, die es beurteilen können.
Im vorliegenden Antrag fehlen uns mindestens drei Punkte.
Erstens. Statt auf mehr Hygiene zu setzen, sollten Sie den Tieren einfach mehr Platz für ein artgerechtes Leben bieten. Das hat doch auch die Kollegin der Linken sehr klargemacht.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Sie sehen aber nach wie vor keine Notwendigkeit, die Haltungsvorschriften für Schweine zu ändern.
Zweitens. Relevante Reserveantibiotika müssen klar erfasst und ihr Einsatz muss natürlich bis auf wenige gut begründete Ausnahmen im Stall verboten werden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Da ist das Verbot der Umwidmung einmal mehr doch nur Schönfärberei. Übrigens, Herr Minister, da Sie sich so ausgebreitet über Antibiogramme ausließen: Nur bei der Umwidmung soll ein Antibiogramm erstellt werden und nicht grundsätzlich. Dass das bisher nicht so ist, ist nach wie vor stark zu kritisieren.
Drittens. Die tierärztliche Bestandsbetreuung muss endlich verstärkt werden – darüber philosophieren wir nun schon seit zehn Jahren –, damit die Tierärzte mit ihrem Wissen ihren Lebensunterhalt verdienen können und nicht durch den Verkauf von Antibiotika im Familienpack. Dafür brauchen wir einheitliche Abgabepreise. Wir brauchen eine Aufhebung der Rabattgewährung.
Eines sei zum Abschluss noch gesagt. Auch wenn es leider absolut Standard ist, 40 000 Hähnchen mit Antibiotika im Trinkwasser zu behandeln: Nur weil etwas gemacht wird, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, ist es noch lange nicht in Ordnung.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Prophylaxe ist und bleibt verboten.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Karin Binder [DIE LINKE])
Vielen Dank. – Als nächste Rednerin spricht Gitta Connemann für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7010565 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 194 |
Tagesordnungspunkt | Antibiotikaminimierung in der Medizin |