30.09.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 194 / Tagesordnungspunkt 26

Dietrich MonstadtCDU/CSU - Krankenkassenbeiträge für Selbständige

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen! Meine Herren! Als ich die beiden Anträge, die wir heute diskutieren, gelesen habe, habe ich mich gefragt: Was soll das? Erst ganz am Ende wird klar, worum es geht. Den Antragstellern geht es doch gar nicht um die Selbstständigen oder die freiwillig Versicherten. Sie wollen mit uns zum wiederholten Male die Bürgerversicherung diskutieren. Und das machen wir auch immer gerne mit Ihnen – im Übrigen auch mit Ihnen, Frau Baehrens.

(Beifall der Abg. Mechthild Rawert [SPD])

Mich wundert allerdings, dass Sie noch immer nicht realisiert haben, dass eine Bürgerversicherung mit einer unionsgeführten Bundesregierung nicht kommen wird –

(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Deshalb müssen wir das ja ändern!)

schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht kommen kann.

(Beifall bei der CDU/CSU)

– Wünsche darf man haben.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Opposition, legen Sie doch endlich einmal ein tragfähiges Konzept vor, das den Bürgerinnen und Bürgern erklärt, wie Sie die verfassungsrechtlichen Probleme lösen wollen. Was ist mit der Eigentumsgarantie des Artikel 14 Grundgesetz? Wie wollen Sie zum Beispiel mit den Altersrückstellungen in der PKV umgehen? Wollen Sie diese den Versicherten wegnehmen? Hierauf wollen die Bürgerinnen und Bürger Antworten, keine Ideologien, die Sie nicht einmal schlüssig erklären können.

(Mechthild Rawert [SPD]: Es gab ein aufwachsendes Modell!)

Antworten auf das Wie sind Sie uns über Jahre hinweg schuldig geblieben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Bis jetzt haben Sie vor diesem Hintergrund rein gar nichts vorgestellt, mit dem man sich auch nur ansatzweise sachgerecht auseinandersetzen könnte.

(Mechthild Rawert [SPD]: Das stimmt nicht!)

Hieran sollten Sie arbeiten.

Meine Damen und Herren, wir sind davon überzeugt, dass sich das Konzept eines dualen Gesundheitssystems mit GKV und PKV bewährt hat.

(Beifall der Abg. Maria Michalk [CDU/CSU])

Mit diesem Wettbewerb können wir Effizienzreserven im Gesundheitswesen heben. Darüber hinaus stehen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion für ein freiheitliches Gesundheitswesen. Wir wollen Vielfalt und Wahlmöglichkeiten im Sinne der Versicherten sicherstellen und den Menschen nicht vorschreiben, wie und wo sie sich zu versichern haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Also lassen Sie uns bitte daran konstruktiv weiterarbeiten, und ersparen Sie uns Ihre Schaufensteranträge.

Meine Damen und Herren, seit längerer Zeit diskutieren wir darüber, die Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige abzusenken oder gar abzuschaffen. Mindestbeiträge sind sinnvoll und notwendig, weil niedrige Beiträge nicht kostendeckend sein können. Auch freiwillig Versicherte haben für den umfassenden Versicherungsschutz in der GKV angemessene Beiträge zu zahlen. Dies gilt bei Selbstständigen umso mehr, da das Steuerrecht den Selbstständigen anders als Arbeitnehmern eine gewisse Gestaltbarkeit des Einkommens erlaubt. Sie, Frau Kollegin Klein-Schmeink, haben dankenswerterweise darauf hingewiesen. Selbstständige können zum Beispiel ihre Betriebsausgaben abziehen. Es werden also lediglich die Nettoeinkommen herangezogen, während die anderen freiwillig Versicherten Beiträge auf der Grundlage ihres Bruttoeinkommens zahlen müssen. Diese steuerrechtlichen Möglichkeiten dürfen sich nicht in Form ungerechtfertigt niedriger Beiträge auf die GKV auswirken.

Es diene der Beitragsgerechtigkeit, wenn dieser steuerliche Vorteil für Selbstständige durch eine besondere Mindestbemessungsgrenze ausgeglichen werde. So urteilte das Bundesverfassungsgericht schon im Jahre 2001. Und es sei rechtmäßig, das Unternehmerrisiko eines Selbstständigen nicht über die Beitragsbemessung auf die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung abzuwälzen. So das Bundesverfassungsgericht weiter.

Meine Damen und Herren, das Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung beruht auf dem Solidarausgleich zwischen sozial schwächeren und sozial stärkeren Mitgliedern. Mit diesen Anträgen wollen Sie freiwillig versicherte Selbstständige mit anderen freiwilligen Mitgliedern beitragsrechtlich gleichstellen. Sie wollen sie mit denjenigen gleichstellen, die tatsächlich über geringe Einkünfte verfügen, wie etwa freiwillig versicherte Studenten oder Rentner. Das ist Ihre Gerechtigkeit. Mit uns geht das nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht mal gelesen!)

Gerade aus Gerechtigkeitsgründen können wir nicht zulassen, dass freiwillig Versicherte, die der gesetzlichen Krankenversicherung nach eigener Entscheidung angehören, sich zu unangemessen niedrigen Beiträgen – zulasten der anderen in der GKV Versicherten – versichern können. Dennoch ist es eine Tatsache, dass es Selbstständige gibt, die noch nicht oder nicht mehr über eine wirtschaftliche Stabilität verfügen und dementsprechend ihren Lebensunterhalt auch nicht bestreiten können. Darauf haben wir bereits reagiert. Im Übrigen haben wir mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz des Jahres 2007 die Möglichkeit einer verringerten Mindestbemessungsgrundlage geschaffen. Für Existenzgründer, die zudem auch einen Anspruch auf den monatlichen Gründungszuschuss nach SGB III haben, sowie für geringverdienende Selbstständige gilt eine verringerte Mindestbemessungsgrundlage, wenn Bedürftigkeit vorliegt.

Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung steht auch bei uns die Verbeitragung von freiwillig und selbstständig in der GKV Versicherten auf dem Prüfstand. Auch wir meinen: Sie muss weiterentwickelt werden. Der Kollege Sorge hat dies bereits ausgeführt. Dabei müssen mögliche Kosten und Auswirkungen auf die Solidargemeinschaft der Beitragszahler sehr genau geprüft, bewertet und berücksichtigt werden. Auch hier gilt: Erst die Situation bewerten, dann denken und dann komplexe Lösungsansätze entwickeln, die wirklich das ganze Problem in all seinen Facetten angehen. Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, lassen Ihre Anträge nicht erkennen. Deshalb werden wir beide Anträge ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU – Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Problem nicht erkannt! Sie haben es nicht erkannt! Ignoriert!)

Für die SPD-Fraktion hat nun die Kollegin Marina Kermer das Wort.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7010638
Wahlperiode 18
Sitzung 194
Tagesordnungspunkt Krankenkassenbeiträge für Selbständige
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