20.10.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 196 / Tagesordnungspunkt 3

Alois RainerCDU/CSU - Bundesbeteiligung an den Kosten der Integration

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat der Bund die Länder und die Kommunen finanziell so stark unterstützt wie in dieser Legislaturperiode. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass die Länder die Zuständigkeit und die Verantwortung für eine den Aufgaben angemessene und auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen haben.

(Ulrike Gottschalck [SPD]: So ist es!)

Viele Zahlen sind genannt worden. Einige würde ich gerne wiederholen, damit sie bei uns im Gedächtnis bleiben. Allein in dieser Legislaturperiode erhalten die Länder und Kommunen eine Entlastung durch den Bund von circa 80 bis 90 Milliarden Euro. Wenn wir den Finanzzeitraum von 2010 bis 2020 betrachten, dann reden wir von circa 200 Milliarden Euro. Das sind fast zwei Drittel eines jährlichen Bundeshaushalts.

Ich bin der festen Überzeugung: Das ist der richtige Weg. Denn Bund, Länder und Kommunen haben die Aufgabe, schutzsuchende Menschen zu versorgen und Integration zu ermöglichen. Das kostet nicht nur Kraft, sondern auch Geld. Es ist richtig, dass der Bund seine Verantwortung gegenüber den Ländern und Kommunen wahrnimmt und sie finanziell unterstützt.

Die Integration von Flüchtlingen in unsere Gesellschaft ist von zentraler Bedeutung. Nur eine gelungene Integration gibt Sicherheit und Vertrauen. Aber in dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es nicht nur um Mittel für Integration, sondern auch um weitere Unterstützung, weitere Mittel für unsere Kommunen.

Meine Damen und Herren, wir sprechen im Wesentlichen von drei Punkten:

Erstens geht es um die Änderungen im Finanzausgleichsgesetz. Hier wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer für die Jahre 2016 bis 2018 um jeweils 2 Milliarden Euro erhöht. Damit hält der Bund seine am 7. Juli dieses Jahres gemachte Zusage, sich an den Kosten der Integration zu beteiligen, ein. Mit der jährlichen Integra­tionspauschale in Höhe von 2 Milliarden Euro stehen den Ländern über die Umsatzsteuerverteilung mehr Mittel zur Verfügung.

An dieser Stelle spreche ich gerne die Forderung des Deutschen Städtetages aus; denn sie ist auch meine Forderung. Ich appelliere an die Länder, ihren Kommunen zügig einen angemessenen Teil der 2 Milliarden Euro wiederzugeben. Ich kann nur ein Beispiel nennen, und zwar den Freistaat Bayern. Der Freistaat Bayern unterstützt seine Kommunen nämlich wie kein anderes Land in unserer Republik.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer erhöht sich ebenfalls, und zwar im Jahr 2018 um 2,76 Milliarden Euro und ab dem Jahr 2019 um 2,4 Milliarden Euro. Weiter erhalten die Länder für 2018 und 2019 jeweils 1 Milliarde Euro zusätzlich. Allein diese Änderung im FAG bedeutet für Länder und Kommunen eine Entlastung von 13 Milliarden Euro bis 2019.

Zweitens geht es um die Änderungen im Entflechtungsgesetz. Mit den Änderungen im Entflechtungsgesetz gewährt der Bund den Ländern die für den Wohnungsbau in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro jährlich.

Drittens geht es um die Änderungen im SGB II. Mit der vorgesehenen Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Milliarden Euro halten wir ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Die Erhöhung der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft führt bei den Kommunen in den Jahren 2016 bis 2019 zu Mehreinnahmen von rund 5,5 Milliarden Euro.

Meine Damen und Herren, damit zeigt der Bund, dass er Länder und Kommunen bei der Erledigung ihrer Aufgaben nachhaltig unterstützt. Dies ist das richtige Signal. Dieses Signal können wir aber nur aufgrund unserer guten und zukunftsorientierten Haushalts- und Wirtschaftspolitik setzen. Denn hätten wir das Geld nicht zur Verfügung – wir sprechen, wenn es um die Steuereinnahmen geht, nämlich nicht nur vom Geld des Bundes, sondern vom Geld von Bund, Ländern und Kommunen –, könnten wir den Kommunen diese Unterstützung nicht zukommen lassen. Deshalb auch ein ganz herzlicher Dank an unseren Finanzminister für die stabile und zukunfts­orientierte Haushaltspolitik!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Eine eventuell gerechtere Verteilung über die Umsatzsteuer ist schon des Öfteren angesprochen worden. Nur, hier wird es enorm schwierig werden. Denn klar ist: Die Umsatzsteuerbeteiligung ist damals als Ersatz für die Gewerbekapitalsteuer eingeführt worden. Man wusste: Gewerbekapitalsteuer nehmen insbesondere solche Kommunen ein, in denen es große Gewerbebetriebe gibt. Darum ist die Systematik der Umsatzsteuerbeteiligung so, wie sie ist. Es wird, wie es der Kollege Rehberg gerade gesagt hat, schwierig werden, hier eine Grundgesetz­änderung zu erreichen.

Ich bin froh, dass wir die Kommunen in dieser Form und in dieser Höhe unterstützen können. Das ist einmalig, meine sehr verehrten Damen und Herren. Darüber dürfen wir uns alle freuen, und wir dürfen das auch sagen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vorhin hieß es, dass die Mittel für die Integrationskurse nicht reichen würden. Dazu gibt es nur eines zu sagen: Die Mittel für die Integrationskurse sind auf 559 Millionen Euro verdoppelt worden, und für 2017 planen wir eine weitere Erhöhung. Auch der Stundenlohn für die Lehrkräfte ist verdoppelt worden. Also von wegen, wir würden nichts tun. Wir tun in diesem Bereich nämlich viel.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: So ist es! Frau Dağdelen war mal wieder nicht informiert!)

Wir haben die Probleme erkannt, und wir packen sie an. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf diesem Weg machen wir weiter. Wir machen eine gute Politik.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt erhält der Kollege Juratovic für die SPD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7019340
Wahlperiode 18
Sitzung 196
Tagesordnungspunkt Bundesbeteiligung an den Kosten der Integration
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