20.10.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 196 / Tagesordnungspunkt 5

Christian Lange - Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für einen Menschen, der gestalkt wird, wird ein Alptraum Wirklichkeit. Diese Menschen werden von ihren Peinigern angerufen, bedroht, verfolgt, im Bekanntenkreis schlechtgemacht und bekommen Mails, die sie nie lesen wollten, und das immer und immer wieder. Dies hat für viele Opfer gravierende Folgen. Diese Menschen, die Opfer von Stalking werden, empfinden oft ständige Unruhe, entwickeln Ängste, Schlafstörungen oder gar Depressionen.

Viel zu lange wurde das Leid dieser Menschen kaum ernst genommen. Im Jahr 2007 wurde mit der Einfügung des § 238 das beharrliche Nachstellen als Straftat gegen die persönliche Freiheit in das Strafgesetzbuch aufgenommen und damit ein deutliches Zeichen gesetzt: Der Staat steht diesen Menschen zur Seite. Das war und ist eine gute und richtige Entscheidung. Wir wollen heute diesen Weg fortsetzen.

Heute beraten wir in erster Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes, das diesen staatlichen Schutz weiter ausbaut und vor allen Dingen effektiver gestaltet. Nach geltendem Recht hängt die Frage, ob sich jemand der Nachstellung strafbar macht oder nicht, davon ab, ob er das Opfer schwerwiegend beeinträchtigt und es zwingt, seine Lebensumstände zu ändern. Entscheidend für die Strafbarkeit ist also nicht allein das Handeln des Täters, sondern maßgeblich auch, ob und wie das Opfer darauf reagiert. Stellen Sie sich vor: Der Täter stellt seiner Expartnerin, einer Mutter mit Kind, nach. Wenn die Mutter dem Druck standhält, ist das Verhalten des Täters nicht strafbar. Wenn die Mutter aber aufgrund des Drucks beispielsweise ihren Arbeitsplatz wechselt oder umzieht, ist das Verhalten des Täters strafbar. „ Muss es aber erst so weit kommen?“, frage ich. Wollen wir das zum Beispiel einer alleinerziehenden Mutter wirklich zumuten? Können und dürfen wir davon ausgehen, dass sie einen neuen Job findet, in dem Familie und Beruf vereinbar sind? Wie verhält es sich mit dem Kind, das sich bei einem Umzug etwa auf eine neue Kita oder eine neue Schule umstellen muss? Wir jedenfalls sind der Auffassung: Das können wir dem Opfer und seiner Familie nicht abverlangen.

Auch diejenigen verdienen den Schutz des Strafrechts, die sich nach außen hin vom Stalking unbeeindruckt geben. Auch diese Menschen leiden oft unter schweren psychischen Belastungen. Das eigene Leben in diesem Moment nicht zusätzlich grundlegend umstellen zu müssen, ist für diese Menschen dann besonders wichtig. Deshalb sage ich: Die Strafbarkeit davon abhängig zu machen, wie das Opfer auf das Stalking reagiert, schützt lediglich den Täter. Ob der Täter ein willensstarkes Opfer vor sich hat, das sein gewohntes Leben trotz der massiven Einwirkungen durch das Stalking tapfer fortzuführen versucht, oder ein Opfer, das dem Druck nachgibt, ändert nichts am strafrechtlichen Unwertgehalt seiner Tat.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Strafbarkeit sollte daher von der Qualität der Handlung des Täters abhängen und nicht von der Tapferkeit des Opfers.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Es gibt keine überzeugende Begründung, warum das tapfere Opfer weniger Schutz verdienen sollte.

Meine Damen und Herren, unser Gesetzentwurf verbessert den Schutz vor Nachstellungen für die betroffenen Menschen durch drei grundlegende Änderungen:

Erstens – das ist die entscheidende Änderung – wird es künftig ausreichen, dass Stalking objektiv dazu geeignet ist, das Opfer in seiner Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen. Es ist schlimm genug, wenn das Opfer wegen der Nachstellung in Erwägung zieht, aus seinem gewohnten Lebensumfeld wegzuziehen. Für die Strafbarkeit verlangen wir nicht mehr, dass es dies auch in die Tat umsetzt.

Zweitens wollen wir, dass Opfer nicht mehr auf den Privatklageweg verwiesen werden können; denn die Verweisung auf den Privatklageweg hat zur Folge, dass die Opfer das Verfahren gegen den Stalker selbst betreiben müssen. Zudem trägt dabei das Opfer das Kostenrisiko, was zur Folge haben kann, dass die Opfer von der Möglichkeit der Privatklage aus reiner Angst vor weiteren Problemen letztlich keinen Gebrauch machen. Wir wollen daher das Stalking aus dem Katalog der Privatklagedelikte streichen. Über eine Anklage gegen einen Stalker zu entscheiden, wird in Zukunft wieder allein Sache der Staatsanwaltschaft sein. Damit entlasten wir die Opfer zusätzlich.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN)

Drittens stärken wir den Opferschutz in Gewaltschutzverfahren vor den Familiengerichten; denn dieses Verfahren ist für viele Stalkingopfer und die Opfer häuslicher Gewalt ein wesentlich wichtigerer Weg, um staatlichen Schutz zu erlangen. Insbesondere wird die effektivere Durchsetzung von Vergleichen in Gewaltschutzverfahren neu geregelt. Derzeit ist nur der Verstoß gegen eine gerichtliche Gewaltschutzanordnung strafbewehrt, nicht aber der Verstoß gegen eine in einem gerichtlichen Vergleich übernommene Verpflichtung. Künftig soll es in Gewaltschutzverfahren den durch das Familiengericht bestätigten Vergleich geben. Der Verstoß gegen eine Verpflichtung aus einem solchen Vergleich soll zukünftig ebenfalls strafbewehrt sein und damit ein Gleichlauf zu einer gerichtlichen Gewaltschutzanordnung hergestellt werden. Wenn sich der Täter in einem Gewaltschutzverfahren per Vergleich etwa dazu verpflichtet, vom Opfer Abstand zu halten, und das Familiengericht diesen Vergleich bestätigt, dann soll künftig ein Verstoß des Täters gegen die übernommene Verpflichtung strafbar sein. Ergänzend dazu muss in Zukunft auch in den Fällen eines gerichtlich bestätigten Vergleichs eine Mitteilung an die zuständige Polizeibehörde oder andere öffentliche Stellen erfolgen.

Meine Damen und Herren, jedes Jahr zeigen etwa 20 000 Menschen, die Opfer von Stalking geworden sind, diese Nachstellungen an. Mit diesem Gesetzentwurf können wir heute etwas dafür tun, dass der Albtraum Stalking für möglichst viele von ihnen möglichst schnell vorbei ist. Ich meine, das sind wir den Opfern schuldig.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Halina Wawzyniak, Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7019537
Wahlperiode 18
Sitzung 196
Tagesordnungspunkt Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen
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