Elisabeth Winkelmeier-BeckerCDU/CSU - Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen und Zuhörer hier im Saal und zu Hause an den Fernsehern! Ich bin froh, dass wir jetzt endlich hier im parlamentarischen Rahmen die Debatte beginnen können; denn die Verschärfung bei der Strafbarkeit des Stalkings ist ein wichtiges Anliegen der Union, das wir auch schon im Koalitionsvertrag untergebracht haben. Schon damals haben wir festgehalten, dass es ein auffälliges Missverhältnis zwischen den vielen Anzeigen, die gestellt werden – es sind etwa 20 000 im Jahr –, und den Verurteilungen – das sind jährlich etwa 200 – gibt.
Das zeigt zum einen, dass hier schon ein großes empfundenes Unrecht, eine Bedrohung im Raum steht. Auf der anderen Seite zeigt das aber auch, dass die gesetzliche Regelung, die wir jetzt haben, dem nicht gerecht wird. Das ist ein Indiz dafür, dass hier Handlungsbedarf besteht. Dessen nehmen wir uns jetzt auch an. Wir haben deshalb im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir im Interesse der Opfer die tatbestandlichen Hürden für eine Verurteilung senken wollen.
Es hat dann aber noch ziemlich lange gedauert, bis wir diesen Entwurf vorgelegt bekommen haben. Es waren die unionsgeführten Ministerien der Länder Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, die einen Gesetzentwurf im Bundesrat eingebracht haben. Auf ihrem Entwurf beruht im Wesentlichen auch der Entwurf der Bundesregierung, den wir heute debattieren.
Wer auch zur Beschleunigung dieses Verfahrens beigetragen hat, ist Mary Scherpe, eine Autorin und Bloggerin aus Berlin. Sie ist selber Betroffene und hat eine Onlinepetition zur Änderung des Stalkingparagrafen angestoßen. Im Dezember 2014, also vor mittlerweile fast zwei Jahren, hat sie dem Bundesministerium der Justiz fast 90 000 Unterschriften übergeben. Damals hieß es: Ja, das machen wir. Es geht nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wie. Das wollen wir beraten. – Es hat dann leider noch ein bisschen gedauert, bis wir jetzt endlich in die Beratungen einsteigen konnten. Aber es ist ja noch nicht zu spät, und wir werden die Sache jetzt auch beherzt angehen. Die allererste Priorität scheint das damals noch nicht gehabt zu haben.
Worum geht es bei § 238 StGB? Die Regelung ist noch gar nicht so alt. 2007 wurde sie in das Gesetzbuch geschrieben, auch damals maßgeblich geprägt von der Union. Vor allem die Kollegin Ute Granold darf ich in diesem Zusammenhang hier noch einmal erwähnen, die das Ganze damals als ihr Herzensanliegen betrieben hat. Vorausgegangen waren Fälle, in denen zunächst ein beharrliches Nachstellen zu verzeichnen gewesen war und dann auch massive Übergriffe, Angriffe auf die Person, teilweise sogar mit tödlichem Ausgang, erfolgt sind. Ich weiß als frühere Familienrichterin, dass diese Angriffe und dieses Stalking oft aus dem privaten Umfeld erfolgen, von Exliebhabern, Expartnern oder eben auch denen, die von vornherein abgewiesen worden sind. Bis zur Einführung des § 238 StGB hatte man letztendlich keine Handhabe gegen dieses beharrliche Nachstellen, weil die Handlungen, um die es da im Einzelnen geht, für sich genommen jeweils erlaubt sind, relativ unproblematisch sind, als Belästigung abgetan werden können. Aber in Summe sind sie eine ganz massive Beeinträchtigung der Lebensqualität. Sie ängstigen, und im Extremfall münden sie ja auch in massive Gefahren für Leib und Leben des Opfers. Damals musste man die Frage beantworten: Warum muss eigentlich immer erst etwas passieren, bevor man gegen den Täter vorgehen kann?
Solche Nachstellungen, um die es jetzt geht, sind nicht immer so dramatisch. Trotzdem: Auch unterhalb dieser Schwelle sind sie sehr lästig und nicht zu verharmlosen. Nicht untypisch ist, dass die Situation von den beiden beteiligten Personen völlig unterschiedlich wahrgenommen wird. Ich möchte das hier anhand eines Beispiels darlegen, das sicher für sich genommen ganz klar unterhalb der strafbewehrten Schwelle bleibt, das aber das Problem schön wiedergibt. Sie kennen wahrscheinlich das Lied – ich will es hier jetzt nicht singen; dafür bräuchte ich im Übrigen auch einen männlichen Kollegen, da es nämlich ein Wechselgesang ist – Im Wagen vor mir fährt ein junges Mädchen, das eigentlich von einer positiven Grundstimmung getragen ist. Man kann sich so richtig in die Situation hineinversetzen: Ein Mann fährt mit seinem eigentlich schnellen Wagen auf der Autobahn und klemmt sich hinter die Ente, an deren Steuer ein junges Mädchen sitzt. Er schildert das in der Art eines Ohrwurms mit einer hörbaren Selbstgefälligkeit und macht sich Gedanken darüber, was denn dieses Mädchen da jetzt wohl zu tun hat. Am Ende wird sie dann schon sein Mädchen. Aus ihrem Blickwinkel hört sich das Ganze völlig anders an: Sie macht sich Gedanken darüber, was dieser blöde Kerl da hinter ihr will. Sie ist genervt, sie ist verunsichert, sie fühlt sich bedrängt, und sie nimmt das zum Anlass, von der Autobahn runterzufahren, obwohl sie dadurch zu spät kommt.
Es handelt sich eigentlich um eine banale Situation, aber sie zeigt, wie das wirkt, über das wir heute hier debattieren. Es geht um das Recht, sich unbehelligt, unbehindert, unbefangen, frei und ohne Rechtfertigungsdruck und ohne aufgezwungenen Kontakt bewegen zu können, leben zu können, entscheiden zu können. Dieses Recht ist durch beharrliche Nachstellungen massiv beeinträchtigt.
Aus der Perspektive des Täters geht es um das Bestreben, Kontrolle zu gewinnen, Macht über jemand anderes auszuüben, das Opfer zu belästigen, es zu verängstigen, sich selbst immer wieder in Erinnerung zu bringen, und das mit all den Möglichkeiten, die man im digitalen Zeitalter hat, also per Telefon, per SMS, über Facebook, über Pakete, die man nicht selber bestellt hat, per Brief oder ganz real, indem man dem Opfer schon morgens auf der gegenüberliegenden Straßenseite auflauert.
Für das Tatopfer hat das über viele Jahre hinweg weitreichende psychische oder soziale Folgen: Misstrauen, Angst, Schreckhaftigkeit, Schlafstörungen. Das zeigt auch, dass es hier um eine Facette eines Themas geht, mit dem wir uns hier schon häufig beschäftigt haben. Es geht immer wieder um den Schutz des Opfers vor Verletzung seines Rechts auf Selbstbestimmung seines Privatlebens und seiner sexuellen Selbstbestimmung. Es geht um Freiheit, die Entfaltung der Persönlichkeit, den Schutz vor Übergriffen der unterschiedlichsten Art, angefangen bei dem Thema Kinderpornografie, wo es um sexuelle Übergriffe und voyeuristische Bloßstellung geht, Strafbarkeit des Menschenhandels, wo es um Einschränkungen der Freiheit geht, um sexuelle Selbstbestimmung. Den Vergewaltigungsparagrafen haben wir gerade unter dem Stichwort „Nein heißt nein“ reformiert. In all diesen Fällen geht es jetzt letztendlich darum, dass die Freiheit, Nein zu sagen, respektiert werden muss, auch im Fall des Stalking.
Es wäre schön, wenn dies jetzt der Schlussstein im Ausbau dieses Schutzes wäre. Das ist er noch nicht. Es bleiben noch andere Dinge übrig, die zu tun wären. Ich nenne hier kurz, dass wir Verbesserungen beim Cyber Grooming wollen – das ist eine Handlung zur Vorbereitung von Übergriffen –, bei der Strafbarkeit bei Kinderpornografie, bei Zuhälterei und sexueller Ausbeutung. Blicken wir über das Strafrecht hinaus, dann gehört auch die Bekämpfung von Kinderehen in den weiten Kontext dieses Themas.
Meine Vorredner haben schon vorgetragen, was sich ändert. Ich möchte noch einmal auf den Fall der Bloggerin Mary Scherpe zurückkommen. Sie wurde jahrelang gestalkt. Sie hat dann alle Unterlagen gesammelt – alle Mails, alle SMS und dergleichen – und ist mit diesen Belegen zur Staatsanwaltschaft gegangen. Es wurde damit abgetan, es seien nur Belästigungen. Sie fand dann den Knackpunkt heraus, nämlich dass es an ihr selber lag, sie war zu taff, zu stark und hat sich davon nicht beeinträchtigen lassen. Sie sagt selber: Ich war kein gutes Opfer. Das darf natürlich nicht stehen bleiben. Das wäre die völlig falsche Zielrichtung; denn es darf nicht das Opfer gezwungen werden, sein Verhalten zu ändern, sondern es geht darum, auf den Stalker einzuwirken und ihm klarzumachen, dass er sich strafbar und übergriffig verhält.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Das ist der Grund, weshalb wir diese Änderung im Tatbestand vollziehen. Die Tat des Täters muss nur noch objektiv geeignet sein, das Leben des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen.
Es wurde schon angesprochen, dass wir das Delikt aus dem Katalog der Privatklagedelikte herausnehmen, um auch dort das Opfer zu stärken. Parallel dazu wollen wir im Zivilrecht das Gewaltschutzgesetz anpacken, um auch hier zu einer besseren Durchsetzbarkeit der Vereinbarungen zu kommen. Ich denke, dass wir hier auf einem sehr guten Weg sind, und freue mich auf die Beratungen im Detail.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Vielen Dank. – Nächste Rednerin für Bündnis 90/Die Grünen ist Katja Keul.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7019543 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 196 |
Tagesordnungspunkt | Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen |