20.10.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 196 / Zusatzpunkt 5

Barbara LanzingerCDU/CSU - Aktuelle Stunde Auflagen des Bundesverfassungsgerichts zu CETA

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Wir bereden CETA momentan in nahezu jeder Sitzungswoche im Bundestag. Heute reden wir über die Umsetzung der Auflagen des Bundesverfassungsgerichts, über Verfahrensfragen, über Detailfragen.

Den Menschen CETA zu erklären – das habe ich beim letzten Mal schon gesagt –, halte ich grundsätzlich für richtig und wichtig. Ich stelle aber infrage, dass Sie das wirklich wollen. In der Diskussion mit Ihnen drehen wir uns ständig im Kreis. Sie sind dagegen, um dagegen zu sein – fernab von der Realität, fernab von dem, was ausverhandelt worden ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich habe bei Twitter gelesen, dass die Linken-Chefin, Katja Kipping, davon spricht, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zum „Handlanger“ von Großkonzernen mache. Dazu muss ich sagen: Das zeugt von einem sehr gefährlichen Verständnis von der Bedeutung unseres Rechtsstaates. Sie spricht von „Klassenjustiz“. Dazu sage ich: Das ist Parteikaderschulungssprache pur. – Das geht so nicht!

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Dass Sie mit Ihrer Fundamentalopposition Schaden anrichten, hat das Bundesverfassungsgericht eigentlich bestätigt. Die Ablehnung der Eilanträge begründet das Bundesverfassungsgericht folgendermaßen: Ein Scheitern von CETA hätte weitreichende negative Auswirkungen auf die Verhandlungen und den Abschluss künftiger Außenhandelsabkommen und insgesamt auf die Stellung der EU und somit auf die Stellung Deutschlands in der Welt. – Kurz gesagt: Wenn CETA scheitert, lacht die ganze Welt über uns. Wenn wir nicht einmal in der Lage sind, mit Kanada ein Freihandelsabkommen abzuschließen – das wurde heute schon ausgeführt –, isolieren wir uns politisch und wirtschaftlich. Das Vertrauen in Deutschland und Europa als Handels-, als Vertrags- und als politischer Partner wäre erschüttert, und das, obwohl CETA eines der ausgewogensten und modernsten Handelsabkommen ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Langsam sollte die Linke wissen, wie gefährlich eine derartige Fundamentalopposition ist. Es geht doch nicht darum, dass Sie Kritik üben. Es geht auch nicht darum, dass Sie das Ganze vor dem Bundesverfassungsgericht vorbringen – das ist demokratisch und legitim. Es geht um die Art und Weise, wie Sie Kritik üben und aufwiegeln.

(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Das sprechen wir aber nicht mit Ihnen ab!)

Das schadet – das habe ich beim letzten Mal ganz deutlich gesagt – unserer Demokratie und dem Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Sie sind dagegen, um dagegen zu sein – fernab von Fakten. Das schürt Misstrauen. Dieses Misstrauen ist unbegründet.

Unser Ziel war es nie, ein Freihandelsabkommen auf Biegen und Brechen umzusetzen. Frau Höhn, Sie haben vorhin die Einführung der Gentechnik angesprochen. Das ist gesetzlich geregelt, und es steht ganz klar drin, dass alles, was gesetzlich geregelt ist, nicht angetastet wird. Sie können das hier nicht einfach so sagen. Das kann man nicht so stehen lassen.

(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lesen Sie doch einfach mal den Vertrag! – Gegenruf des Abg. Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Lesen Sie doch mal die Gesetze!)

Bereits seit 2009 laufen im Auftrag der EU-Mitgliedstaaten die Verhandlungen zwischen der Kommission und Kanada. Das sind intensive Auseinandersetzungen. Ich denke, es liegt – ich sage es noch einmal – eines der modernsten und zukunftsfähigsten Freihandelsabkommen vor.

CETA ist mehr als ein Wirtschaftsabkommen zum Abbau von Zöllen; Kollege Westphal hat es gesagt. Durch CETA haben wir die Chance, die Globalisierung in unserem Sinn ausgewogen zu gestalten, unsere Standards zu setzen. CETA ist die Grundlage für einen Welthandel mit nachhaltigen, fairen Regeln und hohen Sozial- und Umweltstandards. Das positive Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in unseren deutschen Rechtsstaat, in seine demokratisch gewählten Repräsentanten, in den Bundestag sowie in die Europäische Union.

Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht eigentlich das bestätigt, was schon Fakt ist: Die demokratische Beteiligung von Bundesregierung und Bundestag, auch an der Arbeit der CETA-Ausschüsse, ist jetzt schon nach dem EUZBBG gegeben, wir hätten eine entsprechende Regelung also überhaupt nicht mehr gebraucht. Weltweit wird momentan eine Vielzahl solcher Abkommen verhandelt.

Zum Schluss: Die Welt wartet nicht auf uns. Wir müssen der Taktgeber sein.

(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Der Welt? Toll!)

Wir müssen der Taktgeber in der Globalisierung sein und einen gesunden, lebbaren Rahmen vorgeben. Wir können nicht abwarten, dass andere über uns entscheiden, sondern wir sollten selbst entscheiden und gestalten. Ich entscheide gerne selbst und lasse ungern über mich entscheiden. In diesem Sinne hoffe ich, dass am 27. Oktober dieses Abkommen zur Unterschrift kommt und in Kraft gesetzt wird.

Danke schön fürs Zuhören.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank, Barbara Lanzinger. – Nächste Rednerin: Dr. Nina Scheer für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7019586
Wahlperiode 18
Sitzung 196
Tagesordnungspunkt Aktuelle Stunde Auflagen des Bundesverfassungsgerichts zu CETA
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