Jens ZimmermannSPD - Steuerliche Verlustrechnung bei Körperschaften
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Kapitalausstattung von Unternehmen verbessern, auch wenn das aus dem Titel des Gesetzes zunächst einmal nicht unbedingt hervorgeht. Doch wir haben uns seit vielen Jahren in der Koalition Gedanken darüber gemacht: Wie können wir die Rahmenbedingungen, gerade für junge Unternehmen, die berühmten Start-ups, die in aller Munde sind, verbessern? Dazu gehört eben auch das Thema Kapitalausstattung. Wir haben im Koalitionsvertrag damals verabredet, ein Wagniskapitalgesetz zu machen. Das haben wir jetzt nicht. Aber die Bausteine dazu schaffen wir jetzt an vielen anderen Stellen. Wir als SPD-Bundestagsfraktion begrüßen das ausdrücklich.
Sowohl als Digitalpolitiker als auch als Finanzpolitiker habe ich mich selbst intensiv mit diesen Problemen beschäftigt. Wir sind viel unterwegs gewesen, und wir machen uns ja immer wieder Gedanken: Was sind denn die Standortfaktoren, die die Gründung von Unternehmen beeinflussen? Wir haben festgestellt, dass das aktuell in Deutschland eigentlich nicht das zentrale Problem ist. Es wird so viel gegründet wie seit vielen Jahren nicht mehr. Aber dann geht es ja weiter. Das Problem, das wir sehen und über das uns häufig berichtet wird, ist, dass dann in der Wachstumsphase in Deutschland kein ausreichender Zugang zu Kapital vorhanden ist. Es gibt die unterschiedlichsten Strategien, die die Unternehmen dann wählen. Es ist eben schon angesprochen worden: Häufig ist die Strategie dann der Weggang ins Ausland. Das kann nicht in unserem Interesse sein, und das kann auch nicht im Interesse der deutschen Wirtschaft sein, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Wir brauchen in unseren Start-up-Städten in Deutschland – Berlin ist da wirklich europa- und weltweit in aller Munde; aber es betrifft auch andere Städte, ich denke da nur an Frankfurt als eines der neuen Center für das ganze Thema FinTech –, um erfolgreich zu sein, eben nicht nur gute Ideen und kluge Köpfe, sondern auf der langen Strecke auch eine ausreichende Kapitalausstattung. Ich will an dieser Stelle einmal den Bogen spannen. Wir haben ja über diesen Gesetzentwurf, den wir heute diskutieren, hinaus schon einige andere Maßnahmen ergriffen. Das Ganze läuft unter dem Titel „Die Neue Gründerzeit“. Wenn ich da zum Beispiel an die steuerliche Freistellung des INVEST-Zuschusses denke, wenn ich an das Kleinanlegerschutzgesetz und die Diskussion über das Thema Crowd-Investment denke, wenn wir uns anschauen, dass das Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit der KfW 400 Millionen Euro für die entsprechenden Fonds zur Verfügung gestellt hat, dann muss man sagen: Da ist viel getan worden. Dieses Gesetz, das wir heute in erster Lesung beraten, ist ein weiterer Baustein dieser Strategie.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Es ist von den Vorrednern schon angesprochen worden: Wir haben eine nicht unerhebliche Aufgabe angenommen. Wir wissen genau, was wir fördern wollen. Jeder kann sich unter „Start-up“ etwas vorstellen. Wir wissen ziemlich genau, wen wir fördern wollen. Aber bei diesem Gesetz müssen wir sehr allgemein formulieren, damit wir am Ende nicht in europäische Wettbewerbsprobleme kommen. Deswegen haben wir als Deutscher Bundestag und hat auch der Finanzausschuss die Aufgabe, sehr genau hinzuschauen und mit Expertinnen und Experten darüber zu diskutieren: Wie zielgenau funktioniert dieses Gesetz, und wie hoch sind am Ende die Streuverluste? Denn die gilt es zu minimieren.
Ich bin gespannt, welche Rückmeldungen wir aus der Praxis bekommen werden. Bei der Kritik, die ich teilweise vonseiten der kommunalen Ebene gehört habe, muss man auch ein wenig aufpassen. Wir haben gerade eine Einigung über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen erzielt. Wenn ich es richtig sehe, werden wir als Bund in den kommenden Jahren sehr hohe Milliardenbeträge in die Hand nehmen. Deswegen müssen wir an dieser Stelle ein bisschen Maß und Mitte walten lassen; denn am Ende des Tages ist das Gesetz, das wir hier beraten, im Interesse der Kommunen genauso wie im Interesse des ganzen Landes. Wenn wir es schaffen wollen, die Themen, die uns die Digitalisierung momentan stellt, richtig zu bearbeiten und daraus erfolgreich hervorzugehen, dann müssen wir jetzt die richtigen Weichen stellen. Es wäre Augenwischerei, zu glauben, man könne jetzt den einen oder anderen Euro Gewerbesteuer sichern, ohne gleichzeitig in neue Technologien, in neue Unternehmen zu investieren. Deswegen bin ich mir auch sicher, dass wir diese Diskussion am Ende zu aller Zufriedenheit lösen können.
In diesem Sinne herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Abschließender Redner in dieser Aussprache ist der Kollege Dr. Hans Michelbach für die CDU/CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7019624 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 196 |
Tagesordnungspunkt | Steuerliche Verlustrechnung bei Körperschaften |