Brigitte Zypries - Entlastung der Wirtschaft von Bürokratie
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Ersten Bürokratieentlastungsgesetz haben wir eine der bisher ehrgeizigsten Initiativen der Bundesregierung beim Bürokratieabbau auf den Weg gebracht. Die Unternehmen werden durch dieses Gesetz um rund 700 Millionen Euro im Jahr entlastet. Heute knüpfen wir an diesen Erfolg an; denn der Bürokratieabbau ist und bleibt ein zentrales Anliegen der Bundesregierung.
Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz wurde im August im Kabinett beschlossen. Jetzt liegt es Ihnen zur Beratung vor. Addiert man die Entlastungen durch das erste und das zweite Gesetz, kommt man zu dem Ergebnis, dass wir die Wirtschaft in dieser Legislaturperiode um gut 1 Milliarde Euro an Bürokratiekosten entlasten. Die „One-in- und One-out“-Regelung funktioniert. Der Normenkontrollrat hat es uns bestätigt. Das „out“ – das heißt die Entlastung – fällt bereits jetzt höher aus als das „in“.
Mit diesem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz wollen wir vor allen Dingen den kleinen Betrieben den Alltag erleichtern. Lassen Sie mich ein paar Beispiele nennen. In Bezug auf die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge fordert die Wirtschaft seit vielen Jahren Erleichterungen. Jetzt wird es möglich sein, dass die Unternehmen, wenn der tatsächliche Wert der Beiträge für den laufenden Monat nicht bekannt ist, künftig auf den tatsächlichen Wert des Vormonats abstellen können. Es entfällt also eine aufwendige Schätzung.
Wir ändern die Handwerksordnung und erlauben zukünftig die elektronische Kommunikation. Auch erleichtern wir die Abrechnung von Pflegedienstleistungen. Elektronische Dokumente ersetzen die Belege in Papierform. Dadurch bleibt mehr Zeit für die Pflege. Durch die sichere Übersendung der elektronischen Dokumente werden allein 12,4 Millionen Euro gespart.
Wir entlasten die Wirtschaft auch im Bereich des Steuerrechts, indem wir den umsatzsteuerlichen Schwellenwert für Kleinstbetragsrechnungen anheben. Bei Lieferscheinen entfällt die Aufbewahrungspflicht, wenn der Inhalt des Lieferscheins auf der Rechnung dokumentiert ist. Schließlich wird die Grenze für die vierteljährliche Abgabe der Lohnsteueranmeldungen von 4 000 Euro auf 5 000 Euro angehoben. Das klingt technisch, aber tatsächlich entlasten allein diese letzten drei steuerlichen Maßnahmen die Wirtschaft um gut 270 Millionen Euro im Jahr – Geld, das für die Kernaufgaben zur Verfügung steht.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Leider haben wir nicht alle Wünsche der Wirtschaft erfüllen können. Ich habe aus zahlreichen Gesprächen mit Unternehmern mitgenommen, dass es ihnen ein Anliegen ist, dass die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter besser geregelt wird.
(Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Kann man ja noch aufnehmen!)
– Ja, das wollte ich jetzt gerade vorschlagen. – Die Unternehmer schlagen vor, dass man den Schwellenwert von den jetzigen 410 Euro auf 1 000 Euro anhebt. Das scheint mir ein vernünftiges Verfahren zu sein.
Es gilt wie immer das Struck’sche Gesetz: Kein Gesetz kommt so heraus, wie es in den Bundestag hineingekommen ist. Insofern wünsche ich Ihnen gute Beratung und rege an, dass Sie sich diesen Interessen der Wirtschaft noch besonders widmen.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Thomas Lutze hat das Wort für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7019731 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 196 |
Tagesordnungspunkt | Entlastung der Wirtschaft von Bürokratie |