20.10.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 196 / Tagesordnungspunkt 14 + ZP 7

Claudia Roth - Nichtfinanzielle Berichterstattung der Unternehmen

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Anmerkung an dieser Stelle: Mein Dienstsitz als Abgeordneter ist in Berlin. – Stichwort „Transparenz“: Transparenz vor allem dort, wo es darauf ankommt, ist das zentrale Anliegen der Bundesregierung und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Mit dem eingebrachten Gesetzentwurf wird die sogenannte CSR-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. CSR steht für Corporate Social Responsibility, also für die Verantwortung von Unternehmen für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Gesellschaft. Wir bringen mit dem Gesetzentwurf verbindliche Regelungen für mehr Transparenz im Bereich der unternehmerischen Verantwortung auf den Weg.

Der vom Bundesminister Heiko Maas vorgelegte Gesetzentwurf verpflichtet große, am Kapitalmarkt tätige Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern dazu, in ihren Lage- bzw. Konzernlageberichten künftig verstärkt auch sogenannte nichtfinanzielle Themen darzustellen.

Erforderlich werden da vor allem Angaben über wesentliche Risiken und Konzepte der Unternehmen zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, die Achtung der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung. Dort, wo es relevant und verhältnismäßig ist, müssen auch Angaben zu den globalen Lieferketten erfolgen.

Darüber hinaus regeln wir, dass bestimmte börsennotierte Unternehmen ihre Erklärung zur Unternehmensführung durch präzise Angaben zu den Diversitätskonzepten für ihre Leitungsorgane ergänzen müssen.

Schließlich erweitern wir im Handelsbilanzrecht heute schon bestehende Straf- und Bußgeldvorschriften und heben auch den bisherigen maximalen Bußgeldrahmen deutlich an.

Wir wollen einen Anreiz schaffen, CSR-Themen und die damit verbundenen Risiken, Konzepte und Prozesse noch stärker in die Unternehmensführung einbinden zu lassen. Der Gesetzentwurf leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung durch Unternehmen. Wir stärken zugleich auch das Vertrauen von Investoren sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern in die Unternehmen.

Viele Unternehmen haben schon heute erkannt, dass Chancen für sie damit verbunden sind, ihre Aktivitäten für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Wir haben zahlreiche Beispiel von deutschen Unternehmen, die bereits heute gezielt Nachhaltigkeitsberichte vorlegen, auch um sich im Wettbewerb um Kunden und Investoren zu positionieren. Wir gehen mit dem Gesetzentwurf einen Schritt weiter und schaffen eine verbindliche, aber ausgewogene Berichtspflicht.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Neuregelungen sollen bereits für im Jahr 2017 beginnende Geschäftsjahre wirksam werden. Wir haben uns vor diesem Hintergrund auf die durch die Richtlinie veranlassten Änderungen konzentriert und gemeinsam entschieden, andere Anliegen nach Möglichkeit außerhalb des engen Zeitplanes der Umsetzung der europäischen Richtlinie zu prüfen.

Meine Bitte ist: Lassen Sie uns den Gesetzentwurf zügig beraten, die Richtlinie rechtzeitig umsetzen und damit die neuen Transparenzvorgaben rechtzeitig für das Geschäftsjahr 2017 in Kraft setzen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vielen Dank, Ulrich Kelber. – Nächste Rednerin: Karin Binder für die Linken.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7020199
Wahlperiode 18
Sitzung 196
Tagesordnungspunkt Nichtfinanzielle Berichterstattung der Unternehmen
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