20.10.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 196 / Tagesordnungspunkt 14 + ZP 7

Renate KünastDIE GRÜNEN - Nichtfinanzielle Berichterstattung der Unternehmen

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Ach ja, ich fange doch einmal mit etwas Positivem an. Es ist gut und richtig, dass Unternehmen zukünftig nicht nur über betriebswirtschaftliche, sondern auch über ökologische und soziale Aspekte ihrer Tätigkeit berichten müssen. Transparenz ist ja der erste Schritt zur Verhaltensänderung. Meine Damen und Herren, das gilt nicht nur für Unternehmen, sondern logischerweise auch für die Kunden, die kaufen. Wir wollten doch Verhaltensänderung, oder?

Der Punkt ist doch: Wir haben mit den Sustainable Development Goals, also den Zielen für nachhaltige Entwicklung im Rahmen der UN, und mit den Klimazielen von Paris einen ganz klaren Auftrag für Nachhaltigkeit. Diese müssen wir herstellen. Nachhaltigkeit fällt nicht vom Himmel.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das muss sich in einem Gesetzesvorhaben widerspiegeln. In dieser Hinsicht ist der vorliegende Gesetzentwurf extrem dürftig. Wenn es etwas nachzubessern gilt, dann muss es in die andere Richtung gehen, Herr Hirte. Hier setzt meine Kritik an. Sie haben die Chance verpasst, Unternehmensverantwortung und Nachhaltigkeit zusammenzubringen. Damit verpassen Sie auch die Chance, den deutschen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, vorne zu sein und zu sagen: Wir haben uns schon die entsprechenden Produkte, Produktionsstufen und Transportwege ausgedacht. Wir produzieren so, dass die Sustainable Development Goals und die Klimaziele berücksichtigt werden. – Vielleicht würde das sogar zum Kauf von so hergestellten Produkten animieren. Insofern verstehe ich gar nicht, warum Sie so zögerlich sind.

Sie sagen immer, dass Sie europäisches Recht eins zu eins umsetzen wollen. Das tun Sie hier aber gar nicht. Vielmehr beschränken Sie es noch. Ein Beispiel: Sie haben nicht vorgeschrieben, dass generell über alle wesentlichen Risiken für Mensch und Umwelt zu berichten ist. Stattdessen gilt die Berichtspflicht nur dann, wenn einem Unternehmen Gewinneinbußen drohen. Ich möchte das Unternehmen kennenlernen, das sagt: Wir lassen in Bangladesch, Myanmar und China unter so schlechten Bedingungen produzieren, dass bald eine Umwelt- oder eine Menschenrechtsgruppe darauf kommen und uns öffentlich bloßstellen wird, und deshalb wird es Gewinn­einbußen geben. – Noch nicht einmal wir glauben, dass Unternehmen zugeben, dass aus diesem Grund Gewinn­einbußen drohen. Das EU-Recht schreibt übrigens Gewinneinbußen als Kriterium nicht vor.

Sie gehen sogar noch weiter und sagen, dass sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen vorhanden sein müssen. Die EU-Richtlinie spricht aber nur von wahrscheinlich schwerwiegenden Auswirkungen. Sie setzen das EU-Recht also nicht eins zu eins um, sondern geben den Unternehmen sogar noch Futter, damit sie über noch weniger Bereiche berichten müssen. Es geht hier aber um Menschenrechte und ökologische Ziele, die sich die Unternehmen selber stecken. Ich verstehe daher nicht, warum Sie das derartig beschränken. Sie von der Partei mit dem C im Namen sagen doch immer, dass Sie das alles interessiert. Vor diesem Hintergrund kann ich diese Begrenzung nicht verstehen.

Schauen wir uns den Anwendungsbereich an; den haben wir schon in unserem Antrag dargelegt. Der Anwendungsbereich ist unseres Erachtens völlig unzureichend. Nach Ihrem Entwurf müssen nur kapitalmarktorientierte Gesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern berichten. Das sind circa 300 Unternehmen. Aber was ist mit Aldi, Rewe, dm und Lidl, die weltweit produzieren lassen und einkaufen? Wenn die Mitglieder der Ausschüsse dieses Hauses irgendwohin fahren – nach Myanmar, Bangladesch, China oder Vietnam zum Beispiel –, dann finden sie all diese Unternehmen vor. Warum sollen solche Unternehmen nicht der Berichtspflicht unterliegen und darlegen müssen, ob sie die Arbeitnehmerrechte der International Labour Organisation einhalten? Warum soll es eine entsprechende Berichtspflicht für solche Unternehmen nicht geben? Ich verstehe das nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Ich habe noch Ferrero vergessen. Aber dieses Unternehmen ist ohnehin mit Ihnen verbunden. Daher verwundert mich das dann doch nicht.

Wir sind der Meinung, dass auch diejenigen großen Unternehmen berichtspflichtig sein müssen, die von öffentlichem Interesse sind. Nach unserer Auffassung sollten auch Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern dieser Pflicht unterliegen. Sie haben weder hier für Klarheit gesorgt noch klare ökologisch-soziale und menschenrechtliche Kriterien geschaffen. Sie haben noch nicht einmal ein Rahmenwerk vorgegeben, nach dem zu berichten ist. Jeder kann munter etwas berichten. Aber so ist es nicht vergleichbar. Was sollen denn die Kunden mit den Informationen eigentlich anfangen? Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie müssen vorschreiben, dass nach einem bestimmten Rahmenwerk, beispielsweise nach den Regeln der Global Reporting Initiative, nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex oder den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, zu berichten ist. Erst dann kann man Vergleiche ziehen und sich entscheiden.

Herr Hirte, Sie haben zudem auf die externen Prüfer verwiesen. Wer sonst sollte prüfen?

Die Redezeit!

Es muss sich um externe und finanziell unabhängige Prüfer handeln.

Frau Kollegin!

Letzter Satz.

Ja, bitte.

Die Unternehmen dürfen sich nicht zusammentun und ein Überprüfungsinstitut gründen, das dann externe Prüfer zur Verfügung stellt.

Mit dem dünnen Gesetz, dessen Entwurf vorliegt, werden wir nichts für Ökologie und Menschenrechte tun.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Renate Künast. – Nächster Redner: Metin Hakverdi für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7020207
Wahlperiode 18
Sitzung 196
Tagesordnungspunkt Nichtfinanzielle Berichterstattung der Unternehmen
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