20.10.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 196 / Tagesordnungspunkt 14 + ZP 7

Metin HakverdiSPD - Nichtfinanzielle Berichterstattung der Unternehmen

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Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSR-Richtlinie soll das Vertrauen der Verbraucherinnen und der Verbraucher, aber eben auch der Investoren durch Transparenz gestärkt werden. Der beschlossene Gesetzentwurf will, dass Unternehmen nachhaltig wirtschaften, mehr gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und ihr unternehmerisches Handeln transparent machen. Damit soll für die Investitions- und die Kaufentscheidung eine bessere Grundlage geschaffen werden.

Besonders hervorzuheben ist die Berichtspflicht, die eine Berichterstattung über Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, also auch über die ILO-Kernarbeitsnormen, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung konkret verankert. Das bedeutet endlich, dass Unternehmen dann gegebenenfalls über die Zusammensetzung und die Qualität ihrer internationalen Lieferketten in ihrem Lagebericht informieren müssen.

Zwei Feststellungen sind für mich im Zusammenhang mit dieser Richtlinie besonders wichtig.

Erstens. Wir verabschieden uns mit diesem Gesetz von der alten Vorstellung, dass unternehmerisches Handeln und soziale Verantwortung, dass Ökonomie und Ökologie Gegensatzpaare sind, die sich nicht miteinander vereinbaren lassen. Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass man nur eines sein kann: entweder wirtschaftlich erfolgreich oder sozial verantwortlich. Das ist falsch.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die CSR-Richtlinie ist die gesetzgeberische Weiterentwicklung der Feststellung, dass Transparenz eine unternehmerische Managementmethode ist, eine Managementmethode, die Verantwortung und Erfolg miteinander verbindet.

Zweitens. Es ist die Umsetzung einer europäischen Richtlinie. Bis zum Jahresende werden eben auch alle anderen europäischen Mitgliedstaaten diese Richtlinie umsetzen. Das schafft Wettbewerbsgerechtigkeit und Transparenz für ganz Europa. Das ist eine echte europäische Erfolgsgeschichte, die heute, aber auch in Zukunft fortzuschreiben sich lohnt.

Ein Satz zu Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen vom Bündnis 90/Die Grünen. Dort sind Forderungen enthalten, die durchaus nachdenkenswert sind.

(Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann unterstützen Sie ihn mal ganz schnell!)

Beispielhaft seien hier die Forderungen hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Richtlinie und der Vergleichbarkeit – das fand ich besonders interessant – der Berichte durch Standardisierung genannt. Auch die SPD-Fraktion hat die Absicht, weiteren Ergänzungsbedarf im parlamentarischen Verfahren zu besprechen. Beispielhaft sei hier der Verbraucherschutz im Hinblick auf Datenschutz genannt, aber auch der Beschäftigtendatenschutz. Wir finden außerdem, dass die UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte durchaus als verbindlicher Bezugsrahmen wörtlich genannt werden könnten.

Wie Sie sehen, gibt es eine Menge im bevorstehenden Verfahren zu prüfen und zu besprechen. Ich freue mich deshalb auf die Beratungen im Ausschuss.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Schönen Abend noch.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Hakverdi. – Der letzte Redner in dieser Debatte: Alexander Hoffmann für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7020208
Wahlperiode 18
Sitzung 196
Tagesordnungspunkt Nichtfinanzielle Berichterstattung der Unternehmen
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