Alexander HoffmannCDU/CSU - Nichtfinanzielle Berichterstattung der Unternehmen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die deutsche Wirtschaft hat weltweit, will ich sagen, einen guten Ruf. Deutsche Unternehmen stehen für Qualität, ja, sie sind beispielgebend für Zuverlässigkeit und für Leistungsfähigkeit. Wenn sich deutsche Unternehmen weltweit an ihrer Leistungsfähigkeit messen lassen, dann ist es nur gut und richtig, dass sich deutsche Unternehmen auch daran messen lassen, wie sie denn mit nichtfinanziellen Aspekten umgehen.
Es ist berechtigt, Unternehmen die Frage zu stellen, wie sie zum Beispiel die Umweltbelange an internationalen Standorten realisieren, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer an internationalen Standorten und in der Lieferkette produzieren und für das Unternehmen arbeiten. Es ist gut, dass dort die sozialen Bedingungen hinterfragt werden und die Frage formuliert wird, ob die Geschlechtergerechtigkeit, Gesundheitsbelange, das Recht der Gewerkschaften oder zum Beispiel der Arbeitsschutz beachtet werden. Diese Fragen sind umso wichtiger, als wir uns vergegenwärtigen müssen, dass wir in einer globalisierten Welt leben und letztendlich fast jedes große Unternehmen international produziert oder internationalen Handel betreibt.
Deswegen freue ich mich ganz besonders, dass wir heute in dieser ersten Lesung die Umsetzung der CSR-Richtlinie debattieren. Das Kernstück ist die Pflicht zur Aufnahme nichtfinanzieller Aspekte in den Lagebericht. Es ist also fortan im Lagebericht nicht nur über betriebswirtschaftliche, über finanzielle Aspekte zu berichten, sondern eben auch über die Aspekte, wie ich sie vorhin skizziert habe. Die Idee dabei ist, dass wir damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unternehmen, das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Investoren stärken. Wenn dann entsprechende Transparenz hergestellt ist, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auch die Möglichkeit haben, Handlungsweisen zu hinterfragen und auf Unternehmen einzuwirken.
Ich will aber an der Stelle auch deutlich machen, dass das nur ein Baustein sein kann. Denn wir sollten uns nicht der Illusion hingeben, dass in Zukunft jeder Verbraucher in den Lagebericht gucken wird, sondern es bedarf weiterhin vieler anderer Bausteine, um auch beim Verbraucher die notwendige Sensibilität zu erzeugen.
Ich will an der Stelle noch einen zweiten Aspekt ansprechen, weil er einfach gut passt. Dieser stach mir bei der Lektüre des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen direkt ins Auge. Ich finde den Antrag an einer Stelle tatsächlich gelungen. Denn da lassen Sie durchblicken, dass sie durchaus verstanden haben, dass Unternehmen, wenn sie weltweit produzieren bzw. weltweit platziert sind, in der Lage sind, unsere deutschen bzw. europäischen Standards in die Welt hinauszutragen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und von den Linken, ist aber die große Chance von Freihandel. Das ist auch die große Chance von TTIP und CETA. Das zu sagen, lasse ich mir an dieser Stelle nicht nehmen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Deswegen ist mein Appell an dieser Stelle, dass Sie dann bitte auch die Diskussion um TTIP und CETA in Zukunft angereichert durch diese Erkenntnis führen.
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Quatsch!)
Herr Kollege Hoffmann, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder -frage?
Aber mit großem Vergnügen, Frau Präsidentin.
Wenn die Argumente in sich nicht schlüssig sind, habe ich halt ein Problem. – Sie sagen Folgendes: Wenn wir den Handel und die Produktion in alle Welt hinaustragen, würden wir doch gerade die deutschen bzw. europäischen Standards in die Welt bringen. Wie passt das eigentlich damit zusammen, dass die Unternehmen in Deutschland – insbesondere die, die an dieser irgendwie nicht zum Ergebnis kommenden Textilbündnisrunde des CSU-Ministers Müller beteiligt sind – immer sagen: „Nein, wir können aber gar keinen Einfluss nehmen in Bezug auf die Frage, ob in Bangladesch die ILO-Arbeitsnormen eingehalten werden oder das Wasser nach dem Färbeprozess so gereinigt wird, dass keine gesundheitlichen Schäden entstehen“? Das passt doch irgendwie nicht zusammen.
Auf der einen Seite sagen die Unternehmen, es dürfe keine bindenden Regeln geben, weil sie das gar nicht selber bestimmen können. Sie dagegen behaupten jetzt auf der anderen Seite, mit Freihandel würde sich das automatisch ergeben. Wer hat denn nun recht? Sie oder Ihr Minister, der sich darauf einlässt, dass das angeblich nicht geht?
Herr Hoffmann, bitte.
Frau Kollegin, ich muss eines richtigstellen. Offensichtlich haben Sie mir nicht richtig zugehört. Ich habe lediglich davon gesprochen, dass bezüglich dieser Themenstellung Freihandel immer eine Chance ist. Denn wenn deutsche oder europäische Unternehmen international platziert sind bzw. internationale Handelsbeziehungen unterhalten, haben wir die Möglichkeit, auch Standards im Arbeitsschutz zu transportieren. Dann haben wir die Möglichkeit, auch Standards in Umweltbelangen zu platzieren. Sie unterstellen mir gerade, ich hätte irgendetwas behauptet. Wenn Sie zugehört hätten, wäre Ihre Formulierung eine andere gewesen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Liebe Frau Kollegin Künast, ich komme jetzt auch im Rahmen meiner Rede zu Ihnen. Denn im letzten Drittel meiner Rede möchte ich mich mit Ihren Argumenten auseinandersetzen. – Wenn Sie mir zuhören würden, hätten wir vielleicht die Möglichkeit, noch einmal einen kleinen Dialog zu führen.
Sie haben wieder behauptet, dass der vorliegende Gesetzentwurf hinter der Richtlinie zurückbleiben würde. Denn Sie sagen eben, dass der vorliegende Gesetzentwurf nur die Beschreibung der nichtfinanziellen Aspekte erfordert, die zugleich auch Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Lage des Unternehmens haben. Damit ginge es letztendlich doch wieder nur um finanzielle Rahmenbedingungen.
Jetzt habe ich mir die Mühe gemacht, die Formulierungen abzugleichen. Ich will sie ganz kurz vortragen. Es steht nämlich im Gesetzentwurf, dass diejenigen nichtfinanziellen Aspekte zu schildern sind, die – jetzt das Zitat – für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der Kapitalgesellschaft sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die in Absatz 2 genannten Aspekte erforderlich sind …
Und in der Richtlinie steht:
Nichtfinanzielle Erklärungen müssen diejenigen Angaben enthalten, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit erforderlich sind.
Das ist fast wortwörtlich dieselbe Formulierung, und trotzdem behaupten Sie an dieser Stelle etwas anderes.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7020212 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 196 |
Tagesordnungspunkt | Nichtfinanzielle Berichterstattung der Unternehmen |