21.10.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 197 / Tagesordnungspunkt 26

Stephan MayerCDU/CSU - Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste

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Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Wir haben – dieser festen Überzeugung bin ich – eine gute parlamentarische Kontrolle unserer Nachrichtendienste. Sehr geehrter Herr Kollege Ströbele, ich erkenne es durchaus an, dass Sie zugestehen, dass sich die Arbeit des PKGr in dieser Legislaturperiode substanziell verbessert hat. Aber aus meiner Sicht gilt für das Parlamentarische Kontrollgremium dasselbe wie für viele andere Lebensbereiche: Was gut ist, kann immer noch verbessert werden. Ich bin auch der festen Überzeugung: Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf verbessern wir qualitativ die Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums enorm. Wir stärken damit aber auch die Nachrichtendienste insgesamt. Eine optimierte parlamentarische Kontrolle unserer Nachrichtendienste in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stärkt auch die Legitimität unserer Nachrichtendienste. Deswegen ist es auch im Interesse der Nachrichtendienste, dass wir die Qualität der Kontrolle deutlich verbessern.

Das Herzstück dieses Gesetzentwurfes ist der Ständige Bevollmächtigte mit seinem Arbeitsstab. Wir schaffen insgesamt zwölf zusätzliche Stellen in der Bundestagsverwaltung. Der Ständige Bevollmächtigte wird aber kein Geheimdienstbeauftragter des Bundestages sein. Er wird kein freies Radikal sein, das im luftleeren Raum schwirrt, sondern er wird dem Parlamentarischen Kontrollgremium gegenüber klar weisungsgebunden sein. Das ist aus meiner Sicht ein sehr wesentlicher und guter Schritt nach vorne.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, das behaupten nicht nur wir von der Koalition, sondern das behaupten auch die Sachverständigen, die in der Anhörung am 26. September dieses Jahres befragt wurden. Der ehemalige BND-Präsident Schindler hat den heute zur Disposition stehenden Gesetzentwurf ausdrücklich und wortwörtlich als „Meilenstein“ tituliert, und er hat die Funktion dieses neuen Ständigen Bevollmächtigten wortwörtlich als ein „vielversprechendes Modul“ gelobt.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er hat gesagt, das ist gänzlich unzureichend! Das ist ein Tunnelblick, Herr Mayer! Er hat das scharf kritisiert!)

Also: Auch die Sachverständigen haben sich durchweg positiv über diesen vorliegenden Gesetzentwurf geäußert.

Meines Erachtens, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ist es auch ein erheblicher Schritt nach vorne, dass wir jetzt endlich auch die besonderen Vorkommnisse, die uns die Bundesregierung im Parlamentarischen Kontrollgremium zu berichten hat, genau spezifizieren, um, Herr Kollege Ströbele, dem Problem entgegenzuwirken, dass es letzten Endes im Ermessen der Bundesregierung liegt, was sie uns mitteilt oder was sie uns nicht mitteilt.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich lese nur genau, was da steht!)

Jetzt wird genau aufgeführt, was ein besonders erwähnens- und berichtenswerter Vorgang ist. Das ist dann der Fall, wenn ein Vorgang in der öffentlichen Debatte eine Rolle spielt, wenn er Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung sein wird, wenn er das Lagebild über die innere und äußere Sicherheit verändert oder wenn es ein Vorgang ist, der auf die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste besonderen Einfluss haben wird. Des Weiteren bin ich der festen Überzeugung, dass es ein qualitativer Schritt nach vorne ist, dass wir das Parlamentarische Kontrollgremium endlich genauso behandeln wie alle anderen Parlamentsausschüsse. Wir werden in Zukunft zu Beginn der Legislaturperiode einen Vorsitzenden für die gesamte Dauer der Legislaturperiode wählen. Ich bin der Meinung, dass es nicht sehr zielführend war, dass wir den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz jährlich gewechselt haben. Auch hier ist ein bemerkenswerter Schritt nach vorne zu verzeichnen.

Herr Kollege Mayer gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ströbele?

Selbstverständlich, sehr gerne.

Bitte schön, Herr Kollege Ströbele.

Danke, Herr Kollege Mayer. – Geben Sie mir recht, dass die bisherige Regelung, die vorsieht, dass alternierend von der Koalition und dann von der Opposition die Vorsitzenden gestellt werden, eine sehr viel demokratischere Regelung ist, die auch die legitimen Rechte der Opposition viel mehr wahrt,

(Clemens Binninger [CDU/CSU]: In welchem Ausschuss haben wir das denn sonst noch? – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Alle anderen Ausschüsse sind undemokratisch?)

als die neue Regelung, nach der ein Vorsitzender für vier Jahre bestimmt wird, wobei aber ein Vertreter der Opposition – das ergeben die Zahlen – niemals Vorsitzender werden kann?

(Burkhard Lischka [SPD]: Was?)

Sehr geehrter Herr Kollege Ströbele, ich sehe in keiner Weise die bisherige Regelung, die 23 Parlamentsausschüsse betrifft, als undemokratisch an.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Es wird im Vorfeld festgelegt, welcher Parlamentsausschuss von welcher Fraktion mit dem Vorsitz belegt wird. Im Gesetz ist doch überhaupt nicht festgeschrieben, Herr Kollege Ströbele, dass der Vorsitz im Parlamentarischen Kontrollgremium von einer Regierungsfraktion gestellt werden muss.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Hahn hat das doch gut gemacht!)

Es kann durchaus sein, dass Sie, Herr Kollege Ströbele, möglicherweise in der nächsten Legislaturperiode Vorsitzender des PKGr werden.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Das ist durch dieses neue Gesetz nicht ausgeschlossen.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das würde helfen, Herr Mayer! – Burkhard Lischka [SPD]: Dann treten wir in sofortige Verhandlungen ein!)

Ich hoffe, dass Sie diese Möglichkeit, die durchaus im Raum steht – ich wünsche Ihnen auch, dass Sie dem nächsten Parlament wieder angehören –, nicht als undemokratisch bezeichnen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir bringen jetzt noch einen Änderungsantrag dergestalt ein, dass wir auch dem Vertrauensgremium im Haushaltsausschuss die Möglichkeit eröffnen, auf den Ständigen Bevollmächtigten zuzugreifen im Benehmen mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es ist aber auch festzustellen – das zeigt auch die heutige Debatte –, dass die Opposition dieser qualitativen Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle genau gegenteilig gegenübersteht. Herr Kollege Dr. Hahn, Sie haben seitens der Linken einen Gesetzentwurf und einen Antrag eingebracht, die sich mit der parlamentarischen Kontrolle beschäftigen. Was Sie nur verschweigen – hier bitte ich Sie um mehr Ehrlichkeit –: Sagen Sie doch bitte ganz offen, dass Sie die Nachrichtendienste abschaffen wollen.

(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Das ist nichts Neues!)

Das wäre Ehrlichkeit. Wenn die Punkte, die in Ihrem Antrag stehen, umgesetzt würden, würden Sie die Arbeit der drei Nachrichtendienste auf Bundesebene aushöhlen. Das wäre aus meiner Sicht ein erhebliches Sicherheitsdefizit und ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bundesrepublik Deutschland angesichts der jetzigen Bedrohungssituation.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Ich möchte, meine Kolleginnen und Kollegen, nur zwei Punkte herausgreifen. Zum einen fordern Sie seitens der Linken, dass die Nachrichtendienste kategorisch auf den Einsatz von V-Leuten verzichten. Sagen Sie es bitte ganz offen: Sie wollen unsere Nachrichtendienste darauf reduzieren,

(Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Wir wollen sie am liebsten abschaffen!)

dass sie nur noch Zeitungslektüre betreiben dürfen, dass sie Zeitungsartikel lesen, ausschneiden und abheften dürfen.

(Burkhard Lischka [SPD]: Die Bild -Zeitung!)

Mehr sollen unsere Nachrichtendienste, wenn es nach den Linken geht, nicht mehr machen dürfen. Das ist aus meiner Sicht eine erhebliche Erschwernis. Wir werden diesem Antrag deutlich entgegentreten.

Ein zweiter Punkt, der meines Erachtens dem Fass den Boden ausschlägt: Sie fordern als Fraktion Die Linke, dass es in das Ermessen des einzelnen Bundestagsabgeordneten gestellt wird, „nach gewissenhafter Prüfung der Sach- und Rechtslage“ – das schreiben Sie in Ihrem Antrag –, ob ein Staatsgeheimnis öffentlich gemacht wird. Also, Sie würden jedem Bundestagsabgeordneten zubilligen, dass er selber entscheidet, ob er ein Staatsgeheimnis veröffentlichen darf. Gerade in der jetzigen Bedrohungssituation wäre das eine Versündigung an der Sicherheitslage in Deutschland.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Burkhard Lischka [SPD])

Wir sind in einer erheblichen Anspannung. Unsere Sicherheitsbehörden stehen vor einer enormen Herausforderung.

Es ist derzeit ohnehin schon schwer genug, andere Nachrichtendienste, auch solche, mit denen wir im Austausch stehen, immer wieder dazu zu bringen, mit uns konstruktiv und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, weil leider Gottes immer wieder Dinge die Öffentlichkeit erreichen, die dort nicht hingehören. Das ist eine Gefahr für die Sicherheit in unserem Lande. Ich sage zum Abschluss noch einmal ganz deutlich und ganz bewusst: Die Linken sind insoweit aus meiner Sicht auch ein Sicherheitsrisiko für unser Land.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Diejenigen, die das Bundesverfassungsgericht als „Klassenjustiz“ bezeichnen, dürfen sich über einen solchen Ausspruch nicht wundern!)

Vielen Dank. – Das Wort zu einer Kurzintervention hat jetzt der Kollege André Hahn.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7020281
Wahlperiode 18
Sitzung 197
Tagesordnungspunkt Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste
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