André HahnDIE LINKE - Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste
Frau Präsidentin! Ich kann nicht jeden Unfug richtigstellen, den Kollege Mayer eben erzählt hat. Deshalb will ich mich auf zwei Punkte beschränken.
Erstens. Herr Mayer, Sie haben darauf hingewiesen, dass unser Gesetzentwurf vorsieht, dass man bestimmte Dinge an die Öffentlichkeit bringen kann. Ja, wir haben das klar definiert, und zwar für den Fall, dass gegen die Verfassung, das Grundgesetz, verstoßen wird; dann muss es die Möglichkeit geben, das offenzulegen.
(Beifall bei der LINKEN)
Da dürfen die Geheimdienste nicht im luftleeren Raum arbeiten.
Zweitens. Finden Sie es im Ernst sinnvoll und demokratisch, dass das Parlamentarische Kontrollgremium der Opposition eine Erlaubnis erteilen muss, wenn sie die Regierung kritisieren will?
(Burkhard Lischka [SPD]: Das machen wir doch gar nicht! Wir haben so vernünftig zusammengearbeitet!)
Die gegenwärtige Regelung lautet, dass es eines Zweidrittelmehrheitsbeschlusses bedarf, bevor öffentliche Stellungnahmen abgegeben werden können. Das heißt, wenn der Kollege Ströbele oder ich die Regierung kritisieren will, dann müssen Sie vorher zustimmen, dass es diese öffentliche Stellungnahme gibt. Das hat mit demokratischen Verfahren wahrlich nichts zu tun.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank. – Herr Kollege Mayer zur Erwiderung.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7020282 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 197 |
Tagesordnungspunkt | Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste |