21.10.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 197 / Tagesordnungspunkt 26

Stephan MayerCDU/CSU - Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste

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Herzlichen Dank für diese Kurzintervention, sehr geehrter Herr Kollege Hahn. Sie gibt mir die Gelegenheit, wirklich deutlich zu machen, dass Sie für die Arbeit von Nachrichtendiensten einfach überhaupt nichts übrighaben und dass Sie auch das Erfordernis einer qualitativ hochwertigen parlamentarischen Kontrolle unserer Nachrichtendienste immer noch nicht verstanden haben.

Wir, die neun Mitglieder im Parlamentarischen Kontrollgremium, tagen geheim. Was wir erfahren, hat in der Öffentlichkeit grundsätzlich nichts verloren.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Grundsätzlich!)

Wenn wir uns dann doch darauf verständigen – das hat das PKGr in den letzten Jahren so häufig wie noch nie zuvor gemacht –,

(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Weil es so viele Skandale gab!)

eine öffentliche Erklärung abzugeben, dann kann dies doch nicht in das Ermessen jedes Einzelnen der neun Mitglieder gestellt werden; vielmehr bedarf es natürlich einer qualitativen Mehrheit, wenn wir uns als Gremium in toto zu Wort melden.

Natürlich bleibt es jedem einzelnen Mitglied unbenommen, ein Sondervotum abzugeben.

(Burkhard Lischka [SPD]: Haben wir auch schon gemacht! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eine Zwei­drittelmehrheit wollen Sie!)

Ich erkenne an der in dieser Legislaturperiode geübten Praxis – wir haben sie substanziiert noch nie so gut vollzogen wie in dieser Legislaturperiode; da bin ich vollkommen der Meinung des Kollegen Ströbele – überhaupt nichts Undemokratisches.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Burkhard Lischka [SPD])

Um noch einmal auf Ihren ersten Punkt, Herr Hahn, einzugehen: Sie schreiben unter Punkt III Ziffer 7 Ihres Antrags ganz klar, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der es ermöglicht, dass einzelne Mitglieder des Bundestages Staatsgeheimnisse öffentlich bekannt machen.

(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Dann lesen Sie mal weiter! – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Sie können nicht selektiv zitieren! Sie müssen auch den nächsten Satz vorlesen!)

Sie können es doch nicht in das Ermessen von jedem von uns 630 Abgeordneten stellen, ob er gerade einmal der Meinung ist, dass ein Staatsgeheimnis die Öffentlichkeit erreichen soll. Das halte ich wirklich, mit Verlaub, für hanebüchen, für hoch riskant und für vollkommen untragbar.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank. – Jetzt hat der Kollege Uli Grötsch, SPD-Fraktion, das Wort.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7020283
Wahlperiode 18
Sitzung 197
Tagesordnungspunkt Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste
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