21.10.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 197 / Tagesordnungspunkt 27

Gabriele FograscherSPD - Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND

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Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In dieser Auseinandersetzung um die Nachrichtendienste geht es im Kern um drei Fragen. Die erste: Brauchen wir Nachrichtendienste? Da sagen wir von den Koalitionsfraktionen uneingeschränkt Ja. Angesichts von mehr als 1 000 Toten in den letzten Jahren durch Anschläge in Deutschland und Europa, angesichts der weiterhin hohen Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus, zunehmender Cyberattacken, international organisierter Kriminalität und nicht zuletzt zum Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten im Ausland können wir auf die Erkenntnisse der Nachrichtendienste nicht verzichten.

Die zweite Frage ist: Was dürfen diese Dienste? Im demokratischen Rechtsstaat gilt auch für die Dienste das Prinzip: Maßnahmen müssen erforderlich, verhältnismäßig und geeignet sein. Dieses Prinzip setzen wir jetzt für die strategische Fernmeldeaufklärung um. Für die unverzichtbare Zusammenarbeit mit anderen Diensten schaffen wir klare Voraussetzungen.

Die dritte Frage: Wer kontrolliert, und ist diese Kontrolle effektiv? Auch darüber haben wir vorhin schon diskutiert. Wir schaffen einen ständigen Bevollmächtigten mit einem Arbeitsstab, der die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums bei ihren Kontrollaufgaben unterstützt.

Mit beiden Gesetzen, die wir heute beschließen, ziehen wir die Konsequenzen aus den durch den NSA-Untersuchungsausschuss, aber auch durch die PKGr-eigenen Untersuchungen aufgedeckten Fehlentwicklungen der letzten Jahre. Wir schaffen mit dem Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung klare Regelungen für den Bundesnachrichtendienst. Wir verbieten Wirtschaftsspionage, wir schützen alle EU-Bürger und -Institutionen, wir schaffen die Voraussetzung für effektive Kontrolle und definieren die Verantwortlichkeiten. Damit sind wir Vorreiter. Kein anderes Land in Europa, ja weltweit, hat bisher solche gesetzlichen Regelungen für seine Dienste.

Was die Verfassungsmäßigkeit anbetrifft, die von Ihnen, Herr von Notz, und einigen Organisationen angezweifelt wird – Sie haben sie alle genannt –,

(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Von Sachverständigen!)

so sehen wir dem gelassen entgegen. Die Verfassungsmäßigkeit stellen nicht die Grünen oder die Linken fest, sondern das Bundesverfassungsgericht.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Das Bundesverfassungsgericht wird darüber entscheiden müssen, wie weit das Grundgesetz und damit auch Artikel 10, das Fernmeldegeheimnis, geht.

Wenn man die Notwendigkeit von Nachrichtendiensten bejaht, dann muss man auch dafür sorgen, dass sie personell, technisch und finanziell so ausgestattet sind, dass sie ihren Beitrag zur Sicherheit der deutschen Bürgerinnen und Bürger im In- und Ausland leisten können. Auch dafür sorgt die Koalition im Haushalt 2017.

Mit den Gesetzen zur Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle und der Fernmeldeaufklärung des BND schaffen wir mehr Rechtssicherheit, mehr demokratische Kontrolle und für die Zukunft weniger Anlass zu Skandalisierungen. Ich bitte Sie um Zustimmung.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist jetzt die Kollegin Andrea Lindholz, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7020300
Wahlperiode 18
Sitzung 197
Tagesordnungspunkt Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND
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