21.10.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 197 / Zusatzpunkt 10

Martin RosemannSPD - Flexi-Rentengesetz

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon bemerkenswert: Nahezu überall, wo man hinkommt und über das Gesetz zu flexiblen Übergängen diskutiert, sind die Rückmeldungen positiv. Das gilt vor allem für die Verbesserungen bei Prävention und Rehabilitation. Der Erste Direktor der Rentenversicherung Baden-Württemberg, Andreas Schwarz, hat in einem Interview mit den Stuttgarter Nachrichten Folgendes gesagt – ich zitiere –:

Sehr positiv ist auch, dass mit dem Gesetz auch Präventions- und Rehaleistungen verbessert werden, damit die Menschen auch in die Lage versetzt werden, länger zu arbeiten. Sehr positiv sehe ich auch den berufsbezogenen Gesundheitscheck mit 45. Es wird nicht mehr nur gewartet, bis jemand einen Rehaantrag stellt, sondern die Rentenversicherung kann auf Leute zugehen, die eine Reha brauchen, sich aber nicht selbst melden.

(Beifall bei der SPD – Katja Mast [SPD]: Guter Mann!)

Auch bei der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag dieser Woche waren die Rückmeldungen vieler Sachverständiger positiv.

Ich darf Christof Lawall von DEGEMED zitieren:

Das ist intelligente Sozialpolitik, die jetzt auf den demografischen Wandel reagiert und die richtigen Akzente setzt und den Rentenversicherungsträgern auch die Möglichkeit gibt, offensiv mit diesem Thema umzugehen.

Alwin Baumann vom „Bündnis Kinder- und Jugendreha“ sagte:

Ich kann Ihnen letztendlich sagen, ich bewerte diese Änderung als wirklich historisch – nämlich, dass Kinder und Jugendliche Erwachsenen gleichgestellt werden, dass wir eine Pflichtleistung haben, dass wir die Möglichkeit der Nachsorge haben usw.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Tatsächlich, meine Damen und Herren, Prävention und Nachsorge werden Pflichtleistungen. Das bedeutet, dass wir eine Förder- und Unterstützungskette von der Prävention bis zur Nachsorge bekommen. Wir stärken Kinder- und Jugendrehabilitation, die auch Pflichtleistungen im SGB VI, also für die Rentenversicherung, werden. Wir schaffen durch den berufsbezogenen Gesundheitsscheck einen neuen niedrigschwelligen und individuellen Zugang zu Rehabilitation und Prävention. Das ergänzt die Zugangswege über den Betrieb. So unterstützen wir die Menschen, gesund und fit die Regelaltersgrenze zu erreichen.

Meine Damen und Herren, neben der Stärkung von Prävention und Reha machen wir verschiedene flexible Ausstiegswege attraktiver. Durch die sogenannte Opt-in-Regelung können in Zukunft auch bei Bezug einer Vollrente auch oberhalb der Regelaltersgrenze zusätzliche Rentenanwartschaften erworben werden. Vor der Regelaltersgrenze machen wir die Teilrente attraktiver und flexibler. Statt bisher in drei starren Stufen ist die Teilrente in Zukunft stufenlos wählbar. Für den Einzelnen ist es viel leichter, sich in Zukunft den eigenen Hinzuverdienst auszurechnen. Auch hierfür gibt es positive Rückmeldungen aus der Expertenwelt. Ich darf noch einmal Herrn Schwarz in besagtem Interview zitieren. Er sagt:

Bisher war kaum vermittelbar, wie viel monatlich hinzuverdient werden durfte, da es individuelle Grenzen gab. Jetzt gibt es einen Jahresbetrag – 6 300 Euro –, den man anrechnungsfrei hinzuverdienen darf. Wer mehr verdient, muss 40 Prozent vom Mehrverdienst abgeben. Das ist einfach, transparent und flexibel.

Recht hat der Mann.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Es gibt in Zukunft einen doppelten Vorteil: Wer als Teilrentner mehr hinzuverdient, hat unter dem Strich mehr in der Tasche und später mehr Rente, weil er mehr Rentenanwartschaften erwirbt und dann noch weniger Abschläge hat.

Natürlich ist klar: In der Umsetzung dieses Gesetzes muss sich manches noch zurechtrütteln. Wir setzen mit dem Gesetz wichtige Impulse. Die Politik hat geliefert. Aber diese Impulse müssen jetzt auch aufgegriffen werden, indem die Möglichkeiten des neuen Reharechts von allen relevanten Akteuren genutzt werden, indem innovative Modelle für einen besseren und niedrigschwelligen Zugang erprobt werden, indem Strategien für eine abholende und aufsuchende Reha entwickelt und umgesetzt werden und indem auch über die Möglichkeiten informiert wird, die dieses neue Gesetz bietet.

Meine Damen und Herren, ich finde, das ist ein wichtiger Beitrag dazu, unseren Sozialstaat zu einem stärker vorsorgenden Sozialstaat weiterzuentwickeln und angesichts von demografischen Veränderungen und immer rasanter werdenden Veränderungen in der Arbeitswelt den Sozialstaat besser an individuelle Erwerbsbiografien anzupassen und gleichzeitig die Beschäftigten schon während des Arbeitslebens zu unterstützen. Wir wissen aus vielen Umfragen, den meisten Leuten in Deutschland geht es nach eigener Aussage gut, aber sie haben Angst vor der Zukunft, auch vor Veränderungen in der Arbeitswelt. Wir können diese Veränderungen nicht verhindern, aber wir können sie gestalten, und vor allem können wir die Leute bei der Bewältigung dieser Veränderungen unterstützen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss will ich allen Beteiligten meinen Dank sagen: dem Ministerium, aber auch den Kolleginnen und Kollegen des Koalitionspartners für die kollegiale und an der Sache ausgerichtete Zusammenarbeit. Ich glaube, wir haben mit dem Gesetz zu flexiblen Übergängen sehr viel mehr hinbekommen, als uns die meisten Skeptiker zugetraut haben.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt der Kollege Matthias W. Birkwald.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7020306
Wahlperiode 18
Sitzung 197
Tagesordnungspunkt Flexi-Rentengesetz
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