Christian PetrySPD - Managergehälter
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Linken mit dem Titel „Managergehälter beschränken“ ist ein interessanter Antrag. Bei mir kommt er auch gut an; denn ich könnte mit einer Beschränkung leben. Die Frage ist nur: Wie beschränken wir es, wie machen wir es? Eine Gesellschaft muss sich mit diesen Dingen beschäftigen und darf nicht auseinanderdividiert werden. Wir müssen darüber reden, ob es noch geht, dass das 200- bis 300-Fache an Gehältern gezahlt wird. Ufert hier etwas aus? Darin liegt sozialer Brennstoff.
Wenn man sieht, dass die Durchschnittszahlen der Managergehälter gegenüber dem durchschnittlichen Verdienst der Beschäftigten von dem 42-Fachen im Jahr 2005 – die Hans-Böckler-Stiftung hat dies ja festgestellt – auf das 62- bis 80‑Fache in der heutigen Zeit gestiegen sind, dann weiß man, dass die Kluft weiter wächst. Auch hier ist die Frage erlaubt: Was können wir tun?
Wir haben bereits 2013 einen Vorschlag gemacht. Lothar Binding hat ihn damals hier vorgetragen. Ich kann das nicht so gut wie Lothar Binding; denn er hat damals eine Grafik dabeigehabt und hat den Vorschlag anhand dieser Grafik erläutert.
Wie können wir zu dem Ziel kommen? Was ist der Unterschied zu dem Antrag? Einfach in das Gesetz „20-fach“ zu schreiben – Professor Hirte hat es gesagt –, ist ein bisschen schwierig. Ich halte von einer solchen Festlegung nicht sehr viel. Aber die Verantwortlichkeiten sollten dort, wo sie sind, auch an Kriterien festgemacht werden.
Ein Kriterium, das wir damals eingebracht haben, war ein steuerliches Kriterium; das wollten wir zusätzlich noch bearbeiten. Es ging um die steuerliche Abzugsfähigkeit der Managergehälter; denn sie sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuerrechts. Wir haben damals vorgeschlagen, Bezüge in Höhe von über 500 000 Euro pro Jahr nur noch hälftig als Betriebsausgabe einer Aktiengesellschaft abziehbar zu machen. Es ist nicht einsehbar, dass unsere Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit diesem Betriebsausgabenabzug diese Gehälter mitfinanzieren. Das ist ein Punkt, über den wir in den Beratungen ernsthaft diskutieren müssen; wir müssen auch darüber reden, ob wir in dieser Art und Weise vorangehen können.
(Beifall bei der SPD)
Auch über die Frage „Wer entscheidet darüber, und was steht im Koalitionsvertrag?“ diskutieren wir. Ich glaube, dass diese Entscheidung bei den Aufsichtsräten, die bisher nach § 87 des Aktiengesetzes die Zuständigkeit haben, gut aufgehoben ist, auch mit den entsprechenden Erweiterungen, wie sie von Professor Hirte schon angesprochen worden sind.
Die Frage ist aber: Woran orientieren wir die Höhe von Managergehältern? Immer ausschließlich an Umsätzen, an Gewinnen, an Aktienkurssteigerungen? Könnten nicht auch Bildung, Beschäftigung, Ausbildung, Karrieremöglichkeiten der Beschäftigten, Durchlässigkeit der Hierarchien, gewünschte Strukturen ein Maßstab dafür sein, wie man das Gehalt eines Managers festlegt? Wäre das nicht sehr sinnvoll? Können wir hier etwas tun, auch im rechtlichen Rahmen? Ich denke, auch diese Fragen sollten wir uns stellen und ernsthaft diskutieren.
Ich war vor vier Wochen im Baskenland und habe dort die Firma Mondragón besucht. Das ist die größte Produktivgenossenschaft der Welt. Sie hat 74 000 Beschäftigte. 80 Prozent davon sind Mitglieder der Genossenschaft. Sie wählen die Mitglieder der verschiedenen Vorstandshierarchien in entsprechenden Versammlungen. Die Genossenschaftsmitglieder haben sich selbst, was die Höhe der Managergehälter angeht, für einen Schlüssel von 1 : 8 entschieden.
Es handelt sich um eines der wenigen Unternehmen in Spanien, das bisher halbwegs gut durch die Krise gekommen ist und das sehr stabil ist. Dieses genossenschaftliche Modell, das sich auch um die Höhe der Gehälter kümmert – wie gesagt, es wurde, was die Höhe der Managergehälter angeht, ein Schlüssel von 1 : 8 festgelegt –, hat sich bewährt. Diese Genossenschaft hat mittlerweile 101 Firmen; auch in Deutschland ist man tätig. Diese Firmen sind stabil am Markt.
Die Genossenschaft wurde im Übrigen von einem katholischen Pfarrer gegründet – zugrunde lag also keine sozialistische Idee –, der gesagt hat: Die Menschen helfen sich gegenseitig selbst, und sie legen auch ihr sozialverträgliches Gefüge fest. – Ich glaube, auch diese Beispiele sollte man berücksichtigen, wenn es darum geht, im Hinblick auf die Höhe der Managergehälter einen gangbaren Weg zu beschreiten.
(Beifall bei der SPD)
Ich finde, dass Ihr Antrag auf jeden Fall ein wichtiger Anstoß ist, worüber wir hier in unseren Gremien beraten. Managergehälter sind ein Dauerthema im Deutschen Bundestag. Wir brauchen für das soziale Klima, für die soziale Gerechtigkeit ein Lohngefüge, das von der Bevölkerung akzeptiert wird.
In diesem Sinne freue ich mich auf die anstehende Diskussion und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Glück auf!
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU])
Für die CDU/CSU spricht jetzt der Kollege Dr. Volker Ullrich.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7020337 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 197 |
Tagesordnungspunkt | Managergehälter |