21.10.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 197 / Zusatzpunkt 11

Markus PaschkeSPD - Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich in das Inhaltliche einsteige, Folgendes: Kollegin Krellmann, ich hatte bei Ihrem Beitrag den Eindruck, dass Sie hier – nach dem Motto, dass es gute und schlechte Gewerkschafter gibt – versuchen, die Gewerkschaften so ein bisschen zu spalten. Ich finde, dass das nicht so ist. Die Gewerkschaften sind die einzige Kraft, die ausschließlich die Arbeitnehmerinteressen vertritt. Und Sie wissen genauso wie ich, dass die Absenkung des Standards durch Scheingewerkschaften und Gefälligkeitstarifverträge verursacht wurde – und nicht durch die Gewerkschaften, die jetzt versuchen, da eine Besserung für die Arbeitnehmer zu erreichen.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir Missbrauch bekämpfen wollen. Und das ist uns mit diesem Gesetz auch ein richtig gutes Stück weit gelungen. Wir sind Realisten: Es wird immer jemanden geben, der sich um Gesetze und Regeln nicht schert. Aber um diese Pappenheimer haben wir uns besonders gekümmert, und das ist auch gut so. Wenn zukünftig gegen Arbeitnehmerschutzrechte, die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verankert sind, verstoßen wird, wird es nicht mehr nur einen Klaps auf die Finger geben, sondern es werden ordentliche Sanktionen verhängt. Das ist, glaube ich, das, was dieses Gesetz so wertvoll macht.

Es gibt hohe Geldstrafen von 30 000 Euro bis zu 500 000 Euro. Weiterhin ist es möglich, bei härteren bzw. nachhaltigen Verstößen die Überlassungserlaubnis zu entziehen. Bei Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer, bei Scheinwerkverträgen oder unerlaubter Überlassung kommt zukünftig ein Arbeitsverhältnis mit dem Einsatzbetrieb zustande. Das ist doch die ganz entscheidende Frage.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So weit kommt es doch gar nicht! Das wird doch umgangen! Es kommt gar nicht so weit!)

In diesem Zusammenhang gibt es für die Arbeitnehmer ein Widerspruchsrecht. Es ist auch ganz klug, das zu machen. Denn es gibt doch den einen oder anderen Fall, wo ein Arbeitnehmer gar nicht in einen Einsatzbetrieb wechseln möchte. Das kann der Fall sein, wenn er weiß, dass dieser Betrieb kurz vor der Insolvenz steht, oder wenn sich der Chef dieses Betriebes nicht besonders wertschätzend gegenüber seinen Mitarbeitern verhält.

Dieses Widerspruchsrecht wurde im Vorfeld häufig kritisiert. Es wurde befürchtet, dass das ein Einfallstor ist, um neue Umgehungstatbestände zum Beispiel durch Blankowidersprüche zu schaffen.

(Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Richtigerweise, Markus, richtigerweise!)

– Nein, Jutta, überhaupt nicht. – Wir wissen auch, dass es Urkundenfälschung ist – das ist heute schon verboten –, jemanden zu nötigen, etwas blanko zu unterschreiben. Aber wir wissen auch, dass diejenigen, die gegen Gesetze verstoßen bzw. sie umgehen wollen, sich darum nicht scheren. Deswegen haben wir deutlich gemacht, dass Widersprüche nur gegenüber der Bundesagentur für Arbeit abgegeben werden können. Das ist auch gut so; denn dann sind Blankowidersprüche ausgeschlossen. Weiterhin ist wichtig, dass die Aufsichtsbehörde zukünftig immer gleich Kenntnis von solchen Verstößen bekommt. Das ist, glaube ich, ein ganz deutliches Signal dahin gehend, dass wir es ernst meinen, den Missbrauch zu bekämpfen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Last, but not least haben wir in das Gesetz eine Überprüfungsklausel hineingeschrieben. Das heißt, dass wir darauf schauen werden, ob die Regeln, die wir jetzt aufgestellt haben, wieder missbraucht werden. Wir werden das überprüfen. Und wenn das der Fall ist, werden wir nachsteuern und das verschärfen. Das ist, glaube ich, der richtige Ansatzpunkt.

Damit, Herr Kollege, müssen Sie auch zum Schluss kommen.

Ich komme zum Schluss. – Das gibt den Tarifparteien die Chance, zu beweisen, dass sie sich an die Regeln halten. Wenn das der Fall ist, dann ist es gut. Wenn nicht, werden wir da wieder herangehen.

Ich danke allen Beteiligten – insbesondere denen aus dem Ministerium –, die sich an der Erstellung des Entwurfs beteiligt haben, und wünsche uns ein schönes Wochenende.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Als letzter Redner in der Debatte hat Tobias Zech das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7020379
Wahlperiode 18
Sitzung 197
Tagesordnungspunkt Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
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