Daniela KolbeSPD - Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Deutsche Post die Portogebühren anhebt oder die Deutsche Bahn und die Leipziger Verkehrsbetriebe die Fahrkartenpreise erhöhen, dann müssen wir alle miteinander tiefer in die Tasche greifen und mehr Geld bezahlen. Das ist natürlich für diejenigen, die auf Hilfe angewiesen sind, besonders spürbar. Deswegen ist es richtig und gut, dass es regelmäßig eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe gibt, dass es Menschen gibt, die sich bereit erklären, all ihre Einkäufe zu notieren, anhand dessen wir berechnen können, was die unteren Einkommensschichten ausgeben. Entsprechend können wir die Leistungssätze anpassen.
(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht so, wie es nötig wäre!)
Das gilt auch für Geflüchtete und Geduldete, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Das hat jedenfalls das Bundesverfassungsgericht 2012 in seinem Urteil klargestellt. In der Begründung, Frau Schimke, steht – ich habe gerade einmal hineingesehen –, dass einem jeden nach dem Grundgesetz ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zusteht. Ich muss sagen: Darauf bin ich sehr stolz. Ich finde es gut und richtig, dass wir das in Deutschland so handhaben.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Berechnung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist geringfügig anders. Außerdem wird dort zwischen notwendigem Bedarf, etwa für Wohnen und Essen, und persönlichem Bedarf, etwa für kulturelle Aspekte, unterschieden.
Was genau ändern wir jetzt im Asylbewerberleistungsgesetz? Die Leistungen werden zunächst einmal nach der EVS angepasst, also nach oben. Wir hatten in der Koalition im Rahmen des Integrationsgesetzes vereinbart, den notwendigen Bedarf anders zu regeln und die Bedarfe für Strom und Wohnungsinstandhaltung aus dem Leistungssatz auszugliedern, wie das schon beim Hausrat der Fall ist. Das heißt, die Leistungen werden als Sachleistungen erbracht und sind nicht mehr im Regelsatz enthalten.
Es wird eine neue Bedarfsstufe für erwachsene Leistungsberechtigte geschaffen, die in Sammelunterkünften untergebracht werden. Erwachsene unter 25 Jahren, die unverheiratet sind und bei ihren Eltern leben, kommen in die Bedarfsstufe 3.
Wir haben endlich – darüber freue ich mich sehr – die Ehrenamtspauschale für Asylsuchende umgesetzt. Mit Inkrafttreten des Gesetzes dürfen Geflüchtete bis zu 200 Euro, die sie als Ehrenamtspauschale erhalten, wenn sie zum Beispiel im Fußballverein Jugendliche trainieren, behalten. Dadurch haben wir einen Gleichklang mit dem SGB II. Damit wird die Integrationsleistung, die von ganz vielen, die zu uns gekommen sind, erbracht wird, gewürdigt. Ich finde es richtig toll, dass wir das umsetzen werden.
(Beifall bei der SPD)
Wir werden sicher einiges noch diskutieren müssen, insbesondere die neue Bedarfsstufe. Da habe ich persönlich noch einige Fragen. Immerhin reden wir darüber, dass Menschen nicht freiwillig mit vielen anderen Menschen anderer Nationen zusammenleben. Wie genau hier Synergien aussehen könnten, fände ich spannend, zu diskutieren. Ich möchte nicht, dass wir diejenigen Kommunen über höhere Leistungssätze bestrafen, die die Menschen dezentral, also, damit sie sich besser integrieren können, in Wohnungen unterbringen. Ich fände es gut, wenn wir hierüber noch einmal in die Diskussion miteinander gingen, um keine Fehlanreize zu setzen.
Ich will das, worüber wir reden, ins Verhältnis setzen: Im Vergleich zu den aktuellen persönlichen Bedarfen werden die Menschen in der neuen Bedarfsstufe 4 Euro weniger erhalten. Sie werden also weniger Leistungen bekommen und auch von der Steigerung in der Regelbedarfsstufe 1 nicht profitieren. Wir reden hier also über 4 Euro.
Es gab in den Stellungnahmen noch einige andere Kritikpunkte. Es wurde befürchtet, dass UMAs und minderjährige Mütter durch das Gesetz schlechtergestellt würden. Diese Sorge ist mittlerweile ausgeräumt; das will ich ganz deutlich sagen. Darüber freue ich mich sehr.
Ansonsten haben wir hier, denke ich, eine gute Grundlage für intensive Diskussionen, die es ja noch braucht. Darauf freue ich mich. Ich freue mich auch auf die zweite und dritte Lesung hier im Plenum.
Schönes Wochenende Ihnen!
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Als letzter Redner in dieser Aussprache hat Matthäus Strebl für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7020403 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 197 |
Tagesordnungspunkt | Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen |