Eckhard PolsCDU/CSU - Kinderschutz und Prävention
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Vater von fünf Kindern fühlt man sich im Familienausschuss am richtigen Fleck. Ich vermag hier all meine praktischen Erfahrungen als Elternteil mit einzubringen. Ebenso verhält es sich mit dem Blick auf meine Mitgliedschaft in der Kinderkommission seit Beginn der 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages.
In der Zeit meines Vorsitzes in der Kinderkommission habe ich etwas gesagt, zu dem ich auch heute noch stehe: „Ohne Kinder ist kein Staat zu machen, ohne Kinder gibt es keine Zukunft.“ Deshalb ist es überaus wichtig, dass vor allem wir Familienpolitiker das Wohl der Kleinen in unserer Gesellschaft stets im Auge behalten. Dabei handelt es sich natürlich um einen fortwährenden Prozess der Analyse, wie wir die bestmögliche Entwicklung unserer Kinder gewährleisten können. „ Kinderschutz“ und „Prävention“ lauten hier die zentralen Begriffe.
Vor diesem Hintergrund halte ich Ihren Antrag sogar grundsätzlich für lobenswert. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie damit auch zu einem besseren Kinderschutz beitragen wollen. Sie sprechen auch wichtige Themen an. Da sind zum Beispiel eine bessere Kooperation zwischen Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen sowie die bestmögliche Integration von Ehrenamtlichen in die Kinder- und Jugendarbeit.
Als aufrichtiger Kollege muss ich Ihnen aber leider auch sagen, dass Sie mit Ihrem Antrag an vielen Stellen Gefahr laufen, das eigene Ziel zu verfehlen. Ich möchte meine Position an zwei Punkten erläutern.
Zum einen wollen Sie die Pflicht zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses aufheben. Sie sprechen in diesem Zusammenhang überwiegend von Ehrenamtlichen, die in der Tat Außergewöhnliches im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe leisten. Die Gesellschaft – ebenso wie wir Abgeordnete – kann sich wahrhaftig glücklich schätzen, ein solch bewundernswertes ehrenamtliches Engagement vorzufinden. Deshalb plädiere auch ich dafür, Ihnen die Aufnahme eines entsprechenden Ehrenamtes so leicht wie möglich zu machen. Da sind sich Union und Grüne sogar einig.
Was uns jedoch unterscheidet, ist das Augenmaß. Ausgerechnet beim Kindeswohl – ich betone: beim Kindeswohl – wollen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses abschaffen – ohne Prüfung, ob dies auch zweckdienlich wäre. Dabei sollten wir jedoch stattdessen reinen Gewissens in den Spiegel schauen und sagen können: Unsere Kinder befinden sich in guten Händen. So vermag es allerdings nur zu sein, wenn wir den Personen, in deren Obhut wir unsere Kinder geben, wirklich vertrauen können.
Natürlich sehe auch ich das Unbehagen derjenigen, die sich um unsere Kinder kümmern, wenn sie dem Träger ihr erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Dies gilt laut Gesetz für die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe wie auch für Ehrenamtliche gleichermaßen. Allerdings muss zuerst geprüft werden, ob gleichwertige Alternativen zur derzeitigen Vorlagepflicht wirklich bestehen. Ich sage Ihnen: Gerade beim Thema Kindeswohl muss Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen.
Angesichts dessen will ich vielmehr unserer unionsgeführten Bundesregierung ein großes Lob aussprechen. Sie geht äußerst bedächtig und verantwortungsvoll mit dem Kindeswohl um. Sie wird die Zweckdienlichkeit des sogenannten Negativ-Attestes, welches die Grünen in ihrem Antrag vielleicht schon als der Weisheit letzter Schluss verkaufen wollen, eingehend prüfen.
Eine Prüfung wird die Regierung auch hinsichtlich der Frage vornehmen, ob bestimmte andere schwere Straftaten, die heutzutage noch nicht zum Ausschluss von Tätigkeiten aus der Kinder- und Jugendhilfe führen, mit in den Katalog der ausschlussrelevanten Straftaten einbezogen werden sollten. Von dieser Überprüfung sind Delikte etwa des Totschlags und der schweren Körperverletzung betroffen, und das finde ich gut.
Der zweite kritische Punkt, den ich sehe, ist, dass Sie die Verantwortung für die Unterhaltung von Hilfenetzwerken anscheinend allein dem Bund auferlegen wollen, und zwar mit der Begründung, dass Präventionsnetzwerke Schwierigkeiten bei ihrer langfristigen Finanzierung hätten. Meine Damen und Herren von den Grünen, ich sage Ihnen einmal Folgendes: Kinderschutz und Prävention sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich sowohl der Bund als auch die Länder zu beteiligen haben.
Wenn sich Ihre eigenen Landesregierungen dieser Verantwortung entziehen, ist das ein Problem, das vor allem die Länder zu lösen haben und nicht die Bundesebene. Wie auch in anderen Politikbereichen nach dem Bund zu rufen, wenn man wieder einmal nicht weiterweiß, ist zwar immer sehr einfach, ich halte das aber an dieser Stelle für deplatziert.
Ungeachtet dessen bekennt sich der Bund zu seiner Verpflichtung, wie etwa die Anschubfinanzierung des Präventionsnetzwerkes „Kein Täter werden“ zeigt, das sich an Pädophile richtet. Diese übernahm das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Sogar das rot-schwarz regierte Berlin hat übrigens die Anschlussfinanzierung für das Jahr 2017 übernommen. Das nenne ich verantwortungsvoll.
Aber zu guter Letzt möchte ich tatsächlich einen Sozialdemokraten zitieren, nämlich unsere Familienministerin Manuela Schwesig – leider ist sie gerade nicht da –, die einmal gesagt hat: „Jedes Kind hat ein Recht darauf, gut und sicher aufzuwachsen.“ Und das wollen wir doch alle.
Vielen Dank.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7020442 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 197 |
Tagesordnungspunkt | Kinderschutz und Prävention |