Claudia Roth - Arzneimittelrechtliche Vorschriften (2. Lesung)
Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)
Zu Artikel 2 Nummer 11 – § 40b – liegen Änderungsanträge vor. Drei Änderungsanträge – erstens der Abgeordneten Uwe Schummer, Ulla Schmidt und weiterer Abgeordneter, zweitens der Abgeordneten Hilde Mattheis und Sabine Dittmar und drittens der Abgeordneten Dr. Georg Nüßlein, Dr. Karl Lauterbach und weiterer Abgeordneter – betreffen die gruppennützige klinische Prüfung von Arzneimitteln an nichteinwilligungsfähigen Personen. Über diese Änderungsanträge werden wir später namentlich abstimmen.
Unabhängig davon liegt ein weiterer Änderungsantrag des Kollegen Hubert Hüppe vor, über den wir dann durch Handaufheben abstimmen werden. Er bezieht sich auf jeden der drei anderen Änderungsanträge. Also, egal welchem Antrag zugestimmt wird: Im Anschluss daran wird per Handaufheben auch über diesen Änderungsantrag abgestimmt.
Ich weise schon jetzt darauf hin, dass die dritte Beratung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfs am Freitag stattfinden wird.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 96 Minuten vorgesehen. – Auch dazu höre und sehe ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne diese Aussprache und gebe als erstem Redner Dr. Georg Nüßlein für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7028841 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 198 |
Tagesordnungspunkt | Arzneimittelrechtliche Vorschriften (2. Lesung) |