Harald TerpeDIE GRÜNEN - Arzneimittelrechtliche Vorschriften (2. Lesung)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme zunächst ein paar Stichworte derjenigen auf, die den jetzigen Schutzstandard bei nichteinwilligungsfähigen Patienten verlassen wollen, und fange mit dem Kollegen Nüßlein an, der den Begriff „Eigennutz“ in dieser Diskussion für mich abwegigerweise mit einer Negativkonnotation verbunden hat. Ich finde, das ist für diese Diskussion nicht angemessen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
Wir haben jetzt wiederholt gehört, dass Patientenverfügungen, Organtransplantationen und die von Ihnen angestrebte Probandenverfügung in einen Topf geworfen werden. Ich komme zunächst zu den Organtransplantationen:
Es geht auf der einen Seite um postmortale Transplantationen. Sie erfolgen also nach dem Tode und haben mit dem Schutzstatus zu Lebzeiten überhaupt nichts zu tun.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)
Die Lebendspende von Nichteinwilligungsfähigen ist verboten; sie gibt es gar nicht. Dazu muss man nämlich einwilligungsfähig sein und den konkreten Tatbestand abwägen können.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)
Es ist unzulässig, das miteinander zu vermengen.
Das Gleiche gilt für Patientenverfügungen. Die Patientenverfügung ist ein Instrument, womit man ärztliches oder medizinisches Handeln am Lebensende sozusagen ablehnen will. Nach dem Informed Consent für Behandlungen im ärztlichen Bereich ist jeder Eingriff, der an einem informierten Patienten gegen seinen Willen vorgenommen wird, eine Körperverletzung. Die Patientenverfügung zielt darauf ab, diesen Informed Consent zu verlassen, indem verfügt wird, keine Behandlung mehr haben zu wollen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)
Beim Probandenschutz geht es ja gerade darum, einen Eingriff vorzunehmen. Er entspricht, auch wenn er noch so klein ist, einer Körperverletzung. Werfen Sie also nicht alle Begriffe in einen Topf, und bringen Sie sie nicht durcheinander.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
Jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, stellen Sie sich mit mir Folgendes vor: Ein naher Angehöriger hat wegen einer schweren Krankheit seine Einwilligungsfähigkeit verloren. Ich würde nun mit der Frage konfrontiert, ob an ihm Forschungen zum Nutzen anderer durchgeführt werden dürfen, zu fremden Zwecken, jedenfalls nicht zum Wohle des mir Nahestehenden. Ich fände ein solches Ansinnen unverschämt, es wäre eine schwere Zumutung für sein Leid und mein Mitgefühl.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
Vermutlich würde ich noch emotionaler reagieren. Meine Emotionalität schützt meinen Angehörigen vor Verzweckung, noch bevor ich realisiere, dass es sich um eine schwerwiegende ethische Frage handelt.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: „Verzweckung“ ist keine angemessene Ausdrucksweise!)
Als gesetzgebender Abgeordneter fühle ich gerade wegen des Fehlens dieses skizzierten emotionalen Schutzschildes eine besondere Verantwortung für den nichteinwilligungsfähigen Schutzbefohlenen,
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
der sich gegen fremdnützige Zwecklogik nicht wehren kann. Seien wir uns deswegen gemeinsam dieser bioethischen Dimension bewusst.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
In unserem Parlament war es bisher Tradition, dass medizinethische Fragen aus dem Parlament heraus debattiert und dann entschieden wurden, nicht aber auf der Basis von Änderungsanträgen. Bislang sind wir damit gut gefahren, weil dies genügend Raum und Zeit für Gewissensentscheidungen ermöglichte. Da kann ich, wenn ich mich hier umgucke, schon einmal sagen: In dieser Hinsicht haben wir unsere Verpflichtung als Parlament nur teilweise erfüllt. Erinnern Sie sich an alle bioethischen Fragen, die wir diskutiert haben: Da war das Parlament voll bis zum letzten Platz und nicht nur so besetzt, wie es jetzt ist. Das heißt, meine Befürchtung ist folgende: Manchen ist noch gar nicht klar geworden, dass sich hinter diesem Gesundheitsthema eigentlich eine schwerwiegende bioethische Frage verbirgt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)
Jetzt noch einmal zur Europäischen Kommission: Es ist schon vielfach darauf hingewiesen worden, dass wir als Bundestag 2012, 2013 einen einstimmigen Beschluss gefasst haben, übrigens zusammen mit vielen Abgeordneten, die jetzt noch im Bundestag sind. Wahrscheinlich ist sogar die Mehrheit derjenigen, die damals zugestimmt haben, jetzt noch im Parlament. Aber es hat noch niemand darauf hingewiesen, was eigentlich der Ausgangspunkt war. Damals hat nämlich die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie verfasst und dort hineingeschrieben, dass fremdnützige Forschung in Zukunft zugelassen werden soll. Wir wussten also, um welche Frage es da geht, und haben aus diesem Grunde unserer Regierung den Rücken gestärkt, genau dafür einzutreten, dass unser Schutzstandard nicht durch europäische Richtlinienkompetenz ausgehebelt wird und dass wir genau diesen Schutzstandard bei uns erhalten.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)
Ich glaube, es sind genügend Argumente dafür genannt worden, warum das notwendig ist: Es geht nämlich um eine Verzweckung. Sie verwahren sich jetzt gegen die Verzweckung. So etwas wird in den Anhörungen von Sachverständigen gesagt.
Bitte denken Sie an die Redezeit.
Da sage ich als letzten Satz: Das widerspricht auch unserer Verfassung. Genau das darf nicht stattfinden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich bitte alle Fraktionen, sich diese Dinge zu Herzen zu nehmen und für den Antrag Schummer und andere zu stimmen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD und der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])
Vielen Dank, Dr. Harald Terpe. – Der nächste Redner für die Bundesregierung: Minister Hermann Gröhe.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7028870 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 198 |
Tagesordnungspunkt | Arzneimittelrechtliche Vorschriften (2. Lesung) |