09.11.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 198 / Tagesordnungspunkt 1

Edelgard Bulmahn - Arzneimittelrechtliche Vorschriften (2. Lesung)

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– Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, jetzt konzentriert zu sein und ihre Gespräche einzustellen. Das gilt für alle Kolleginnen und Kollegen.

Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/10056, über Artikel 2 Nummer 11 – § 40b – des Gesetzentwurfes der Bundesregierung auf Drucksachen 18/8034 und 18/8333 einen Beschluss herbeizuführen. Eine inhaltliche Beschlussempfehlung wird zu dieser Vorschrift nicht abgegeben.

Es liegen vier Änderungsanträge vor. Drei Änderungsanträge, nämlich der Änderungsantrag der Abgeordneten Uwe Schummer, Ulla Schmidt und weiterer Abgeordneter, der Änderungsantrag der Abgeordneten Hilde Mattheis und Sabine Dittmar sowie der Änderungsantrag der Abgeordneten Georg Nüßlein, Karl Lauterbach und weiterer Abgeordneter, betreffen die gruppennützige klinische Prüfung von Arzneimitteln an nichteinwilligungsfähigen Personen. Hierzu ist namentliche Abstimmung verlangt. Wird einer dieser Änderungsanträge angenommen, bekommt er also mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen, entfällt die Abstimmung über die anderen dieser drei Änderungsanträge. Ich werde daher die Sitzung jeweils bis zum Vorliegen des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung über den jeweiligen Änderungsantrag unterbrechen, damit wir die Stimmen auszählen und anhand des Ergebnisses feststellen können, ob es weitere Abstimmungen gibt oder ob ein Antrag bereits die Mehrheit der anwesenden Kolleginnen und Kollegen gefunden hat. Im Anschluss an die letzte namentliche Abstimmung stimmen wir über den Änderungsantrag des Abgeordneten Hubert Hüppe ab. – Ich hoffe, alle Kolleginnen und Kollegen konnten dem folgen.

Wir kommen jetzt zu der ersten namentlichen Abstimmung, nämlich der Abstimmung über den Änderungsantrag der Abgeordneten Uwe Schummer, Ulla Schmidt und weiterer Abgeordneter. Das ist der Antrag auf Drucksache 18/10233. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind alle Urnen mit Schriftführerinnen und Schriftführern besetzt? – Die erste namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag auf Drucksache 18/10233 ist eröffnet.

Gibt es eine Kollegin oder einen Kollegen, die oder der noch nicht abgestimmt hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Stimmkarten auszuzählen.

Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen in wenigen Minuten bekannt gegeben. Bis dahin ist die Sitzung unterbrochen.

Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich bitte Sie, Ihre Plätze wieder einzunehmen; die Auszählung ist erfolgt.

Ich gebe Ihnen das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Abgegeben wurden 583 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 254 Kolleginnen und Kollegen, mit Nein haben gestimmt 321 Kolleginnen und Kollegen, 8 Kollegen haben sich enthalten. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

– Lieber Kollege, ich bitte Sie, Beifallsbekundungen zu unterlassen.

– Das gilt generell.

Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir fortfahren, wie angekündigt, und jetzt über den zweiten Änderungsantrag, nämlich den Änderungsantrag der Abgeordneten Hilde Mattheis und Sabine Dittmar auf Drucksache 18/10234, abstimmen. Hierzu bitte ich die Schriftführerinnen und Schriftführer wieder, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind alle Urnen mit Schriftführerinnen und Schriftführern besetzt? – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die zweite namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag auf Drucksache 18/10234.

Gibt es eine Kollegin oder einen Kollegen, die oder der noch nicht abgestimmt hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.

Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen in einigen Minuten bekannt gegeben. Die Sitzung ist bis dahin unterbrochen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen.

Ich gebe das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Abgeordneten Hilde Mattheis und Sabine Dittmar bekannt: Abgegeben wurden 581 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 69, mit Nein haben gestimmt 508, 4 Kolleginnen und Kollegen haben sich enthalten. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

Damit setzen wir unsere Abstimmungen, wie angekündigt, fort. Wir kommen zur dritten namentlichen Abstimmung, und zwar über den Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Georg Nüßlein, Dr. Karl Lauterbach und weiterer Kolleginnen und Kollegen auf der Drucksache 18/10235. Ich bitte auch hier die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind die Plätze an den Urnen besetzt? – Dann ist die Abstimmung eröffnet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte verlassen Sie nicht das Plenum. Es wird weitere Abstimmungen geben. Die Abstimmungen sind noch nicht beendet. Ich bitte, das auch den Kolleginnen und Kollegen mitzuteilen, die sich schon entfernt haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es eine Kollegin oder einen Kollegen, die oder der noch nicht abgestimmt hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.

Ich wiederhole: Es gibt anschließend weitere Abstimmungen. Deshalb wäre es notwendig und wichtig, dass die Kolleginnen und Kollegen anwesend sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ergebnis der Abstimmung liegt vor. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, ihre Plätze einzunehmen.

Ich gebe das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Georg Nüßlein, Dr. Karl Lauterbach und anderen auf Drucksache 18/10235 bekannt: Abgegeben wurden 581 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 330, mit Nein haben gestimmt 243, und 8 Kolleginnen und Kollegen haben sich enthalten. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen worden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt zu dem Änderungsantrag des Abgeordneten Hubert Hüppe auf Drucksache 18/10236. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag?

Wer stimmt dagegen? – Enthält sich jemand? – Damit hat der Änderungsantrag von Hubert Hüppe eine Mehrheit gefunden und ist angenommen worden.

Ich rufe nun Artikel 2 Nummer 11 – § 40b – des Gesetzentwurfes einschließlich der Änderungsanträge auf den Drucksachen 18/10235 und 18/10236, die wir eben angenommen haben, auf. Wer für den Gesetzentwurf einschließlich der soeben beschlossenen Änderungen stimmt, den bitte ich um das Handzeichen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist jetzt eine wichtige Entscheidung. Ich bitte, konzentriert zu sein. Ich wiederhole die Abstimmung, weil offensichtlich nicht alle konzentriert bei der Sache waren. Wir sind bei der zweiten Lesung. Nehmen Sie bitte Ihre Plätze ein. Das gilt auch für die Kollegen, die immer noch da hinten stehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nehmen Sie bitte Ihre Plätze ein. Ich werde die Abstimmung sonst nicht fortsetzen. – Dort hinten stehen noch drei Kollegen.

Ich wiederhole die Abstimmung über den Gesetzentwurf einschließlich der eben beschlossenen Änderungen auf den Drucksachen 18/10235 und 18/10236. Wer stimmt für diesen Gesetzentwurf einschließlich der beschlossenen Änderungen? – Wer stimmt dagegen?

Darf ich wiederholen: Ich möchte auszählen lassen, um sicherzustellen, dass wir eine eindeutige Mehrheit dafür oder dagegen haben.

Also darf ich noch einmal bitten: Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Wer stimmt dagegen?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt keine einstimmige Meinung des Präsidiums. Deshalb müssen wir einen Hammelsprung machen. Es tut mir leid, aber es ist so. Daher möchte ich Sie jetzt bitten, den Saal zu verlassen. Wir machen jetzt die Abstimmung über den Gesetzentwurf einschließlich, wie gesagt, der beschlossenen Änderungen. Wir stimmen jetzt nur über § 40b ab. Das ist, glaube ich, aber auch allen klar.

Für alle Kolleginnen und Kollegen, die es nicht nachvollzogen haben: Wir stimmen jetzt, wie gesagt, über Artikel 2 Nummer 11 – § 40b – des Gesetzentwurfes ab. Darum geht es bei dem Hammelsprung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie noch einmal bitten, den Sitzungssaal zu verlassen. Solange hier noch Abgeordnete anwesend sind, können wir mit dem Hammelsprung nicht beginnen.

– Es wird über Artikel 2 Nummer 11 – § 40b – des Gesetzentwurfes in der Fassung mit den beiden soeben beschlossenen Änderungen, Drucksachen 18/10235 und 18/10236, abgestimmt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, einige wissen offensichtlich nicht genau, worüber abgestimmt wird. Deshalb wiederhole ich das jetzt, glaube ich, zum vierten Mal: Wir stimmen ab über Artikel 2 Nummer 11 –§ 40b – des Gesetzentwurfes einschließlich der soeben beschlossenen Änderungen. Es wird jetzt sozusagen über den neuen § 40b abgestimmt.

– Doch. Ich darf Sie korrigieren: Das kann man auch in der Lobby hören.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Abstimmung ist jetzt eröffnet. Ich bitte, langsam durch die Türen zu gehen, damit die Schriftführerinnen und Schriftführer die Möglichkeit haben, gut mitzuzählen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es noch jemanden in der Lobby, der noch nicht durch eine der Türen gegangen ist? Falls das der Fall sein sollte, dann müssen die Kolleginnen und Kollegen jetzt bitte kommen, danach ist es zu spät. – Dann bitte ich, die Türen zu schließen. Die Abstimmung ist geschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Abstimmungsergebnis über den Artikel 2 Nummer 11 – § 40b – des Gesetzentwurfes liegt vor. Dafür haben gestimmt 327, dagegen 151, 3 haben sich enthalten. Es ist ein eindeutiges Ergebnis. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Artikel 2 Nummer 11 – § 40b – des Gesetzentwurfes einschließlich der zuvor beschlossenen Änderungen angenommen worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die übrigen Teile des Gesetzentwurfes in der Ausschussfassung. Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt, die übrigen Teile des Gesetzentwurfes in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung einschließlich der Änderungen, die wir beschlossen haben, und der sich daraus ergebenden redaktionellen Änderungen zustimmen möchten, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den zuvor beschlossenen Änderungen angenommen worden.

Die dritte Beratung und Schlussabstimmung erfolgt am Freitag, nicht heute. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7029098
Wahlperiode 18
Sitzung 198
Tagesordnungspunkt Arzneimittelrechtliche Vorschriften (2. Lesung)
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