Astrid FreudensteinCDU/CSU - Förderung des deutschen Films
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen! Verehrte Kollegen! Meine Damen! Meine Herren! Im kommenden Jahr wird das Filmförderungsgesetz 50 Jahre und die Filmförderung in Deutschland 100 Jahre. Selbstkritisch muss man, wenn man sich diese 100 Jahre ansieht, feststellen: Das waren nicht immer nur ruhmreiche Jahre.
Begonnen hat es während des Ersten Weltkrieges. Der deutsche General und Hindenburg-Stellvertreter Erich Ludendorff schrieb damals einen Brief an das Kriegsministerium mit der Forderung, eine Vereinheitlichung der deutschen Filmindustrie herbeizuführen, um eine planmäßige und nachdrückliche Beeinflussung der großen Massen im staatlichen Interesse zu erzielen.
Ende 1917 wurde dann die Universum-Film AG, die UFA, gegründet, ausdrücklich auch mit dem Ziel der außen- und innenpolitischen Propaganda. Filmförderung unter ideologischen Gesichtspunkten prägte die ersten Jahrzehnte der Filmförderung und spielte eine wesentliche Rolle in den beiden Weltkriegen. Das wird uns heute mit Sicherheit nicht mehr passieren. Filmförderung heute bedeutet, dem kreativen Potenzial der Filmschaffenden Raum zu geben
(Johannes Selle [CDU/CSU]: Genau!)
und die Freiheit der Kunst hochzuhalten. Das verträgt sich nicht mit den Quotenfantasien der Opposition, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU/CSU)
In den 60er-Jahren, als das erste Filmförderungsgesetz in Deutschland verabschiedet wurde, wollte man den Film vor allem gegenüber dem aufstrebenden Fernsehen schützen. Der Film – das wissen wir heute – hat sich neben dem Fernsehen behaupten können, weil der Film auf die Wucht von Ton und Bild, das spannende Erleben in der Gemeinschaft, die guten Schauspieler und die aufregenden Ideen setzt.
Kino – das wissen wir aber auch – ist heute neben dem Fernsehen nur noch dann interessant, wenn es wirklich großes Kino ist. Andernfalls kann man sich auch daheim eine DVD anschauen oder einen Film streamen. Das hat zwar eine eigene Qualität, aber wir brauchen auch den großen und schönen deutschen Film. Genau das muss Filmförderung heute vorantreiben. Ich meine, wir sind dabei auf einem guten Weg. Mit einem Marktanteil von gut 27 Prozent hat der deutsche Film im vergangenen Jahr einen neuen Rekord aufgestellt. 37 Millionen Besucher in deutschen Filmen: Auch das ist ein Spitzenwert.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das ist nicht nur auf die Förderung durch die Filmförderungsanstalt zurückzuführen, sondern auch auf die Gesamtheit der Filmförderung in Deutschland, im Übrigen auch auf die regionale Filmförderung. Die Kulturhoheit der Länder wurde bereits angesprochen. Die Filmförderung ist nicht überall gleich ausgeprägt. Sie werden verstehen, dass ich an dieser Stelle Bayern als gutes Beispiel anführe. Es gibt den FilmFernsehFonds Bayern, der auch in diesem Jahr wieder mehr Geld aus dem bayerischen Staatshaushalt erhält. Bayern ist das Bundesland mit den meisten Kinos und Spielstätten.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Bei uns muss man, wenn man noch nicht 18 ist, das nächste Kino mit dem Mofa erreichen können. Das ist wahre Filmförderung.
(Johannes Selle [CDU/CSU]: Kriegen die ein Mofa?)
Bayern hat eine bedeutende Filmindustrie und ein Filmfest. Im Süden hat der Film einen guten Boden. Allein im vergangenen Jahr wurden in Bayern 45 Kinofilme produziert. So manches andere Bundesland könnte sich bei der Förderung des Films an Bayern ein Beispiel nehmen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ganz so schlecht kann unsere Filmförderlandschaft also nicht sein. Gleichwohl ist es wichtig, dass es Fördermodelle gibt, über die wir in den nächsten Jahren diskutieren können. Immer noch ist Luft nach oben.
Aber wir verharren nicht auf dem Status quo. Die Novelle des Filmförderungsgesetzes bringt spürbare Verbesserungen. Wir wollen die Förderung der FFA effizienter machen. Wir wollen die Drehbuchförderung ausbauen, und wir wollen das Abgabeaufkommen hochhalten. Deshalb wird es künftig mehr Fördermittel für weniger Projekte geben. Wir wollen mehr Klasse als Masse und mehr Qualität als Quantität. Das ist ein guter und richtiger Schritt.
Es gibt mehr Geld für die Drehbuchfortentwicklung, damit wirklich gute Drehbücher auch verfilmt werden. Das Abgabesystem wird an die wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst. So werden auch die Anbieter werbefinanzierter Videoabrufdienste abgabepflichtig. Auch bei der Flexibilisierung der Sperrfristen haben wir die Interessen ausbalanciert.
Das Gesetz erfüllt damit noch mehr als bisher seinen Zweck, den Film als Kultur- und Wirtschaftsgut zu fördern. Es ist kein Widerspruch, dass ein wirtschaftlich erfolgreicher Film auch kulturell anspruchsvoll sein kann.
(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe nicht gesagt, dass es sich widerspricht! – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da müssen Sie schon zuhören!)
Gerade die deutsche Filmbranche liefert dafür viele, viele gute Beispiele.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir reagieren mit der FFG-Novelle auch auf ein verändertes Publikum. Das freut mich als Sozialpolitikerin, die ich auch bin, ganz besonders. Ich finde nämlich, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Filmen ein großer Schritt sind. Das war schon eine Forderung meines Kollegen Hubert Hüppe aus seiner Zeit als Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, die wir jetzt umsetzen. Künftig müssen geförderte Filme auch für Seh- und Hörbehinderte in einer kinogeeigneten Qualität zugänglich gemacht werden. Das ist ein Schritt, der mich ganz besonders freut. So meine ich, dass wir mit dem neuen Filmförderungsgesetz in ein gutes 50. Lebensjahr gehen können.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Für die Fraktion Die Linke hat nun die Kollegin Hupach das Wort.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7029773 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 199 |
Tagesordnungspunkt | Förderung des deutschen Films |