10.11.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 199 / Tagesordnungspunkt 7

Claudia RothDIE GRÜNEN - Wahl: Sondergremium nach dem StabMechG

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Wahlvorschlag der Fraktion der SPD

Wahl von Mitgliedern des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes

Die Fraktion der SPD schlägt auf Drucksache 18/10096 den Abgeordneten Johannes Kahrs als ordentliches Mitglied und den Abgeordneten Dennis Rohde als Stellvertreter vor.

Bevor wir zur Wahl kommen, bitte ich – das ist wieder eine Bitte; ich bin gespannt, ob mir diese Bitte irgendjemand erfüllt – für einige Hinweise zum Wahlverfahren um Ihre Aufmerksamkeit.

Diese Wahl ist geheim. Zur Wahl sind die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, das heißt mindestens 316 Stimmen, erforderlich.

Für diese Wahl benötigen Sie Ihren gelben Wahlausweis, den Sie, soweit noch nicht geschehen, den Stimmkartenfächern in der Lobby entnehmen können. Die Wahlunterlagen erhalten Sie von den Schriftführerinnen und Schriftführern an den Ausgabetischen vor den Wahlkabinen. Zeigen Sie dort bitte Ihren Wahlausweis vor. Dort erhalten Sie die gelbe Stimmkarte für die Wahl des ordentlichen Mitglieds und die blaue Stimmkarte für die Wahl des stellvertretenden Mitglieds sowie einen Wahlumschlag.

Auf jeder der beiden Stimmkarten können Sie jeweils ein Kreuz machen. Sie können „ja“, „nein“ oder „enthalte mich“ ankreuzen. Ungültig sind Stimmkarten, die kein Kreuz oder mehr als ein Kreuz, andere Namen oder Zusätze enthalten. Das müsste Ihnen eigentlich bekannt sein.

Die Wahl ist geheim. Das heißt, Sie dürfen Ihre beiden Stimmkarten nur in der Wahlkabine ankreuzen und müssen beide Stimmkarten ebenfalls noch in der Wahlkabine in den Umschlag legen. Anderenfalls wäre die Stimmabgabe ungültig. Die Wahl kann in diesem Fall vorschriftsmäßig wiederholt werden. Das wollen Sie sicherlich vermeiden. Halten Sie sich deswegen bitte an die Regeln! Die Schriftführerinnen und Schriftführer werden darauf achten.

Bevor Sie den Wahlumschlag in die Wahlurne werfen, müssen Sie der Schriftführerin oder dem Schriftführer an der Wahlurne Ihren gelben Wahlausweis übergeben. Die Abgabe des Wahlausweises dient als Nachweis für die Beteiligung an der Wahl. Kontrollieren Sie daher bitte, ob der Wahlausweis Ihren Namen trägt.

Soll ich das jetzt wiederholen, oder ist das angekommen? Das kann ich gerne machen.

– Gut, dann wiederhole ich das nicht mehr. Sie haben alles zu hundert Prozent verstanden.

Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Ich sehe, dass die Tische besetzt sind. Damit eröffne ich die Wahl.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, haben Mitglieder des Hauses ihre Stimme noch nicht abgegeben? – Dann bitte ich, dies jetzt zu tun.

Gibt es noch eine Kollegin oder einen Kollegen, die oder der die Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wahl und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Wahl wird Ihnen dann später bekannt gegeben.

Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen, auch diejenigen auf der Regierungsbank, jetzt bitten, ihre Plätze einzunehmen, damit wir in unserer Sitzung fortfahren können.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7029850
Wahlperiode 18
Sitzung 199
Tagesordnungspunkt Wahl: Sondergremium nach dem StabMechG
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine