Ulla Schmidt - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
9 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Strafrechtliche Sanktionen bei Kartellverstößen
c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Michael Schlecht, Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE
Parlaments- statt Ministererlaubnis im Kartellrecht
ZP 6 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für mehr Transparenz und demokratische Kontrolle bei der Ministererlaubnis
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich sehe keine anderen Vorschläge. Dann ist so beschlossen.
Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat für die Bundesregierung der Parlamentarische Staatssekretär Uwe Beckmeyer.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7029927 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 199 |
Tagesordnungspunkt | Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen |