Kordula Schulz-AscheDIE GRÜNEN - Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe nicht genau gezählt, das wievielte Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz wir hier heute besprechen, das uns die Bundesregierung vorgelegt hat. GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz heißt es diesmal; aber ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich halte es eher für ein Pharmaindustrieversorgungsstärkungsgesetz, und das sollte man auch so benennen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Zwei Jahre lang hat die Bundesregierung hinter verschlossener Tür einen Pharmadialog durchgeführt. Ich habe gar nichts gegen Dialog, aber etwas gegen Dialoge hinter verschlossener Tür mit der pharmazeutischen Industrie unter Ausschluss des Parlaments und der Öffentlichkeit. Man hat sich auf Maßnahmen geeinigt.
Ich bedanke mich ausdrücklich bei der Kollegin Michalk und dem Kollegen Hennrich, dass sie am Tag der Vorstellung dieser Ergebnisse als Parlamentarier aufgestanden sind und gesagt haben: Diese Forderungen fehlen uns als Parlamentarier, sie sind im Pharmadialog nicht besprochen worden. Ich muss sagen: Hochachtung vor dieser Aktion. Sie haben, glaube ich, für uns Parlamentarier allesamt gesprochen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])
Nun wurden die Ergebnisse, die die Bundesregierung mit der Pharmaindustrie ausgehandelt hat, in dieses Gesetz gegossen, das uns jetzt vorliegt, und jetzt dürfen wir als Parlament auch endlich mitreden.
In der Einleitung zum Gesetzentwurf heißt es zwar noch großspurig, dass die Gesundheitsversorgung flächendeckend, innovativ, sicher und bezahlbar gestaltet werden soll; aber in dem Entwurf selber ist dazu leider nur wenig zu finden, und die Ziele sind auch kaum nachzuvollziehen. Stattdessen finden sich in vielen Punkten bestenfalls kosmetische Korrekturen und im schlimmsten Fall so unausgegorene und undurchdachte Regelungen, dass sie das Potenzial haben, das System der Arzneimittelversorgung eher auf den Kopf zu stellen.
Ich möchte mich auf zwei Maßnahmen konzentrieren. Wir haben im Bereich der vielen neuen, innovativen Medikamente, die im Moment auf den Markt kommen, tatsächlich – wie die gesetzlichen Krankenkassen sie bezeichnen – Mondpreise, das heißt die freie Preisgestaltung im ersten Jahr. Anstatt die Kosten der Krankenkassen für patentgeschützte Arzneimittel wirksam einzudämmen, setzen Sie jetzt eine 250-Millionen-Euro-Umsatzgrenze, die viel zu hoch ist.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Die werden alle versuchen, bis 240 Millionen zu kommen!)
Bei genauer Betrachtung, welche dieser Medikamente im letzten Jahr davon betroffen wären, sind es ganze drei. Das heißt, dass diese Umsatzschwelle viel zu hoch ist. Ich bin der Meinung, dass es nach wie vor richtig ist, dass dann, wenn die Krankenkassen mit den Herstellern einen Preis verhandelt haben, dieser auch rückwirkend ab dem ersten Tag der Markteinführung gilt. Das nutzt den gesetzlich Versicherten, und das nutzt den Patienten.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Das zweite Beispiel: Die Höhe der zwischen den Krankenkassen und den Arzneimittelherstellern verhandelten Erstattungsbeträge soll in Zukunft – das ist bisher ja nicht so – vertraulich behandelt werden. Nicht nur die Kassen, meine Damen und Herren, die nach Ihrem Gesetzentwurf eigentlich die Profiteure davon sein sollten, bezweifeln, dass auf diese Weise tatsächlich günstigere Preise erzielt werden. Ich bezweifle das auch. Die Kassen raten sogar vehement davon ab, in das Abrechnungssystem zwischen Ärzten, Apothekern und Krankenkassen derart weitgehend einzugreifen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, wir reden über einen Markt von 39 Milliarden Euro jährlich. Da sollen verschreibungspflichtige Medikamente und das Zustandekommen ihrer Preise geheim bleiben? Welchen Preis sollen dann zum Beispiel Apotheken den Krankenkassen künftig in Rechnung stellen, wenn Patienten bei ihnen ein Rezept einreichen? Wie sollen Ärzte wirtschaftlich verschreiben können, wenn ihnen die Preise nicht bekannt sind? Angesichts so vieler Beteiligter frage ich Sie: Wie sollen dann die Preise überhaupt geheim bleiben, zumal wir in unserem ganzen System andauernd darauf rekurrieren müssen, welche Preise tatsächlich gezahlt werden?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
All diese Antworten bleibt der vorliegende Gesetzentwurf schuldig. Details dazu sollen in einer Rechtsverordnung geklärt werden. Meine Damen und Herren, auch Rechtsverordnungen sind Verordnungen, die am Parlament vorbeigehen. Wenn man schon ein Gesetz macht, das man mit der Pharmaindustrie ausgehandelt hat, ist es meines Erachtens erneut nicht okay, jetzt auch noch mithilfe von Verordnungen die Details zu klären.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]
Das zeugt nicht davon, dass die Bundesregierung tatsächlich an einer zukunftssicheren Gesundheitspolitik oder überhaupt an einem Konzept orientiert ist, wie die Krankenversorgung und ihre Finanzierbarkeit in Zukunft sichergestellt werden können.
Meine Damen und Herren, wir können uns sicher sein und sehen es ja auch, dass die Zahl innovativer Medikamente in den nächsten Jahren sehr stark zunehmen wird.
(Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Manche sind auch nicht so innovativ!)
Wir haben da eine ganz starke Bewegung. Deswegen ist es so notwendig, dass wir dafür sorgen, dass nicht nur das Geld für diese Innovationen bei den Herstellern ankommt, sondern dass diese Innovationen auch beim Patienten landen. Dazu ist dieser Gesetzentwurf leider überhaupt nicht geeignet.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank. – Jetzt spricht der Kollege Michael Hennrich, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7030245 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 199 |
Tagesordnungspunkt | Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV |