10.11.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 199 / Tagesordnungspunkt 18 + ZP 7 + ZP 8

Sabine Sütterlin-WaackCDU/CSU - Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verrate kein Geheimnis: In der Großen Koalition gibt es derzeit keinen Konsens in der Frage der Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Partner; wir haben es gehört. Selbstverständlich entziehen wir uns aber nicht der parlamentarischen Diskussion, wie Sie heute hier sehen. Die Opposition hat das Recht, über die Geschäftsordnung das Thema auf die Tagesordnung zu setzen; das hat sie ja auch getan.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist das Mindeste!)

Wir haben die erste Lesung abgehalten, wir haben unsere Bedenken geäußert, wir haben eine Anhörung durchgeführt. Das Meinungsbild in der öffentlichen Anhörung war gespalten, aber unsere Bedenken wurden auch gestützt. Wir debattieren heute zum zweiten Mal vor dem Hintergrund eines Berichts des Rechtsausschusses über das Thema und haben den Gesetzentwurf des Bundesrates als Beratungsgegenstand in der ersten Lesung. Sie können uns also nicht vorwerfen, wir würden uns vor der parlamentarischen Beratung drücken.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wollten den Bundesratsentwurf gar nicht auf die Tagesordnung lassen!)

Liebe Berichterstatter der Opposition, ich lasse mir auch nicht den Vorwurf gefallen, alle Diskussionen neben den Debatten im Plenum vermeiden zu wollen. In unseren interfraktionellen Runden sind wir regelmäßig über Gleichstellungsthemen im Gespräch. Unsere Meinung hinsichtlich des Inhaltes der Gesetzentwürfe war und ist gefestigt. Wir sind der Auffassung – ich wiederhole mich an dieser Stelle –, dass die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften der Wertentscheidung des Verfassungsgesetzgebers vorbehalten ist.

Mit der ablehnenden Haltung gegenüber dem Gesetzentwurf möchte ich aber keinesfalls missverstanden werden. Alle Menschen, die sich lieben und die dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen, die sich Halt und Stabilität geben wollen, verdienen gleichermaßen Anerkennung und Wertschätzung.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Egal ob verschieden- oder gleichgeschlechtlich: Sie verdienen die absolute Zustimmung und Unterstützung des Staates.

Der erste Schritt als Ausdruck dieser staatlichen Anerkennung und Unterstützung war die Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft, dessen Rechte und Pflichten das Parlament, aber auch das Bundesverfassungsgericht in den letzten 15 Jahren immer weiter konkretisiert haben. Der Vorwurf, ohne Öffnung der Ehe würde weiter staatliche Diskriminierung gegen Homosexuelle betrieben, ist schlichtweg falsch.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Eheöffnung ist eine vertretbare politische Forderung, aber eben keine zwingende grundgesetzliche Notwendigkeit.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber vielen Dank, dass wir nicht gleich verhaftet werden!)

– Herr Beck, hören Sie einmal zu.

(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Das fällt ihm immer schwer!)

Ich setze mich in meiner Fraktion für eine vollständige rechtliche Gleichstellung ein und versuche, einen tragbaren, gesamtgesellschaftlichen Konsens zu finden.

(Ingo Gädechens [CDU/CSU]: Sehr gut!)

Deswegen ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum es, wie es www.queer.de formuliert, eine „perfide Idee“ sein soll, die eingetragene Lebenspartnerschaft im Grundgesetz zu verankern. Der Artikel 6 des Grundgesetzes könnte dann heißen: Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. – Man würde die Ehe damit als Verbindung zwischen Mann und Frau beibehalten, aber die eingetragene Lebenspartnerschaft als gleichberechtigtes rechtliches Konstrukt daneben statuieren. Das hätte doch mit Diskriminierung gar nichts zu tun.

Zusätzlich wäre eine Änderung des Personenstandsgesetzes vorstellbar, um den gleichgeschlechtlichen Paaren in administrativen Vorgängen die Offenlegung ihrer sexuellen Identität zu ersparen. Diesen Vorschlag, der auch der Idee unseres verehrten Bundestagspräsidenten entspricht, habe ich mit den relevanten Akteuren unseres Koalitionspartners und der Opposition erörtert – bislang ohne Erfolg. Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, eine fehlende Kompromissbereitschaft, zumindest in der jüngsten Zeit, können Sie uns wirklich nicht vorwerfen.

Ich möchte jetzt keine inhaltliche Verbindung herstellen, aber auch die Opposition muss doch erkennen, dass unsere Herangehensweise an eine Thematik wie die der Rehabilitierung der Opfer des § 175 Strafgesetzbuch in der alten Fassung eine veränderte Geisteshaltung zum Ausdruck bringt. Wir erkennen an, dass die Rehabilitierung der Betroffenen ein wichtiges moralisches, politisches und gesellschaftliches Anliegen ist. Da die verurteilten Personen vielfach sehr alt sind, setzen wir uns dafür ein, das Gesetzgebungsverfahren zügig voranzubringen, um es noch in dieser Legislaturperiode zum Abschluss zu bringen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir wollen, dass die Betroffenen ihre Rehabilitierung noch erleben, und hoffen, dass sie dadurch mit unserem Rechtsstaat versöhnt werden.

Ich schließe mit dem Gedanken, mit dem der Kollege Petzold begonnen hat, und erinnere daran, dass unsere Kanzlerin im Rahmen der gestrigen Gratulation an den frisch gewählten Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika ausdrücklich den Respekt vor der Würde des Menschen unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung als gemeinsame Wertebasis betonte.

In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Nächster Redner ist der Kollege Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7030320
Wahlperiode 18
Sitzung 199
Tagesordnungspunkt Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
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