10.11.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 199 / Tagesordnungspunkt 18 + ZP 7 + ZP 8

Volker BeckDIE GRÜNEN - Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es:

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

„Frei und gleich an Würde und Rechten geboren“: Wenn man ernst nimmt, was die Bundeskanzlerin gestern gesagt hat, dass alle Menschen unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder politischer Einstellung die gleiche Würde haben, dann können Sie ihnen nicht die gleichen Rechte verweigern und homosexuelle Paare beliebig von einem Rechtsinstitut, nämlich der Ehe, ausschließen. Dann müssen Sie konsequent sein und sich endlich zur Öffnung der Ehe bereit erklären.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Es ist doch eigentlich absurd, dass Sie sagen, Sie seien bereit, die Verfassung zu ändern, weil Sie wissen, dass da nicht drinsteht, dass sich die Verschiedenheit von homosexuellen und heterosexuellen Paaren in Ehe und Lebenspartnerschaft dauerhaft ausdrücken kann. Nein, diese Verschiedenheit werden wir verfassungsrechtlich nicht festschreiben. Als in der Clinton-Ära die republikanische Mehrheit im US-Kongress mit dem Defense of ­Marriage Act versucht hat, in die Verfassung zu schreiben, dass die Ehe eine Verbindung von Mann und Frau ist, hat der Supreme Court der USA gesagt: Das ist verfassungswidrig, weil es dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht und damit eines der zentralen Prinzipien der amerikanischen Verfassung und jeder Verfassung eines zivilisierten Landes verletzt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Besonders originell war das nicht. Die Verfassungsgerichte Brasiliens, Mexikos, Südafrikas und vieler anderer Staaten haben immer wieder genau das Gleiche gesagt: Es widerspricht dem Grundsatz der Gleichheit, homosexuellen Paaren nicht das gleiche Eheschließungsrecht zu gewähren wie heterosexuellen Paaren.

Die Große Koalition wollte ja übrigens den vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates heute nicht diskutieren, obwohl es in Artikel 76 der Verfassung heißt, dass Bundesratsinitiativen zeitnah zu beraten sind und darüber Beschluss zu fassen ist. Merken Sie sich für den nächsten Bericht nach § 62 der Geschäftsordnung, dass auch Sie hier eine verfassungsrechtliche Pflicht haben, den Bundesratsentwurf mit einem Beschluss zu bescheiden. Ansonsten kann der Bundesrat Ihre Gesetze auch einfach liegen lassen. Dann verhungern Sie hier am laufenden Meter. In der Begründung des Bundesratsentwurfs wird dargelegt, dass in drei Punkten ein gesellschaftlicher Wandel des Ehebegriffs stattgefunden hat.

Der erste Punkt ist die internationale Rechtsentwicklung, die ich Ihnen gerade geschildert habe. Es gibt immer mehr Länder, die die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet haben, entweder durch gesetzgeberischen Akt oder durch Entscheidung der höchsten Gerichte.

Der zweite Punkt ist: Es gibt einen Wandel in der Bevölkerung. Die Bevölkerung unterscheidet in ihrem Sprachgebrauch, in ihrem Verständnis nicht mehr zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft. Das tut Ihr Personenstandsgesetz. Das tut das Visum des Auswärtigen Amtes, wenn jemand aus einem Verfolgerstaat einreist und in seinem Pass steht: Einreisevisum für die Herstellung einer Lebenspartnerschaft statt einer Eheschließung. Damit weiß jeder im Sudan, im Iran oder in Ägypten, dass es sich um einen homosexuellen Bürger handelt, der das Land verlässt, um eine homosexuelle Partnerschaft einzugehen. Mit Ihrer Rechtspraxis gefährden Sie sogar die Sicherheit von Menschenleben.

Den dritten Punkt hat das Bundesverfassungsgericht selbst gesetzt mit seiner Entscheidung zum Fortbestand der Ehe bei Transsexuellen. Das Bundesverfassungsgericht war der Auffassung, dass hier der Schutz der Ehe vorgeht und dass man sich nicht vorher scheiden lassen muss, wenn man verheiratet ist und einer der beiden Ehegatten eine Geschlechtsumwandlung vornehmen lassen will, weil er in seinem gefühlten Geschlecht auch tatsächlich zu Hause sein will. Durch sein Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die ersten transsexuellen Ehen und damit auch die ersten gleichgeschlechtlichen Ehen geschaffen. Sie hätten übrigens damals die Möglichkeit gehabt, zu reagieren und zu sagen: Wir machen eine Lebenspartnerschaft mit den identischen Rechtsfolgen der Ehe. Damit hätten Sie dieser Entwicklung ausweichen können.

Herr Kollege Beck, Sie denken an die vereinbarte Redezeit?

Ja, ein letzter Satz. – Offensichtlich war es weder für das Bundesverfassungsgericht noch für den Deutschen Bundestag noch für den Bundesrat so entscheidend, an der Geschlechtsverschiedenheit der Ehe begrifflich festzuhalten und da gesetzgeberisch initiativ zu werden. Meine Güte! Nehmen Sie sich an Ihrer Kanzlerin ein Beispiel – gleiche Würde unabhängig von der sexuellen Orientierung –, und gießen Sie das in einen Gesetzesbeschluss. Öffnen Sie die Ehe. Ich sage Ihnen: Wir müssen vor Ende der Legislaturperiode über den Bundesratsentwurf abstimmen. Vielleicht hat die SPD dann noch einmal Mut.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Für die SPD spricht jetzt die Kollegin Bettina Bähr-Losse.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7030321
Wahlperiode 18
Sitzung 199
Tagesordnungspunkt Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
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