10.11.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 199 / Tagesordnungspunkt 23

Dirk HeidenblutSPD - Psychiatrische und psychosomatische Leistungen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich ist es geschafft – es war ein langer Weg –: Wir haben ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht. Lieber Herr Kollege Weinberg, nicht nur der Titel ist gut, sondern der gesamte Gesetzentwurf, und darauf können wir stolz sein.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Gestatten Sie mir als jemand, der wirklich seit Beginn dieser Legislaturperiode dafür gekämpft hat, dass wir PEPP in den Griff kriegen, zu sagen, dass ich sehr froh bin, dass wir es geschafft haben und ihm zumindest die wesentlichen problematischen Reißzähne, die gerade den Schwerstkranken schwer zu stehen gekommen wären, gezogen haben. PEPP ist nicht weg; das will ich gerne einräumen. Es ist nun aber Teil eines Gesamtsystems, eines Budgetsystems, in dem es auf jeden Fall nicht mehr als Preisfindungsmechanismus dient. Das war einer der zentralen Problempunkte.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben diesen guten Gesetzentwurf – das will ich ausdrücklich sagen – einem strukturierten Dialog zu verdanken, den wir dank unserer relativ schnellen Verlängerung der Optionsphase ermöglicht und bewusst auf den Weg gebracht haben. Ich bin allen Beteiligten, den Verbänden und den Ministerien, sehr dankbar dafür, dass man das aufgegriffen hat. Ich bin an dieser Stelle vor allem den Verbänden dafür dankbar, dass sie gemeinsam, vernünftig und strukturiert an einer Lösung mitgearbeitet haben. Deshalb sage ich, Herr Weinberg: Zumindest nach dem, was ich höre, wird der Gesetzentwurf unisono als durchaus gut und passfähig bezeichnet, und das ist er eben auch.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ja, wir haben den parlamentarischen Prozess genutzt – die Kollegin hat das schon klargemacht –, um einen guten Entwurf noch ein bisschen besser zu machen; denn nichts, was gut ist, könnte nicht noch besser werden. Das haben wir mit 29 Änderungsanträgen auf den Weg gebracht.

Ich kann nur wenige Punkte aufgreifen; aber das will ich gerne tun. Wir haben etwas mehr präzisiert, wie die strukturellen und regionalen Besonderheiten in die Budgetfindung einfließen sollen, damit gerade hier das, was für die Patienten wichtig ist, auch Berücksichtigung findet. Wir haben aber vor allen Dingen die Kritik in der Anhörung aufgegriffen, dass der Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie, der allerdings einer besonderen Betrachtung bedarf, im Entwurf vielleicht nicht ganz optimal abgebildet war, und haben dafür gesorgt, dass hierbei der Fokus stärker auf die Besonderheiten von Kinder- und Jugendpsychiatrie ausgerichtet wird.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben das neue Instrument Home Treatment, stationsäquivalente Versorgung, eingeführt und dieses In­strument jetzt noch einmal geschärft; denn wir haben die im Gesetz vorgesehene unsinnige Verknüpfung mit dem Bettenabbau eliminiert. Das hat – lassen Sie mich das sagen – nicht nur die Frage aufgeworfen, ob das möglicherweise als Finanzanreiz ein Problem wäre. Meines Erachtens hat es auch eine inhaltliche Bedeutung. Ich habe die Umstellung der Eingliederungshilfe vom stationären auf den ambulanten Bereich selbst mitgemacht. Da war es für viele Menschen wichtig, zu wissen, dass das Bett noch nicht weg ist, es sozusagen eine Rückkehrsicherheit gibt. Ich glaube, das ist auch für die Akzeptanz dieser Regelung ein durchaus nicht unwichtiger Aspekt.

Zudem haben wir dafür gesorgt, dass die Akutversorgung nicht zu eng geführt wird und wir am Ende womöglich gar keinen Personenkreis haben, der von dieser Lösung Gebrauch machen kann. Jetzt ist es an den Kliniken und natürlich an den Patientinnen und Patienten – denn es geht nur mit deren Wunsch und Willen –, diese durchaus gute Möglichkeit zu nutzen.

Ich sage ganz selbstkritisch – das zielt auch auf Ihren Antrag –: Ja, wir müssen bei der Frage der Vernetzung, bei der Frage des sektorübergreifenden Arbeitens noch viel weiter kommen. Dazu steht durchaus viel Gutes in Ihrem Antrag. Es ist aber auch vieles enthalten, was wir aufgegriffen haben.

Wir haben dafür gesorgt – das war uns von Anfang an wichtig, und das war einer der größten Knackpunkte am PEPP –, dass es wieder und weiterhin eine verbindliche Richtlinie für den Personalbereich gibt.

(Beifall bei der SPD)

Darauf bin ich besonders stolz. Diese verbindliche Regelung wird jetzt dadurch in ihrer Verbindlichkeit geschärft, dass ein Nachweis dafür erbracht werden muss, und zwar – das haben wir nachgebessert – ab 2017 und nicht erst ab 2020, wenn die ganz neue Regelung in Kraft tritt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir finden es richtig, dass der Kostenträger bereits ab diesem Zeitpunkt einen Blick darauf hat.

Wir haben auch geregelt, dass es möglicherweise zu Ausnahmebestimmungen kommen muss, damit der Übergang so gestaltet werden kann, dass es durch die Umstellung von der Psych-PV auf die neue Personalrichtlinie nicht zu Versorgungsbrüchen kommt. Aber ich sage für meine Fraktion ganz klar: Das muss, wie die Worte es ausdrücken, eine Übergangs- und Ausnahmebestimmung sein. Es ist nicht dazu gedacht, die eigentliche Personalrichtlinie zu unterlaufen. Sie muss verbindlich und für alle geltend entsprechend realisiert werden.

(Beifall bei der SPD)

Lassen Sie mich noch etwas zu einem Punkt sagen, der mir ebenfalls extrem am Herzen lag und der sich auch in Ihrem Antrag findet, nämlich zur Soziotherapie. Das ist ein wirklich ganz wichtiges Angebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Dieses Angebot gibt es schon lange; aber es kommt nicht in Gang. Warum nicht? Weil man sich über die Finanzierung schlichtweg nicht einigen kann. Wir haben endlich die dringend nötige Schiedsstelle eingeführt. Somit bin ich guter Hoffnung, dass dieses wichtige Angebot jetzt auf den Weg kommt und wir die Soziotherapie endlich flächendeckend bekommen. Das ist aus meiner Sicht im Übrigen auch eine durchaus wichtige Brücke im Hinblick auf das BTHG und die Teilhabemöglichkeiten. Insofern gibt es sehr viele Schnittstellen, die wir hiermit in den Griff bekommen.

Ich bin mir ganz sicher, dass wir damit den immer wieder auftretenden Drehtüreffekt „rein in die Klinik, raus aus der Klinik“ vermeiden. Wenn Fachkräfte bei der Therapiebegleitung vor Ort und bei den Möglichkeiten, die man überhaupt in Anspruch nehmen kann, helfen, dann kann das ein wichtiger Akzent sein, um ambulant vernünftig versorgt zu werden.

Am Schluss noch etwas zu dem, was Sie, Herr Weinberg, angesprochen haben. Ich gebe gerne zu, dass uns die Begründung für die 1,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds, die den Krankenkassen zusätzlich zufließen werden, nicht nur große Bauchschmerzen macht, sondern dass wir Ihnen an dieser Stelle klar zustimmen müssen. Es ist schlicht falsch gewesen, das so zu begründen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Harald Weinberg [DIE LINKE] und Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich will hier nicht diskutieren, wie sinnvoll diese 1,5 Milliarden Euro sind – das lässt meine Redezeit auch nicht mehr zu –; aber eines will ich in aller Deutlichkeit sagen: Dies mit der Flüchtlingslage zu verknüpfen, ist schlicht falsch und instinktlos. Das findet überhaupt nicht unsere Zustimmung.

(Beifall der Abg. Hilde Mattheis [SPD])

Mit diesen Worten bitte ich Sie dennoch, diesem Gesetz zuzustimmen; denn es ist ein gutes, ein vernünftiges und für die Weiterentwicklung der Psychiatrie unverzichtbares Gesetz.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das Wort hat die Kollegin Maria Klein-Schmeink für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7030350
Wahlperiode 18
Sitzung 199
Tagesordnungspunkt Psychiatrische und psychosomatische Leistungen
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