10.11.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 199 / Tagesordnungspunkt 23

Reiner MeierCDU/CSU - Psychiatrische und psychosomatische Leistungen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird endlich gut. Wenn wir heute die Strukturen im Bereich psychiatrischer und psychosomatischer Leistungen neu regeln, dann tun wir das in der Überzeugung, dass wir gute und ausgewogene Lösungen für die Patienten und die Leistungserbringer gefunden haben. Mit dem PsychVVG schaffen wir in Verbindung mit den heute zu beschließenden Änderungsanträgen nicht nur gerechtere und transparentere Vergütungsstrukturen, sondern auch bessere Leistungen für unsere Versicherten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Kollegin Bertram hat es schon angesprochen: Mit dem Home Treatment führen wir eine neue Behandlungsform ein. Patienten werden statt im Krankenhaus daheim, in ihrer gewohnten Umgebung, versorgt. Damit bieten wir den Patienten ein neues Behandlungsangebot, das Ängste vor der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus abbaut. Mit diesem Angebot schwächen wir aber nicht etwa den ambulanten Bereich. Im Gegenteil: Es bleibt eine stationäre Leistung, in die der ambulante Bereich sogar jederzeit einbezogen werden kann.

Bei der Finanzierung der Einrichtungen schaffen wir einerseits transparente und leistungsorientierte Strukturen, bewahren aber andererseits die notwendige Flexibilität.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Insbesondere können regionale oder hausindividuelle Besonderheiten bei den Budgets künftig berücksichtigt werden. Das ist gerade auf dem flachen Land besonders wichtig, wo oft wenige Einrichtungen den Großteil der Versorgung leisten müssen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Im Bereich der verbindlichen Personalvorgaben unterstützen wir die Einrichtungen in den nächsten Jahren dabei, die Standards der Psych-PV zu erreichen. Dazu wird es bis einschließlich 2019 einen Zuschlag auf die Budgets geben, wenn die Personalausstattung im Jahr 2016 noch unter diesen Anforderungen liegen sollte. Uns ist klar, dass das notwendige Fachpersonal nicht immer und überall gewonnen werden kann. Deshalb schließen wir die Rückforderung dieser Zuschläge so lange aus, wie sie für allgemeine Personalkosten genutzt werden können. Auch das kommt letztendlich den Patienten zugute.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das zeigt: Die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten stand bei diesem Gesetz immer im Vordergrund, und nicht die reine Fixierung auf ökonomische Größen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das vorliegende Gesetz mit seinen Auswirkungen weist aber auch weit über den Psych-Bereich hinaus. So legen wir den im Krankenhausstrukturgesetz eingeführten Fixkostendegressionsabschlag für die Jahre 2017 und 2018 bundeseinheitlich auf 35 Prozent fest. Auf Krankenhausebene kann in besonderen Fällen ein erhöhter Abschlag von maximal 50 Prozent verhandelt werden. Damit schaffen wir gleiche Startbedingungen für alle und vermeiden einen Flickenteppich mit regional unterschiedlichen Abschlägen. Als zuständiger Berichterstatter für die Selbstverwaltung bedauere ich, dass die Verhandlungspositionen für eine Einigung offenbar zu weit auseinanderlagen. Deshalb gestatten Sie mir an dieser Stelle den Hinweis: Die heutige Festlegung können die Verhandlungspartner durchaus als Starthilfe des Gesetzgebers für Verhandlungen des Abschlags ab 2019 verstehen.

Meine Damen und Herren, die psychische Gesundheit von Patienten mit vielschichtigen Krankheitsverläufen ist ein sensibles Thema, für das wir uns viel Zeit genommen haben. Zahlreiche Anregungen und Stellungnahmen aus der Praxis sind in diesen Gesetzestext eingeflossen. Heute kann ich deshalb sagen: Das PsychVVG ist ein großer Wurf.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Es genießt völlig zu Recht breiten Rückhalt bei den Patienten und den Fachverbänden. Ich hoffe, dass Sie diese Auffassung teilen, und darf Sie deshalb um Ihre Zustimmung bitten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7030353
Wahlperiode 18
Sitzung 199
Tagesordnungspunkt Psychiatrische und psychosomatische Leistungen
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