Johannes Singhammer - Grundsicherung für ausländische Personen
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Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Widerspruch wird dagegen nicht erhoben. Dann ist das beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin für die Bundesregierung der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme das Wort.
Alle Daten auf Open Parliament TV können über unsere Open Data API abgefragt werden: https://de.openparliament.tv/api
API URL
Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7030476 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 200 |
Tagesordnungspunkt | Grundsicherung für ausländische Personen |
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Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta
Sozialgesetzbuch
SGB II
SGB II
Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende –
Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und Teile des deutschen Arbeitsförderungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland.
Anette Kramme
SGB II
Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende –
Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und Teile des deutschen Arbeitsförderungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland.
Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen