22.11.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 201 / Tagesordnungspunkt I.5

Helmut BrandtCDU/CSU - Justiz und Verbraucherschutz, Bundesverfassungsgericht

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer und Zuschauerinnen! Heute ist gesagt worden, dass es wichtig ist – ich halte das auch für wichtig –, junge Leute an den Rechtsstaat heranzuführen. Ich habe im Jahresdurchschnitt etwa 800 Schülerinnen und Schüler aus dem Wahlkreis, mit denen ich die übliche Diskussionsstunde durchführe, und muss leider feststellen, dass der Kenntnisstand minimal ist.

(Nicole Maisch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber bei den Älteren nicht anders!)

Ich kann es eigentlich gar nicht nachvollziehen, dass die Curricula offensichtlich zu selten vorsehen, dass dieses Thema mit den Schülerinnen und Schülern angegangen wird. Insofern halte ich das für eine wichtige Maßnahme.

Meine Damen und Herren, ich möchte mich heute vor allen Dingen mit dem ebenfalls jetzt vorgesehenen Tagesordnungspunkt, nämlich dem Einzelplan zum Bundesverfassungsgericht, beschäftigen und dabei auch auf die obersten Bundesgerichte eingehen. Ich möchte dabei einem Eindruck widersprechen, der nach meiner Auffassung hier eben erweckt wurde: Die deutsche Justiz ist im Wesentlichen von unseren Bürgerinnen und Bürgern anerkannt. Ich glaube – das muss ich ganz ehrlich sagen –, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger sehr auf unsere Justiz bauen und auch bauen können. Allerdings müssen auch die Bundesländer bei den unterinstanzlichen Gerichten verstärkt dafür Sorge tragen, dass die Verfahrensdauern abgekürzt werden. Das gilt nach meiner Einschätzung insbesondere für Strafverfahren im Jugendstrafrecht; aber auch bei den Verwaltungsgerichten ist eine überlange Verfahrensdauer festzustellen.

Der deutsche Rechtsstaat wird gerade auch im Vergleich zu anderen Systemen und zu aktuellen Entwicklungen der heutigen Zeit insgesamt hoch eingeschätzt. Das gilt insbesondere für das Ausland. Die vielen Rechtsstaatsdialoge zeigen ja, dass wir hierzu im Ausland beitragen. Sowohl die Politik, die obersten Bundesgerichte, die Gerichte insgesamt, aber auch die Anwaltschaft leisten hier einen wichtigen Beitrag.

Unsere Gerichte und die Rechtsprechung genießen hohe Akzeptanz und den Respekt der Bevölkerung. Das gilt, wie ich eingangs sagte, nach meiner Auffassung ganz überwiegend. Das gilt aber insbesondere auch für die Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte und des Bundesverfassungsgerichtes. Ich denke, dass zu dieser hohen Qualität unserer Gerichtsbarkeit auch das Auswahlverfahren für die obersten Bundesgerichte und für das Bundesverfassungsgericht beitragen.

Wir sind in dieser Frage richtigerweise den Reformvorschlägen, die insbesondere zum Wahlverfahren von Bundesrichtern von den Grünen kürzlich unterbreitet worden sind, nicht gefolgt. Wir haben eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Diese hat nach meiner Auffassung schon eindeutig gezeigt, dass das keine sinnvollen Vorschläge sind. Insbesondere aber die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. September 2016 hat doch sehr eindrucksvoll dargelegt, dass das Verfahren in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung voll und ganz den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Man kann sagen, dass sich auch in diesem Zusammenhang die Worte des berühmten französischen Staatsrechtlers Charles-Louis de Montesquieu bewahrheiten; denn er sagte:

Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.

Das sollten wir hier, Frau Keul, wirklich beachten.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Mit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde zum Glück auch die Blockade eines gewählten Richters aufgehoben. Ich hoffe, dass er in den nächsten Tagen – wenn es nicht schon geschehen ist – seine Urkunde erhält.

Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht ist in seiner Entscheidung den Argumenten, die wir vorgetragen haben, ohne Einschränkungen gefolgt. Wir haben ja die Problematik, dass auf der einen Seite Artikel 33 des Grundgesetzes die sogenannte Bestenauslese vorgibt, auf der anderen Seite Artikel 95 des Grundgesetzes für die Berufung von Richterinnen und Richtern zu den obersten Bundesgerichten eine Wahl vorsieht. In diesem Spannungsverhältnis gibt es natürlich immer wieder rechtliche Probleme, was ausschlaggebend ist. Das Gericht hat aber klargestellt, dass die Mitglieder des Richterwahlausschusses die Bindung des zuständigen Ministers, also in der Regel des Justizministers oder der Arbeitsministerin, an den Grundsatz der Bestenauslese zu beachten haben, der eigentliche Wahlakt aber keiner gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Damit hat das Gericht auch der Unmöglichkeit, eine Wahlentscheidung zu begründen, Rechnung getragen. Es hat dazu wörtlich ausgeführt – ich zitiere, Frau Präsidentin –:

Dem Wahlelement trüge eine strikte Bindung der Entscheidung des Richterwahlausschusses an Art. 33 Abs. 2 GG nicht ausreichend Rechnung. Während Art. 33 Abs. 2 GG auf die eine „‚richtige‘ Antwort“ … beziehungsweise darauf gerichtet ist, „von oben her“ den Besten auszuwählen, zeichnen sich Wahlen gerade durch Wahlfreiheit aus, wenngleich die Wählbarkeit zumeist von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängt …

Die Voraussetzungen sind natürlich klar: Man muss für das Richteramt geeignet sein. Aber ansonsten ist dieser Wahlakt frei.

Weiter heißt es:

Da der eigentliche Wahlakt keiner gerichtlichen Kontrolle unterliegt, bedarf sein Ergebnis auch keiner Begründung …

Das ist genau das Gegenteil dessen, was Sie gefordert haben.

Deshalb wird vom Gericht auch konsequent gesagt, dass der Minister, der diese Entscheidung dann ausführen muss, wenn dem nicht besondere Gründe entgegenstehen, dies auch umzusetzen hat. In der Vergangenheit ist das ja auch immer geschehen.

Nach dieser Entscheidung, meine Damen und Herren, kann dieses bewährte Verfahren beibehalten werden. Auch wir als Abgeordnete, die Mitglieder im Richterwahlausschuss sind, können mit dieser Entscheidung nicht nur gut leben, wie ich meine, sondern haben jetzt auch ganz klar vor Augen, dass wir dort eine Wahl durchführen.

Diese Wahlfreiheit ist im Übrigen kein Selbstzweck, sondern auch in den Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus begründet. Mit der Betrauung eines Wahlausschusses mit der Aufgabe der Auswahl von Bundesrichtern wollte der Verfassungsgeber wieder eine Vertrauensbasis für diese Richter herstellen und insbesondere eine Selbstkooptation, also eine Erneuerung der Bundesrichterschaft aus sich selbst heraus, verhindern.

Der Minister hat eben zu Recht auf das Projekt Rosenburg und die Erkenntnisse daraus, die das Ministerium betreffen, hingewiesen. Aber auch hier war nach dem Zweiten Weltkrieg sicherlich eine wirksame Novellierung notwendig, um sicherzustellen – davon hängt ja immer auch ab, welches Vertrauen die Bevölkerung in eine Entscheidung der Gerichte hat –, dass die Richter unabhängig arbeiten und auch unabhängig als solche bestellt worden sind.

Auf die einzelnen Argumente derjenigen, die eine Änderung gefordert haben, will ich jetzt nicht näher eingehen. Man muss sich nur das Verfassungsgerichtsurteil durchlesen, um zu wissen, dass eine Änderung nicht erforderlich ist und insbesondere auch nicht geboten ist. Nach unserer Auffassung wäre sie sogar kontraproduktiv.

Insofern möchte ich meinen heutigen Vortrag hier auch etwas versöhnlich abschließen, indem ich einfach sage: Wir haben in Deutschland eine funktionierende, eine gute Justiz. Diese sollten wir auch nicht infrage stellen. Deshalb ist es auch gut, dass es bei dem in 60 Jahren bewährten Verfahren der Bundesrichterwahl verbleibt. Wir können auf dieses System stolz sein und sollten es allenfalls behutsam weiterentwickeln.

Allerdings sollten wir auch nicht zögern, die notwendigen Stellenvoraussetzungen bei den obersten Bundesgerichten zu schaffen und die Durchlässigkeit der Instanzenzüge zu gewährleisten.

Besten Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Helmut Brandt, für Ihre Rede. – Nächster Redner: Dennis Rohde für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7034629
Wahlperiode 18
Sitzung 201
Tagesordnungspunkt Justiz und Verbraucherschutz, Bundesverfassungsgericht
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta