24.11.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 203 / Tagesordnungspunkt V

Britta HaßelmannDIE GRÜNEN - Abschließende Beratungen ohne Aussprache

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da einige vorhin fragten: Warum jetzt mit Aussprache? – Ich meine, dass die Aussprache in der Tat bisher deutlich gemacht hat, warum es zwingend notwendig ist, dass dazu zwei oder drei Sätze verloren werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich fand es ein bisschen schade, dass zuerst nur wir darauf drängen mussten, dass das stattfindet; denn es ist ein Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung, der natürlich für die Länder, für die Kommunen und für uns alle von ganz großer Bedeutung ist, da er zwei Elemente beinhaltet: die Frage der Entlastung der Kommunen insgesamt und die Frage der Leistungen des Bundes für die Beteiligung an den Kosten der Integration. Es ist ganz zentral, dass der Bund hier seine Verantwortung gegenüber den Ländern und Kommunen übernimmt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will heute deutlich machen, warum ich trotz erheblicher Bedenken, was die Frage des Verteilungsschlüssels angeht – die sind massiv, und die sind in diesem Gesetzentwurf, der jetzt vorliegt, nicht gut geregelt –, dennoch meiner Fraktion die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf vorgeschlagen habe und wir deshalb heute auch in zweiter und dritter Lesung zustimmen. Es ist einfach überfällig. Schon im Jahr 2012 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, bei der Verabschiedung des Fiskalpaktes zu sagen: Wir wollen alle gemeinsam dafür sorgen, dass die Kommunen um 5 Milliarden Euro über – so sagten wir damals noch – die Eingliederungshilfe entlastet werden. Daraus wurde bis heute faktisch nichts. Das muss man deutlich sagen. Diese Vereinbarung halten Sie mit diesem Gesetzentwurf auch nicht ein.

Zum einen redet niemand mehr über die notwendige Entlastung durch den Bund bei der Eingliederungshilfe,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

sondern wir reden nur noch über das Bundesteilhabegesetz – ohne Finanzierungsfragen vonseiten des Bundes. Zum anderen reden wir hier inzwischen nicht mehr über 5 Milliarden Euro für die kommunale Ebene, sondern plötzlich nur noch über 4 Milliarden Euro. Das ist ein Punkt, bei dem – das haben wir doch so vereinbart – dieses Parlament ein Wörtchen mitzureden hat.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da kann man doch nicht einfach sagen: Das haben die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten auf der MPK mit der Kanzlerin nun einmal so verhandelt. – Klammheimlich werden jetzt aus den 5 Milliarden Euro nur noch 4 Milliarden Euro für die Kommunen. Das halte ich für falsch, dafür gibt es keine sachliche Begründung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das war so vereinbart, und das halten wir an dieser Stelle nicht ein.

Zweiter Punkt: Gestern in der Generaldebatte zum Bundeshaushalt hat die Bundeskanzlerin selbst in Bezug auf die kommunale Ebene noch gefragt, Herr Rehberg: Wie können wir eigentlich punktgenau helfen? – Jeder und jede von uns, der oder die hier sitzt und sich mit dem Thema kommunale Entlastung und Weitergabe von Bundesmitteln an die Kommunen befasst, weiß ganz genau, dass Ihr Verteilschlüssel keine punktgenaue Hilfe ist;

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD])

denn für die finanzschwachen Kommunen findet mit Ihrem Verteilschlüssel weniger Entlastung statt als für die finanzstarken Kommunen. Wie wollen Sie den finanzschwachen Kommunen denn diesen Finanzschlüssel erklären?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Wir haben nach dem Verteilungsschlüssel, den Sie hier vorschlagen, die Situation, dass Frankfurt am Main – ich nenne nur ein paar Beispiele, wir könnten auch viele andere Städte erwähnen – mit 127 Euro pro Einwohnerin und Einwohner entlastet wird. Düsseldorf wird mit 102 Euro pro Einwohnerin und Einwohner entlastet, während zum Beispiel strukturschwache Städte wie Gelsenkirchen oder Herne mit 75 oder 62 Euro entlastet werden. Wo sind denn da punktgenaue Hilfen, Herr Rehberg? Wo ist das denn?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Eckhardt Rehberg [CDU/CSU]: Das stimmt nicht!)

– Doch, das stimmt; denn Sie legen ja viel mehr Wert auf den Umsatzsteueranteil als auf den Kosten-der-Unterkunft-Anteil. Deshalb ist es genau so, wie ich sage.

Wir können das auf alle anderen Städte und Gemeinden beziehen. Die Städte und Gemeinden, die es wirklich nötig hätten, die strukturschwach sind, in denen Arbeitslosigkeit herrscht, die besondere Strukturhärten und hohe Kosten der Unterkunft haben, werden weniger entlastet als diejenigen, die gewerbesteuer- und einkommensteuerstark sind. Das ist Fakt, und das ist ein Fehler in diesem Gesetz und im Verteilschlüssel.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da nützen auch alle Appelle der Kanzlerin, dass wir kein Gießkannenprinzip wollen, nichts; denn faktisch setzen Sie das im Verteilschlüssel um.

Dennoch wird meine Fraktion heute zustimmen; denn es geht um eine Entlastung der kommunalen Ebene.

(Beifall des Abg. Bernhard Daldrup [SPD])

Deshalb haben wir gesagt: Es ist wichtig, dass der Bund seine Verantwortung übernimmt, sowohl bei den Kosten der Integration als auch bei der Entlastung der Kommunen, auch wenn der Verteilschlüssel falsch ist und es mich ärgert, dass wir als Parlament nicht so selbstbewusst waren, die Auseinandersetzung mit der Ministerpräsidentenkonferenz zu suchen. Die kommunalen Spitzenverbände werden sich jetzt im Hinblick auf den Verteilschlüssel an die Länder wenden müssen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7035663
Wahlperiode 18
Sitzung 203
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