Sylvia PantelCDU/CSU - Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht als Erstes: Bevor man etwas verkündet, sollte man auch alles in trockenen Tüchern haben. Dann hätten wir hier jetzt auch nicht das Problem mit den Zahlungen an die Alleinerziehenden;
(Sönke Rix [SPD]: Sagen Sie das mal der Bundeskanzlerin!)
denn in der Sache sind wir uns hier ja alle einig.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Sie haben von meinen Vorrednern schon viel über die hohen Summen, die wir hier in Familien investieren, über die Projekte unserer Familienpolitik und darüber gehört, wie wir unsere finanziellen Spielräume im Haushalt 2017 nutzen. Als Familienpolitikerin freue ich mich, dass wir auch Projekte unterstützen können, die einen niederschwelligen Zugang zu Hilfsangeboten bieten.
Eine gute Ergänzung zum Hilfetelefon gegen Gewalt ist nun die Möglichkeit der Beratung für Gewaltopfer über das Internet. Hier können die Opfer in einem Onlinechat niederschwellige Beratungen von Fachleuten bekommen.
Ein anderes Beispiel ist das Projekt „U25“, durch das junge Leute im Alter von 16 bis 25 Jahren ausgebildet werden, um anderen jungen Menschen zu helfen, die sich mit Selbstmordgedanken quälen. Da Verständnis und Zugang unter Gleichaltrigen oft einfacher sind, versprechen sich die Experten von diesem Ansatz eine wirkungsvollere Hilfe. Gerade junge Leute, die sich so einer belastenden Aufgabe stellen, verdienen besonderen Dank.
Mit 17,5 Millionen Euro fördern wir 560 Mehrgenerationenhäuser in ganz Deutschland. Wir setzen damit ein Zeichen dafür, dass wir den Zusammenhalt der Generationen stärken wollen.
Den Zusammenhalt der Generationen stärken wir aber auch in den Familien. Die Familienpflegezeit hilft Menschen, sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern. Die Mittel für Darlehen während der Familienpflegezeit werden nun um 1,5 Millionen Euro auf 8,1 Millionen Euro weiter erhöht.
Die Jugendverbandsarbeit wird im kommenden Jahr mit 18,7 Millionen Euro gefördert. Dadurch stärken wir die Jugendarbeit vor Ort in den Städten und Gemeinden.
Der Etat für den Garantiefonds Hochschule bleibt auch 2017 mit 22,9 Millionen Euro auf einem sehr hohen Niveau.
Durch qualifizierte Beratungsangebote und die nötigen Sprachkurse ermöglichen wir bereits gut ausgebildeten Flüchtlingen, sich weiterzuqualifizieren. Sie können dadurch ein Studium aufnehmen und so möglichst schnell auf eigenen Beinen stehen.
Auch die Jugendmigrationsdienste können ihre gute Arbeit fortsetzen und werden in diesem Haushalt mit gut 50 Millionen Euro finanziert.
Bereits in meiner Rede zum vergangenen Haushalt hatte ich betont, dass das Programm „Demokratie leben!“ Gelder mitunter an die falschen Projekte vergibt. Mit 104,5 Millionen Euro kann man viele Demokratieprojekte fördern. Es wird aber immer wieder berichtet, dass islamische Verbände wie die DITIB oder islamistische Vereinigungen, die junge Menschen zum radikalen Islam bekehren wollen, dadurch eine Bühne bekommen und dort Projekte gefördert werden, die wir nicht gefördert wissen wollen. Zum Beispiel gab es die Zusammenarbeit mit dem Deutsch-Islamischen Vereinsverband Rhein-Main in Hessen. Diese wurde nach Medienrecherchen glücklicherweise im Sommer gestoppt. Mit DITIB bekam in diesem Jahr in Hamburg und Schleswig-Holstein eine Organisation über eine viertel Million Euro, die direkt dem Religionsministerium des türkischen Präsidenten Erdogan untersteht. Solche finanziellen Unterstützungen darf es nicht geben.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Diese Projekte sollen schließlich von Radikalisierung abhalten und unsere demokratischen Werte vermitteln und fördern. Ich hoffe, dass das Ministerium bessere Kontrollmechanismen gewährleistet und dass zukünftig keine Mittel mehr an solche Träger vergeben werden.
Ich möchte noch auf eine Erfolgsgeschichte hinweisen, bei der wir durch die Finanzierung sprichwörtlich Leben retten. Sie alle können sich noch an die Argumente für und gegen die vertrauliche Geburt erinnern. Am 1. Mai 2014 ist das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Dadurch erhalten Schwangere die Möglichkeit, ihr Kind anonym und sicher in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen. Während der Schwangerschaft und danach werden sie von Schwangerschaftsberatungsstellen und Fachpersonal betreut und begleitet.
Mit diesem Gesetz haben wir Schwangeren in Extremsituationen einen Ausweg aufgezeigt. Wir haben Kinderleben retten können, Kinder, die womöglich ausgesetzt oder – schlimmer noch – getötet worden wären. Seit Inkrafttreten des Gesetzes sind 262 Kinder vertraulich geboren worden. Allein in diesem Jahr sind 99 Kinder in dieser Form – sauber und gut – geboren worden, und wir haben damit Leben retten können.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich habe bei der Polizei in meinem Wahlkreis nachgefragt. Seit Inkrafttreten des Gesetzes gab es im Umkreis Düsseldorfs nicht ein totes Baby. Ich freue mich sehr, dass 262 Kinder dank des Gesetzes gerettet worden sind. Wir können alle gemeinsam stolz darauf sein, dass wir das damals hier gegen viele Argumente auf den Weg gebracht haben.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Schwangeren in Konfliktsituationen zur Seite zu stehen, ist eine wichtige Aufgabe. Es freut mich sehr, dass wir auch im kommenden Jahr die Projektförderung von Donum Vitae für schwangere Frauen auf der Flucht mit 1,2 Millionen Euro unterstützen.
Zum Schluss meiner Rede möchte ich noch auf etwas Grundsätzliches hinweisen. Für mich ist die Familiengestaltungsfreiheit der Eltern das zentrale Ziel einer modernen Familienpolitik. Wir wollen Eltern die Möglichkeit geben, ihre Familien individuell nach ihren Bedürfnissen auszugestalten.
Im neuen Haushalt werden wir auch die Sprach-Kitas weiter fördern. Wir erhöhen den Ansatz dafür noch einmal um 150 Millionen Euro. Mit insgesamt 278 Millionen Euro fördern wir dann die Qualifizierung von Erzieherinnen und Erziehern.
Mit dem Elterngeld und dem Elterngeld Plus haben wir zwei erfolgreiche Programme, die Eltern darin unterstützen, den für sie richtigen Weg zu finden. Für 2017 haben wir mit 6,4 Milliarden Euro die Grundlage dafür geschaffen.
Wenn ich mit Eltern spreche, berichten sie mir häufig, dass sie sich gern mehr selbst um die Betreuung ihrer Kinder kümmern würden. Dieser Wunsch scheitert aber häufig an der wirtschaftlichen Situation der Eltern. Mit unseren Förderungsmechanismen unterstützen wir derzeit zu einseitig den Kitabesuch. Stellen wir damit wirklich das Wohl des Kindes an die erste Stelle? Sollte unsere Politik nicht viel mehr darauf abzielen, den Eltern beides, sowohl die Eigen- als auch die Fremdbetreuung, gleichermaßen zu ermöglichen? Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld des Bundes aus formalen Gründen gekippt, weil es in die Zuständigkeit der Länder gehört. Die obersten Richter haben aber auch eindeutig geklärt, dass der Staat keine Kinderbetreuungsform bevorzugen darf. Es geht um Wahlfreiheit. Damit hat uns das Bundesverfassungsgericht einen Handlungsauftrag gegeben.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die Bayerische Staatsregierung hat das verstanden und eine Vorreiterrolle übernommen. Das Landesbetreuungsgeld des Freistaates Bayern ist ein großer Erfolg.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Schon 100 000 Eltern haben es beantragt.
(Sönke Rix [SPD]: Das machen alle Länder nach!)
Es ist in der öffentliche Debatte kaum präsent, dass der Kitabesuch im Schnitt zwischen 900 und 1 200 Euro im Monat pro Kind vom Staat bezuschusst wird. So gesehen ist das eine sehr ungleiche staatliche Förderung nur eines bestimmten Erziehungsmodells. Für uns sollte das Kindeswohl immer an erster Stelle stehen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Dafür werde ich mich weiterhin einsetzen.
(Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann schreiben Sie das Kindeswohl in die Verfassung, in das Grundgesetz hinein!)
Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.
Es ist so, dass wir einen sehr guten Haushalt aufgestellt haben, dass wir zusätzliche Modelle entwickeln müssen, die weiter gehen, sodass Eltern wählen können.
(Petra Crone [SPD]: Das können sie auch heute schon! Jeder kann frei wählen!)
Frau Kollegin.
An dieser Stelle möchte ich mich bei unserem Haushälter, Alois Rainer, für seine hervorragende Arbeit herzlich bedanken.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank, Frau Kollegin, auch wenn es viel länger war. – Christina Schwarzer ist die letzte Rednerin in dieser Debatte für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7035939 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 203 |
Tagesordnungspunkt | Familie, Senioren, Frauen und Jugend |