Andrea Nahles - Bundesteilhabegesetz
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Weniger behindern, mehr möglich machen: Das ist der Kern des Bundesteilhabegesetzes. Dieses neue Sozialgesetzbuch IX steht damit in einer Reihe wichtiger politischer Wegmarken auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft.
Begonnen haben wir in Deutschland diesen Weg vor mehr als 20 Jahren. 1994 haben wir das Verbot der Benachteiligung von Behinderten in unserer Verfassung festgeschrieben. 2001 ist das SGB IX in Kraft getreten. Seit 2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention auch bei uns. Heute gehen wir auf diesem Weg den nächsten Schritt. Das ist ein großer, ein mutiger Schritt; denn es ist nichts Geringeres als ein Systemwechsel. Wir führen die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe heraus und bringen sie – gesetzestechnisch – an die richtige Stelle als Leistungsrecht in das SGB IX. Auf unserem Weg haben wir viel erlebt: Zweifel, Kritik, gezielte Desinformation, auch Enttäuschung und Zorn, ebenso jedoch Zuspruch und Ermunterung. Ein anspruchsvoller politischer Prozess ist daraus geworden. Nun liegt das neue SGB IX vor uns. Es ist im Prozess noch einmal besser geworden. Wir haben noch einmal zusätzliche Finanzmittel erstritten. Darüber freue ich mich sehr.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Lassen Sie mich an drei Punkten verdeutlichen, was das Bundesteilhabegesetz ist und was wir erreicht haben:
Erstens. Wir vereinfachen die Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger: ein Leistungsantrag, wo bisher viele nötig waren. Die Leistungen werden aus einer Hand erbracht. Entscheidend ist die Unterstützung für die Menschen mit Behinderung und nicht etwa, was der einzelne Träger dem anderen zu sagen hat. Das müssen diese nun untereinander klären, aber nicht mehr auf dem Rücken der Betroffenen. Das ist wirklich ein großer Fortschritt.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Der zweite wichtige Punkt ist: Bei der Eingliederungshilfe werden Einkommen und Vermögen von Ehe- und Lebenspartnern künftig nicht mehr herangezogen. Diese lebensfremde Regelung wurde von vielen schlicht als Heiratshindernis empfunden. Das schaffen wir nun ab.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Auch die Freigrenzen für eigenes Einkommen und Vermögen werden um ein Vielfaches angehoben, damit es sich lohnt, eine Arbeit aufzunehmen. Der Schonbetrag für Vermögen in der Sozialhilfe wird ebenfalls erhöht. Das ist ein wichtiges Ergebnis, das die Bundestagsfraktionen in den Verhandlungen noch erzielen konnten.
Die dritte wichtige Verbesserung sind neue Chancen auf Arbeit vor allem auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wir wollen mit dem Budget für Arbeit Arbeitgeber dafür gewinnen, sich für Menschen mit Behinderung zu entscheiden. Das tun noch immer zu wenige. 39 000 Unternehmen in Deutschland beschäftigen niemanden mit Behinderung. Das darf nicht so bleiben. Wir gehen nun den Weg mit dem Budget für Arbeit. Einige Bundesländer wie mein Heimatland Rheinland-Pfalz haben das schon ausprobiert. Es besteht aber für die Betroffenen die Möglichkeit, in die Werkstatt zurückzukehren, wenn es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht klappt. Wir machen daraus keine ideologische Frage. Wir schaffen vielmehr eine praktische Regelung, die den Betroffenen helfen soll, den notwendigen Mut aufzubringen, um den angeblichen Schonbereich der Werkstätten zu verlassen.
(Beifall bei der SPD)
Das sind nur drei Meilensteine auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Ein großes Thema in der Debatte war auch die Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege. Da möchte ich mich bei den Kollegen aus dem Gesundheitsbereich bedanken, insbesondere bei Minister Gröhe; denn hierzu mussten wir viele Sachen miteinander klären. Hierzu haben auch die Länder im Bundesrat einen guten Vorschlag eingebracht. Für Menschen mit Behinderung sollte die Hilfe zur Pflege über die Eingliederungshilfe erbracht werden. Wir nennen das Lebenslagenansatz. Ich freue mich, dass das so gelungen ist.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich bin froh, dass die Verhandlungen diese Lösung erbracht haben. Es war nicht immer einfach, aus den vielschichtigen und – das muss ich ehrlich zugeben – teilweise völlig gegensätzlichen Interessenlagen einigungsfähige Positionen zu entwickeln. Wir haben uns dafür sehr viel Zeit genommen. Über ein Jahr bevor das Gesetz überhaupt auf den Weg kam, haben wir einen Dialog mit allen Beteiligten, mit Kommunen und Ländern, geführt und Interessen abgeglichen. Es ist wichtig, dass wir an dieser Stelle sagen, dass es auch Interessenkonflikte gibt und dass diese ein Stück weit bleiben werden. Dass wir in Zukunft auf dem Weg, den wir heute mit einem guten Fundament versehen, noch viele Baustellen haben werden, ist klar. Aber das schmälert nicht den großen Fortschritt, den wir heute auf den Weg bringen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich möchte mich bei allen bedanken, auch bei den Kritikern, die sich in sehr deutlicher Form zu Wort gemeldet haben. Ich möchte an dieser Stelle sagen: Ich sehe das als Fortschritt an. Früher war Behinderung etwas – ich habe eine behinderte Tante –, das versteckt wurde. Die Familie hat sich dafür mehr oder weniger geschämt. Da war eine ganz andere Haltung. Wir und die Betroffenen selber haben uns langsam aus dieser Haltung herausgearbeitet. Wenn die Betroffenen sich heute laut in diesen Prozess einbringen, dann ist das doch gut. Das ist genau das, was wir wollen. Ich habe mich gelegentlich darüber geärgert, wie ich mich auch über andere ärgere. Jetzt sind wir aber auch da ein Stück weit in der ganz normalen Auseinandersetzung, und das ist auch richtig so.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ein solches Gesetz, das wir über Jahre erarbeitet haben, macht man nicht allein. Ich möchte ausdrücklich meinem Haus, Abteilung V, danken und besonders Gabriele Lösekrug-Möller, meiner Parlamentarischen Staatssekretärin, die die Begabung hat, die mir manchmal abgeht, nämlich ausgleichend zu wirken. In diesem Sinne vielen Dank.
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Auch die Beteiligungskultur in diesem Gesetzgebungsverfahren, dieser intensive Dialog, ist etwas Besonderes und, wie ich finde, Vorbildliches, was wir auch in anderen Gesetzgebungsverfahren gebrauchen können. Das wird auch weitergehen.
Die neuen Regelungen der Eingliederungshilfe werden erst am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Regelungen zum leistungsberechtigten Personenkreis, die zu vielen Sorgen geführt haben, führen wir erst ab dem 1. Januar 2023 ein. Bis dahin wollen wir miteinander erproben und gemeinsam lernen. Ich bin mir sicher, dass sich viele der jetzigen Ängste auf der Strecke, so hoffe ich, positiv auflösen werden. Da bin ich ganz zuversichtlich. Aber diese Zeit nehmen wir uns; denn wir wollen die Leute mitnehmen. Wir wollen den Menschen die Ängste nehmen. Deshalb haben wir eine längere Einleitungsphase bei diesem Gesetz.
Wenn wir feststellen, dass es noch besser geht, dann müssen wir das eben machen. So geht gute Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen, so kommen wir weiter bei der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Denn das ist es, was unser Herzensanliegen ist. Das ist heute mit einem neuen Gesetz auf einem guten Weg.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Für die Fraktion Die Linke hat jetzt der Kollege Dr. Dietmar Bartsch das Wort.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7038455 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 206 |
Tagesordnungspunkt | Bundesteilhabegesetz |