01.12.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 206 / Tagesordnungspunkt 3

Katrin Göring-EckardtDIE GRÜNEN - Bundesteilhabegesetz

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was war die Aufgabe? Die Aufgabe war die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention. Und dabei verhält es sich ungefähr so, als ob die Aufgabe gewesen wäre, ein Haus zu bauen, und am Ende ist es nur eine Garage geworden. Aber alle loben sich dafür, dass sie das geschafft haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Die Behindertenrechtskonvention wird erst noch umgesetzt werden müssen. Frau Nahles, bei vielen behinderten Menschen war mit diesem Gesetzentwurf die Erwartung verbunden, dass sich in ihrem Leben im Sinne der Behindertenrechtskonvention wirklich etwas verbessert. Diese Erwartung haben Sie übrigens auch geschürt und vorangetrieben, weil Sie so viele beteiligt haben. Umso größer war dann die Enttäuschung, dass genau das nicht gelungen ist, sondern höchstens kleine Schritte in diese Richtung gegangen worden sind,

(Katja Mast [SPD]: Also Beteiligung ist schlecht?)

kleine Schritte in Richtung Teilhabe, die für uns alle ganz selbstverständlich ist, die wir alle ganz selbstverständlich in Anspruch nehmen. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz sagt noch nichts aus über mehr Autonomie, sagt noch nichts aus über mehr Selbstbestimmung und sagt noch nichts aus über ein freieres Leben. Deswegen ist es höchstens ein erster Schritt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Was Sie ursprünglich als Vorschlag der Bundesregierung präsentiert haben, war sogar das Gegenteil. Um ihrem Protest Ausdruck zu verleihen, sind Menschen mit Behinderungen in die Spree gesprungen. Sie haben vor dem Brandenburger Tor und anderswo protestiert und demonstriert. Warum? Weil ihnen das Leben mit Ihrem ursprünglichen Entwurf nicht leichter, sondern schwerer gemacht worden wäre – frei nach dem Motto: Wir wissen schon, was gut für euch ist. – Das ist aber genau das Gegenteil von Selbstbestimmung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Leben im Heim gegen den Willen der Gehandicapten, das Poolen von Leistungen, die Absage an Teilhabe in der Freizeit – das alles waren feste Bestandteile Ihres Entwurfes, den Sie als Verbesserung feiern wollten. Ich kann es nicht verstehen, und ich werde es nicht verstehen, wie Sie mit dieser Haltung an dieses Gesetz herangehen konnten.

Frau Kollegin Göring-Eckhardt, darf ich Sie kurz unterbrechen? – Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Wolff?

Sehr gern.

Bitte schön, Frau Kollegin Wolff.

Vielen Dank, Frau Kollegin Göring-Eckardt. – Sind Sie bereit, anzuerkennen – und damit Ihre Aussage zurückzunehmen –, dass wir mit dem Gesetzentwurf etwas für die betroffenen Menschen getan haben? Es ist so, wie die Frau Ministerin gesagt hat: Schon ein Jahr nachdem diese Koalition ins Arbeiten kam, haben wir einen ganz breiten Beteiligungsprozess

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben nichts eingehalten!)

mit Betroffenen, Verbänden, Kommunen,

(Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann fragen Sie mal die Betroffenen!)

mit allen begonnen, das heißt miteinander und nicht übereinander geredet.

Lassen Sie mich die Anmerkung noch machen: Ich kann überhaupt nicht verstehen, dass die Opposition sich hier an irgendwelchen ursprünglichen Referentenentwürfen abarbeitet,

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, nein!)

anstatt anzuerkennen, dass Parlament und Ministerium hier in einzigartiger Weise zusammengearbeitet haben.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Frau Wolff, nein, ich habe mich nicht an Referenten­entwürfen abgearbeitet, sondern ich habe mich gerade abgearbeitet, wenn Sie das so ausdrücken wollen, an dem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung, Ihre Bundesregierung, hier eingebracht hat.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Katja Mast [SPD])

In diesem Gesetzentwurf, Frau Wolff, steht alles das, was ich gerade gesagt habe.

(Dr. Martin Rosemann [SPD]: 68 Änderungsanträge! – Katja Mast [SPD]: Selbst Ihre Fraktion hat den Änderungsanträgen zugestimmt!)

Ein Punkt ärgert mich wirklich. Ich kann es nicht verstehen, wieso Sozialdemokraten Menschen zwingen wollen, im Heim zu wohnen. Ich kann das nicht verstehen, weil „selbstbestimmt“ anders aussieht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Kerstin Tack [SPD]: Wie kommen Sie denn darauf? – Katja Mast [SPD]: Unverschämtheit! – Dr. Martin Rosemann [SPD]: Das nehmen Sie jetzt zurück!)

– Ich bin noch nicht fertig. – Ich will ausdrücklich etwas anerkennen. Ich habe das gerade auch getan. Wenn Sie zugehört hätten und nicht so selbstgerecht gewesen wären,

(Dr. Martin Rosemann [SPD]: Selbstgerecht sind Sie!)

dann wäre Ihnen das klar geworden. Ich wollte Ihren Beteiligungsprozess ausdrücklich anerkennen. Der Beteiligungsprozess war lang, und er war ausführlich. Ich fand es gut, dass Sie ihn gemacht haben. Es war ausdrücklich gut. Die Frage ist nur: Was ist dabei eigentlich herausgekommen? Die Menschen, die nach diesem Beteiligungsprozess demonstriert haben, haben doch deswegen demonstriert, weil sie darüber enttäuscht gewesen sind, dass keine der vernünftigen Forderungen, die sie in all diesen Runden, in all diesen Gesprächen auf die Tagesordnung gebracht haben, auch umgesetzt worden ist.

(Katja Mast [SPD]: Keine Antwort auf ihre Frage!)

Beteiligung ist doch nicht eine Beschäftigungsveranstaltung, sondern Beteiligung heißt, dass wirklich etwas dabei herauskommt, Frau Wolff, und genau darum geht es doch.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Frau Kollegin Göring-Eckardt, Sie sind so gut in Fahrt: Gestatten Sie auch noch eine Zwischenfrage der Kollegin Kerstin Tack?

Aber gern.

Bitte schön.

Frau Kollegin, Sie haben sich über – angebliche – Zwangsmaßnahmen geäußert, die Sie aus dem Gesetz herausgelesen haben. Würden Sie uns bitte im Detail erläutern, was Sie mit „Zwangsmaßnahmen“ meinen? Würden Sie auch erläutern, was das aus Ihrer Sicht – als Veränderung gegenüber dem heute geltenden Gesetz – auslösen soll? Würden Sie das bitte noch einmal im Detail erklären? Was meinen Sie, wenn Sie von „Zwangsmaßnahmen“ reden? Bitte sagen Sie uns, wie aus Ihrer Sicht die heutige Praxis ist und wo die Verschärfung ist, die der Gesetzgeber vornimmt.

Ich hätte das in meiner Rede noch gesagt, aber so spare ich ein bisschen Redezeit; das ist auch gut.

Worum geht es denn? – Ich wäre noch zu den Verbesserungen gekommen. Das mache ich gern noch.

(Zurufe von der SPD: Ah! – Katja Mast [SPD]: Jetzt haben Sie mehr Redezeit dafür!)

– Jetzt habe ich mehr Redezeit. Das ist doch super. Genau. – Es geht darum, dass Leistungen gepoolt werden müssen, dass man sich mit anderen absprechen muss,

(Kerstin Tack [SPD]: Muss man nicht!)

dass man nicht selber entscheiden kann, welche Leistungen man in Anspruch nimmt, und es geht um die Tatsache – das sage ich noch einmal ausdrücklich –, dass Sie dafür sorgen wollen, dass es immer einen Kostenvorbehalt beim Umzug ins Heim gibt. Das ist so geblieben.

Ich will Ihnen einen Fall erzählen. Eine Frau, die uns geschrieben hat, Marita, mit 18 Jahren querschnittsgelähmt, wurde sehr lange – das ist übrigens etwas ganz Typisches – von ihrer Mutter betreut. Dann konnte die Mutter diese Betreuung nicht mehr leisten. Daraufhin hat sich Marita überlegt: Wie mache ich es jetzt, dass ich weiter am Leben teilhaben kann? – Was hat sie gemacht? Sie ist in eine andere Stadt gezogen, dorthin, wo sie Freunde hat, wo sie Bekannte hat, wo sie andere Verwandte hat. Dort konnte sie eine ganze Weile weiter am Leben teilhaben. Was passierte dann? Dann kam der Kostenträger und hat gesagt: Es wäre zwar jetzt subjektiv hart für sie,

(Katja Mast [SPD]: Altes Recht!)

aber bedauerlicherweise müsse man ihr jetzt sagen, dass die Kosten nicht mehr tragbar sind und dass sie deswegen bitte schön in ein Heim zieht.

(Katja Mast [SPD]: Können Sie sagen, was sich mit dem Recht ändert, das wir jetzt schaffen?)

Deswegen sage ich Ihnen: Genau das ist altes Recht. Genau das verändern Sie mit diesem Gesetz nicht.

(Kerstin Tack [SPD]: Das ist leider falsch! – Katja Mast [SPD]: Sie haben keine Ahnung von Änderungsanträgen!)

Deswegen bedauere ich es besonders, dass es nicht gelungen ist, diese Verbesserung hinzubekommen, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Insofern sage ich Ihnen: Hier sind wir noch lange nicht bei einer echten Umsetzung der Behindertenrechtskonvention.

Aber ich will jetzt gerne über die Verbesserungen reden; darauf warten Sie ja schon. Ich bin sehr froh, dass es in dem Prozess gelungen ist – unter Beteiligung der Länder, auch unserer Beteiligung –, dass zum Beispiel Menschen mit Sinnesbehinderungen jetzt wieder Leistungen erhalten können. Das muss man sich einmal vorstellen: Menschen, die zum Beispiel blind oder taub sind, konnten nach Ihrem ursprünglichen Vorschlag die Leistungen nicht mehr bekommen. Das ist immer noch nicht gut. Julia Probst, die vielleicht besser bekannt ist als „@EinAugenschmaus“, hat heute Morgen gesagt: In Zukunft entscheidet eine Sachbearbeiterin darüber, ob ich teilhaben kann. – Liebe Julia Probst, Sie haben es auf den Punkt gebracht. Ich sage in Gebärdensprache: Danke für diese klare Aussage.

Die Verbesserungen, die wir in diesem Prozess hinbekommen haben, haben auch damit zu tun, dass es da draußen eine engagierte Community gibt, dass es Leute gibt, die nicht aufgehört haben, uns vorzuleben, was für sie Selbstbestimmung bedeutet. Die Initiative „Nicht mein Gesetz“ oder Raul Krauthausens Heimexperiment können Sie sich einmal anschauen. Er hat sich einmal einweisen lassen und war, undercover, fünf Tage in einem Pflegeheim. Da gibt es keine Intimsphäre mehr. Da kann man als selbstbestimmter erwachsener Mensch nicht sagen: Ich will essen, wenn ich essen kann. Deswegen sage ich Ihnen: Wir sind bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention noch lange nicht da, wo wir hin müssen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Selbstbestimmung sieht anders aus.

Ich will noch einen Punkt hinzufügen, den Sie ja erlebt haben, nämlich das bürgerschaftliche Engagement.

(Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ihr Beteiligungsprozess hat gezeigt, dass viele Menschen mit Handicap bereit sind, sich in die Gesellschaft einzubringen, und zwar nicht nur, wenn es, wie in diesem Fall, um ihre eigenen Interessen geht. Nach Ihrem Gesetz werden sie zukünftig eben genau dafür keine Unterstützung und Assistenz bekommen, sondern sie müssen Freunde und Verwandte fragen. Jetzt stellen wir uns das einmal in unserem Alltag vor. Wenn ich mich ehrenamtlich zum Beispiel im Fußballverein engagieren will, dann muss ich immer jemanden finden, der mich hinfährt. Das macht man mit Kindern – ganz aufopferungsvoll – eine ganze Weile. Aber natürlich werden Menschen mit Behinderungen das nicht dauernd von ihren Freunden und Bekannten einfordern können. Es ist falsch, es ist grundfalsch für die Demokratie, dass wir sagen: Diese Gruppe ist uns nicht so wichtig. Die wollen wir aus dem bürgerschaftlichen Engagement ausschließen.

(Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Wer sagt das denn?)

Auch deswegen sage ich Ihnen: Dieses Gesetz ist ein Anfang. Mehr nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unsere Vorstellungen bleiben anders. Trotzdem bin ich über die Verbesserungen froh. Das will ich ausdrücklich sagen. Ich danke Ihnen als Koalitionsfraktionen dafür, dass Sie diese Beratungen ernsthaft weitergeführt und den Gesetzentwurf verändert haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen sage ich Ihnen auch: Wir haben es geschafft, deutliche substanzielle Verbesserungen hinzubekommen. Deswegen werden wir in den Bundesländern, in denen wir die Möglichkeit dazu haben, alle Spielräume dieses Gesetzes ausschöpfen. Das wird so sein. Aber wir werden vor allem die weitere Umsetzung und Durchsetzung der Behindertenrechtskonvention in unserem Land weiter auf die Tagesordnung setzen. Die Menschen, die selbstverständlich Teilhabe verdient haben, haben unser Engagement verdient. Sie haben verdient, dass wir ihnen sagen: Ihr seid selbstbestimmt, nicht wir wissen, was gut für euch ist. Sie haben verdient, dass sie selbstverständlich gleichberechtigter Teil dieser Gesellschaft sind.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Nächste Rednerin für die SPD-Fraktion ist die Kollegin Katja Mast.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7038462
Wahlperiode 18
Sitzung 206
Tagesordnungspunkt Bundesteilhabegesetz
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