Gabriele SchmidtCDU/CSU - Bundesteilhabegesetz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer und Zuseher im Bundestag! Das Bundesteilhabegesetz ist für mich mit das wichtigste sozialpolitische Vorhaben dieser Legislaturperiode. Jeder von uns wünscht sich ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben. Mit der Reform der Eingliederungshilfe werden wir dazu beitragen, dass dies endlich auch für Menschen mit Behinderung gelingt. Das Gesetz wird ihre Lebenssituation in vielen Bereichen deutlich verbessern, egal wie oft das hier bestritten wird.
Das Gesetzgebungsverfahren – dazu zählen auch die Vorarbeit und die Beteiligung Betroffener in der Arbeitsgruppe „Bundesteilhabegesetz“ und die Mitwirkung von Kommunen, Ländern, Verbänden – war gekennzeichnet von Transparenz und Mitbestimmung. Alle hatten und haben das gemeinsame Ziel, Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen weiter zu stärken.
Dass die Regierung zugehört und entsprechend gehandelt hat, sieht man an den vielen Änderungen und Verbesserungen, die über die Monate Eingang in das vorliegende Gesetz gefunden haben. Das geschah zum größten Teil in enger Abstimmung mit den Verbänden und den Betroffenen. Es handelte sich um einen Prozess, und dieser Prozess wird fortgeführt. Einzelne Regelungen werden evaluiert und da, wo nötig, nachgebessert.
Nachbesserung gibt es beim Zugang zur Eingliederungshilfe. Die zu Recht kritisierte Fünf-aus-neun-Regelung wurde gestrichen – Kollegin Dr. Freudenstein hat das im Detail erklärt –; ein ganz wichtiger Punkt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Verbesserungen gibt es auch für Werkstattbeschäftigte mit der Verdoppelung des Arbeitsförderungsgeldes. Davon profitieren viele geistig behinderte Menschen, und der Bund und die Länder stellen nochmals 125 Millionen Euro bereit. Es handelt sich um eine Gruppe von Menschen, die unseren besonderen Schutz brauchen, den wir ihnen gewähren wollen.
Gerade war wieder die Rede von der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe, Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege. Auch hier wurde nachjustiert. Was für mich persönlich sehr wichtig ist – nicht nur für Frau Tack und die SPD –, ist die Stärkung des Schwerbehindertenrechts. Ab 100 schwerbehinderten Menschen in einem Unternehmen wird die Vertrauensperson für die Arbeit freigestellt. Dass die Kündigung eines Schwerbehinderten ohne die Beteiligung der Vertretung unwirksam ist, war wirklich überfällig; auch das steht jetzt im Gesetz.
Ich habe in Gesprächen mit der Schwerbehindertenvertretung des Landratsamtes Waldshut, immerhin der größte Arbeitgeber in meiner Region, gehört, dass die Kollegen dort insbesondere mehr Zeit für ihre Arbeit brauchen. Sie brauchen mehr personelle Unterstützung und auch mehr und breitere Weiterbildungen. Genau diesen Wünschen tragen wir mit dem Gesetz Rechnung.
Da leider gerade Frauen mit Beeinträchtigungen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe arbeiten oder leben, besonders häufig Opfer von Gewalt sind, gibt es künftig in jeder Werkstatt eine Frauenbeauftragte. Insgesamt werden die Rechte und damit die Mitbestimmung der Vertreter der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen in den Werkstatträten gestärkt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass mit der Reform mehr Übergänge in Arbeit geschaffen werden sollen. Mit dem Budget für Arbeit werden bestehende Beschäftigungsangebote sinnvoll ergänzt, und das Recht auf Rückkehr in die Werkstatt bleibt dabei unangetastet. Genau damit wird an dieser Stelle das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung gestärkt. Von den rund 15 000 Neuzugängen in den Werkstätten sind fast 13 000 Menschen mit psychischen Behinderungen. Sie fühlen sich in diesen Werkstätten oft fehlplatziert. Für sie kann das Budget für Arbeit eine gute Möglichkeit sein, wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Damit chronische Erkrankungen nicht erst entstehen und die Erwerbsfähigkeit erhalten bleibt, sollen Präventivmaßnahmen ergriffen werden. Damit sind wir wieder bei den Schwerbehindertenvertretungen, denen eine Schlüsselrolle in diesem Bereich zukommt. Die Träger von Rehamaßnahmen werden verpflichtet, drohende Behinderungen frühzeitig zu erkennen und gezielt zu handeln.
Jeder von uns hat leidvolle Erfahrungen mit dem Dschungel an Vorschriften, Gesetzen und entsprechenden Formularen. Wir wollen dem entgegenwirken mit dem Teilhabeplanverfahren und der „Hilfe wie aus einer Hand“, von der wir ja auch schon gehört haben. Das ist definitiv eine deutliche Verbesserung gegenüber der jetzigen Situation. Das gilt auch dafür, dass in Beratungsstellen gezielt mehr Menschen mit Behinderung tätig sein sollen.
Die weitere zentrale Änderung ist die Anhebung von Einkommens- und Vermögensfreigrenzen bei der Eingliederungshilfe. Menschen, die ihr Geld selbst verdienen, sollen auch etwas davon haben. Ein ganz wichtiges Anliegen der Union ist dabei die Abschaffung der Heranziehung von Ehe- und Lebenspartnern.
Sie sehen also: Es sind grundlegende Reformen, die wir gemeinsam anstoßen. Die eigentliche Kraftanstrengung, die Umsetzung, liegt aber noch vor uns. Gemeinsam mit Ländern, Kommunen und den Betroffenen sowie deren Vertretern wird es uns gelingen, diese gemeinsame Kraftanstrengung auch zum Erfolg zu führen. Das ist meine Überzeugung.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Vielen Dank. – Die letzte Rednerin zum diesem Tagesordnungspunkt ist die Kollegin Jutta Eckenbach, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7038492 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 206 |
Tagesordnungspunkt | Bundesteilhabegesetz |