01.12.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 206 / Tagesordnungspunkt 4

Ingrid Fischbach - Drittes Pflegestärkungsgesetz

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir haben heute etwas geschafft, was uns zu Beginn der Legislaturperiode sicherlich niemand zugetraut hätte.

(Maria Michalk [CDU/CSU]: Richtig!)

Wir haben heute das zum Abschluss gebracht, was wirklich den Namen „Reform“ verdient. Wir haben eine Pflegereform auf den Weg gebracht, die mit dem Pflegestärkungsgesetz I, dem Pflegestärkungsgesetz II und heute mit dem Pflegestärkungsgesetz III in drei Stufen endlich das umsetzt, was sich all die, die Pflege benötigen, und diejenigen, die pflegen – sowohl hauptamtlich als auch ehrenamtlich –, gewünscht haben, was sie brauchen, was sie benötigen. Deswegen können wir stolz darauf sein, dieses Gesetz heute zum Abschluss zu bringen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Wir haben mit dem Pflegestärkungsgesetz I einen Bereich in Angriff genommen, der – schauen wir uns die Zahlen an – der wichtigste ist: die Pflege zu Hause, ambulant vor stationär. Wir haben mit dem PSG I alles getan, um denjenigen, die zu Hause pflegen oder die gepflegt werden, Verbesserungen zu bringen. Wir haben die Anzahl der Betreuungskräfte für die stationären Einrichtungen deutlich erhöht. Auch das ist angekommen. Das sagen alle, die damit zu tun haben. Wir haben endlich das gemacht, was wir immer wollten, nämlich Flexibilität in der Angebotsvielfalt. Das heißt, Pflege ist individuell, und deswegen muss auch die Angebotsannahme individuell sein. Das haben wir mit dem PSG I geschafft.

Mit dem PSG II ist etwas verabschiedet worden, was zehn Jahre diskutiert wurde, wovon auch niemand glaubte, dass wir es zu Ende bringen, nämlich endlich den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen. Heute in einem Monat wird es so weit sein. Ab 1. Januar 2017 ist die Leistung unabhängig davon, ob jemand eine körperliche oder eine geistige oder eine psychische Beeinträchtigung hat. Das spielt keine Rolle mehr. Alle Pflegebedürftigen werden dann Zugriff auf die Pflegeleistungen haben, unabhängig von der Art ihrer Beeinträchtigung. Ich glaube, das ist ein guter, wichtiger Schritt und eine große Hilfe für die Menschen, die zu Hause demenziell Erkrankte haben und pflegen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, der Sechste Pflegebericht, der Mitte Dezember im Kabinett verabschiedet wird, wird zeigen, dass die Maßnahmen, die wir mit dem PSG I auf den Weg gebracht haben, gut angenommen werden. Aber wir wissen auch: Das PSG II und auch das PSG I können sich nur voll entfalten, wenn die Maßnahmen, die wir beschlossen haben, vor Ort umgesetzt werden. Deswegen ist es wichtig – aller guten Dinge sind drei –, dass wir heute mit dem Pflegestärkungsgesetz III die Orte in den Blick nehmen, die wichtig sind, nämlich die Kommunen, das heißt die Situation in den Stadtteilen, in den Familien, in den WGs, dort, wo die Pflege stattfindet. Dazu brauchen wir die Kommunen vor Ort. Deswegen ist es gut, dass wir das heute mit dem PSG III zum Abschluss bringen.

Meine Damen und Herren, Pflege muss passgenau und individuell gestaltet sein, aber sie braucht dafür ein gut gestaltetes Umfeld, damit die Möglichkeiten dann auch in Anspruch genommen werden können. Sie braucht engagierte Dienste, Einrichtungen, Menschen, die helfen. Sie braucht aber auch kommunal Verantwortliche, die sich dieses Themas annehmen und sagen: Wir wollen, dass die Menschen in unserer Stadt das bestmögliche Angebot bekommen. – Es gibt viele Angebote. Sie müssen besser koordiniert werden; es muss kooperiert werden. Dazu brauchen wir die Kommunen. Sie müssen dafür da sein, gute, starke Ideen, die die Beteiligten haben, zu vernetzen, sodass alle Beteiligten, vor allen Dingen diejenigen, die gepflegt werden müssen, die bestmöglichen Angebote bekommen.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege hat lange getagt. Sie hat sich mit vielen Themen auseinandergesetzt, etwa mit der Sicherstellung der Versorgung, mit niederschwelligen Angeboten – das ist ganz wichtig, auch wenn es darum geht, kurzfristig kleine Entlastungen für diejenigen, die pflegen, anzubieten – sowie mit der Beratung; das ist ein ganz wichtiges Stichwort; denn ich glaube, vielen ist noch gar nicht bewusst, welche Möglichkeiten sie haben. Aber auch Stichworte wie altersgerechtes Wohnen sowie Ehrenamt und Selbsthilfe waren in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein Thema.

Aus diesen fünf Themenfeldern sind über 60 Empfehlungen entstanden, die umgesetzt werden und auch umgesetzt werden müssen. Wir erweitern jetzt mit dem PSG III – das ist unser Ziel, und das bringen wir jetzt auf den Weg – die Handlungsfelder der Kommunen, indem wir zum Beispiel die Pflegekassen zur Beteiligung an regionalen Pflegekonferenzen verpflichten. Es ist wichtig, dass sie wirklich zusammenarbeiten. Wir ermöglichen den Kommunen aber auch, sich an der Bereitstellung niederschwelliger Angebote zu beteiligen, und geben ihnen die Möglichkeit, diese zu verbessern. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Wir geben den Kommunen nun die Möglichkeit, stärker die Initiative zu ergreifen und neue Pflegestützpunkte zu errichten. Im Rahmen von 60 Modellvorhaben haben sie die Möglichkeit, das anzugehen und auszuprobieren, was nötig ist, nämlich die Beratung aus einer Hand. Ich glaube, das ist etwas, was die Pflegebedürftigen und die Familien brauchen: Beratung aus einer Hand.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, wir brauchen niederschwellige Angebote. Dazu müssen wir sowohl das Ehrenamt als auch – das ist genauso wichtig – die Selbsthilfe vor Ort stärken. Auch diese Möglichkeiten bietet das PSG III. Auch bei den altersgerechten Wohnmöglichkeiten müssen wir neue Wege gehen, entsprechende Angebote fördern und ausbauen, sodass sie individuell nutzbar sind.

Pflegebedürftige, die finanziell bedürftig sind, sollen ebenfalls von der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs profitieren und sich darauf verlassen können, dass sie sicher und zuverlässig die Hilfe und Unterstützung bekommen, die notwendig ist. Wir lösen damit einmal mehr unser Versprechen ein, dass niemand alleingelassen wird, der Pflege braucht. Es ist wichtig, dass die Gemeinschaft zusammensteht und wir die Menschen nicht alleinlassen, sie keine Sorgen und Angst haben müssen.

Diejenigen, die gepflegt werden, und diejenigen, die pflegen, brauchen aber auch eine ehrliche Pflege. Das heißt, Vertrauen spielt eine ganz große Rolle. Deswegen habe ich schon bei der Einführung in dieses Gesetz deutlich gemacht: Es gibt wenige schwarze Schafe, die die Leute – ich sage es mal so – wirklich abzocken. Das kann es nicht sein. Deswegen bringen wir mit dem PSG III Verbesserungen bei den Kontrollen auf den Weg, damit die Missstände, die aufgetreten sind und aufgezeigt wurden, nicht wieder auftreten können. Ich glaube, auch das ist ein ganz wichtiger Punkt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden pflegerische Betreuungsleistungen zukünftig Regelleistungen der Pflegeversicherung. Das ist eine Erweiterung, die notwendig ist. Es war dadurch aber auch nötig, dass wir das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung im PSG III regeln. Wir brauchen gute Regelungen zum Verhältnis der beiden Systeme.

Und wir sind auch lernfähig: Wir haben den Gesetzentwurf anders eingebracht, als er heute vorliegt. Ich nenne das Stichwort der Gleichrangigkeit der beiden Leistungssysteme. Es hat sich im Rahmen der Beratungen ergeben, dass wir bei der Gleichrangigkeit beider Leistungssysteme im häuslichen Umfeld bleiben. Gleichzeitig schärfen wir aber auch die Verpflichtung zur Zusammenarbeit der Leistungsträger, wenn Menschen auf Leistungen beider Systeme angewiesen sind. Die Menschen sollen nicht leiden. Sie müssen das bekommen, was sie brauchen. Sie müssen nicht den Zank und Streit beider Systeme ausbaden. Das muss im Vorfeld geklärt werden, und das haben wir mit diesem Gesetz auch auf den Weg gebracht.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Meine Damen und Herren, Norbert Blüm hat vor 21 Jahren, als er die Pflegeversicherung eingeführt hat, gesagt: Auch bei der Pflegebedürftigkeit lassen wir euch nicht alleine. Er hat recht gehabt. Mit unseren Pflegestärkungsgesetzen – mit dem heutigen schließen wir die Reihe ab – zeigen wir den Menschen, dass wir verstanden haben, was wir tun müssen. Diese Reform war mehr als überfällig. Sie ist ein guter und wichtiger Schritt.

Ich möchte mich am Ende meiner Rede bei den vielen Kollegen bedanken, die tatkräftig bei der Erarbeitung dieses Gesetzes mitgeholfen haben. Wir haben eine große Anzahl von Berichterstattergesprächen geführt. Deswegen gilt zunächst mein Dank den Berichterstattern Mechthild Rawert, Erwin Rüddel und Erich Irlstorfer, die immer wieder mitgeholfen haben, aber auch den Sprecherinnen Hilde Mattheis und Maria Michalk. Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Karl Lauterbach und Georg Nüßlein haben am Ende auch noch einmal mitgeholfen, das Ganze auf den Weg zu bringen. Aber das Ganze geht natürlich nur, wenn wir gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. An Sie in den Büros ein herzliches Dankeschön dafür, aber auch an das Haus; ich habe Frau Kraushaar, Leiterin der Abteilung 4, hier sitzen sehen. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein ganz herzliches Dankeschön für die Unterstützung und natürlich auch meinem Kollegen Staatssekretär Karl-Josef Laumann. Es wurde Tag und Nacht gearbeitet, am Schluss sogar an Wochenenden, an Samstagen und Sonntagen. Ich sage: Es hat sich gelohnt. Dieses Gesetz ist es wert, dass wir es verkünden und leben lassen. Die Menschen haben es verdient.

Ich danke für die gute Zusammenarbeit und hoffe auf eine gute Wirkung unserer Gesetze.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Sabine Zimmermann hat als nächste Rednerin das Wort für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7038500
Wahlperiode 18
Sitzung 206
Tagesordnungspunkt Drittes Pflegestärkungsgesetz
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