01.12.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 206 / Tagesordnungspunkt 4

Hilde MattheisSPD - Drittes Pflegestärkungsgesetz

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht immer ist eine Behauptung besser als ein Beweis.

(Zuruf von der CDU/CSU: Nie!)

Damit kommt man einfach nicht durch. Man sollte dieses Gesetz wirklich lesen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Tino Sorge [CDU/CSU]: Beweisen ist immer besser als behaupten!)

Wir haben in dieser Legislaturperiode Baustein um Baustein für bessere Pflege gesetzt.

(Harald Weinberg [DIE LINKE]: Evidenz prüfen wir hinterher, nicht vorher! Die ist nur behauptet!)

Wir haben Leistungsverbesserungen gemacht. Wir haben die Angehörigen entlastet. Wir haben viel für das Pflegefachpersonal getan.

(Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Aber nicht die zentralen Probleme gelöst!)

Jetzt kommt ein Baustein für die Pflegeinfrastruktur. Es sollen noch weitere Bausteine folgen. Sie könnten uns dabei unterstützen, zum Beispiel bei dem Thema generalistische Ausbildung.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Übrigens wollen das nur wenige nicht. Die meisten wollen das. Diese kommen zu uns und sagen: Hoffentlich bekommt ihr das noch in dieser Legislaturperiode hin.

(Harald Weinberg [DIE LINKE], in Richtung CDU/CSU zeigend: Die, die es nicht wollen, sitzen dahinten!)

Wir wollen natürlich auch einen Mindestpersonalschlüssel für die Alteneinrichtungen und für die ambulante Pflege. Aber das fällt nicht vom Himmel. Wenn Sie sagen, bis 2020 geschehe nichts, dann entgegne ich Ihnen: Wenn wir das bis übernächstes Jahr auf den Weg gebracht hätten, dann hätte es garantiert geheißen, dass wir uns nicht genug Zeit gelassen hätten, das auf den Weg zu bringen. Was also die fachlich-sachliche Ausgestaltung anbelangt, kann ich nur raten, sich auf den Text zu konzentrieren, der hier vorliegt.

(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, Papier ist geduldig!)

Das will ich jetzt gerne tun. Erstens geht es um die Einbeziehung der kommunalen Ebene und der Landesebene. Als zweiten wichtigen Punkt – ich bin froh, dass wir heute hintereinander über beide Gesetzentwürfe debattieren: erst über den Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes und nun über den PSG-III-Entwurf –, machen wir jetzt alles im Pflegebereich, um die Schnittstellenproblematik mit dem Bundesteilhabegesetz bei der Überleitung in die Hilfe zur Pflege zu lösen. Diese beiden Bausteine beschäftigen uns heute.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Länder sollen wesentlich stärker in die Pflicht genommen werden. Deswegen haben wir gesagt: Ja, auch das geht nicht ohne den Austausch mit den Ländern. – Es gibt ein Bund-Länder-Eckpunktepapier, an dessen Erarbeitung auch die Landesminister der Grünen beteiligt waren. Ich fand das gut; denn das ist die Grundlage dessen, was wir jetzt hier tun.

Die Länder und die Kommunen haben uns gesagt: Nein, macht es bitte nicht überall, sondern zuerst als Modellprojekt. Lasst uns erst einmal in 60 Kommunen modellhaft das erproben, was wir alle wollen, nämlich eine ordentliche Vor-Ort-Infrastruktur. – Diese können wir in Berlin nämlich gar nicht vernünftig berechnen oder ausgestalten, weil es eben um Angebote vor Ort geht. Und diese sind in jeder Kommune anders auszugestalten. Das also soll jetzt in 60 Kommunen erprobt werden, und dazu sollen Gelder bereitgestellt werden, damit diese niedrigschwelligen Angebote wirklich auch organisiert und finanziert werden können.

Auf Landesebene sollen sich bitte schön die Pflegekassen in den Landesausschüssen einbringen und die Empfehlungen in die Kommunen mitnehmen. So wird doch ein Schuh daraus. Wir auferlegen eben den Kommunen nicht etwas, was sie nicht leisten können, sondern wir betreiben vielmehr auf der Basis der Empfehlungen auf Landes- und Kommunalebene mit Geldern aus der Pflegeversicherung den Aufbau der Pflegeinfrastruktur. Und dies soll in 60 Modellkommunen geleistet werden.

Natürlich wollen wir, dass die Pflege vor Ort gestärkt wird. Das ist die Intention. Wir wollen sozialräumliche Arbeit unterstützen. Das geht nur dann, wenn wir alle mitnehmen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich möchte noch auf das Thema Pflegebedürftigkeitsbegriff eingehen, auf die Übertragbarkeit in den Punkt „Hilfe zur Pflege“ im SGB XII. Das ist nicht banal. Da sind auch die Kommunen unsere Verhandlungspartner. Sie haben Angst, dass sich die Finanzströme verschieben. Sie haben Angst, dass sie eine zusätzliche Belastung erfahren werden. Ich kann das nachvollziehen. Aber wir brauchen eine Lösung für die Menschen. Darum geht es.

Diese Lösung haben wir hinbekommen. Wir haben gesagt: Wir wollen die Gleichrangigkeit von Pflege, Teilhabe und Eingliederung weiterhin erhalten. Das ist ein wesentlicher Punkt. Wir haben ja mit der Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der Ausweitung der Leistungsansprüche erreicht, dass auch Teilhabe in den Bereich der Pflege einwirkt. Dadurch gibt es natürlich Überlappungen. Deswegen muss man diese Schnittstellenproblematik lösen. Das haben wir gemacht. Es ist, wie das schon heute Morgen auch beim Bundesteilhabegesetz herausgestrichen worden ist, eine Leistung des Parlaments, mit vielen Änderungsanträgen da nachjustiert zu haben.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Uns geht es um die Menschen, egal ob sie pflegebedürftig oder Menschen mit Handicap sind. Uns geht es um die, die Pflegeleistungen erbringen, egal ob sie es im Ehrenamt oder als Beruf machen. Uns geht es darum, dass wir die Teilhabe verbessern und ermöglichen. Mit dem PSG III und weiteren Gesetzen, die wir auf der Agenda haben, kommen wir dem Schritt für Schritt ein Stück näher. Darum geht es. Dafür bitten wir um Unterstützung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Als nächste Rednerin spricht Kordula Schulz-Asche für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7038517
Wahlperiode 18
Sitzung 206
Tagesordnungspunkt Drittes Pflegestärkungsgesetz
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